ADB:Gerdes, Georg Gustav
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Aug. Balthasarem de iurisdictione criminali academiis speciatim Gryphicae competente“, Vismariae 1734.
Gerdes: Georg Gustav G., geb. am 8. Jan. 1709 zu Wismar, gest. 1758 zu Stettin, Sohn des 1725 gestorbenen Secretärs beim schwedischen Tribunal zu Wismar, Joachim Henning G. Er studirte nicht, wie sich angegeben findet, zu Rostock, wol aber zu Helmstädt, woselbst er auf Grund der „Dissertatio inaugur. pragmatica de debitis ex feudis praecipue Pommeraniae solvendis“, Helmstadii 1732 Doctor der Rechte wurde. Noch in demselben Jahre trat er die Advocatur und Procuratur bei dem Tribunal seiner Vaterstadt an, wurde 1743 Senator und ging das Jahr darauf als königl. preußischer Justizrath und Stadtsyndicus nach Stettin. In den Jahren 1736–44 gab er zu Wismar heraus „Nützliche Sammlung verschiedener guten Theils ungedruckter Schriften und Urkunden, welche die Mecklenb. Landesrechte, Geschichte und Verfassung erläutern können.“ Als Mitglied der zu Greifswald unter dem Namen Collectorum historiae et iuris patrii gebildeten Gesellschaft nahm er regsten Antheil an der Bearbeitung der in zwei „Ausfertigungen“ 1747 und 1756 erschienenen „Auserlesenen Sammlung verschiedener Nachrichten zur Kenntniß des Herzogthums Vor- und Hinterpommern, wie auch der Insel Rügen.“ Die zweite Ausfertigung ist sein alleiniges Verdienst. Noch seien zwei Druckschriften aus den Anfängen seiner litterarischen Thätigkeit erwähnt: „Diss. de eo, quod justum est in casu dubiae ac litigiosae succesionis principum“, Hamburg 1730 und „Diss. epist. ad