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ADB:Gerhard der Mutige

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Artikel „Gerhard der Muthige, Graf von Oldenburg und Delmenhorst“ von August Mutzenbecher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 746–747, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerhard_der_Mutige&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 11:31 Uhr UTC)
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Gerhard der Muthige, Graf von Oldenburg und Delmenhorst, geb. um 1430, † 1499 (oder 1500), der dritte und jüngste Sohn des Grafen Diedrich, dem als dem Stammvater der nordischen Herrschergeschlechter die Geschichte den Beinamen des Glückseligen gegeben hat, und der Gräfin Heilwig, einer Schwester der letzten schaumburgischen Herzöge von Schleswig und Grafen von Holstein, wurde nach dem 1438 erfolgten Tode des Vaters mit seinen Brüdern Christian, dem nachmaligen Könige Christian I. von Dänemark (s. d.), und Moritz am Hofe ihres Oheims, des Herzogs Adolf VIII. von Schleswig-Holstein, erzogen. Da Moritz dem geistlichen Stande sich gewidmet hatte und Christian in Folge seiner Wahl zum König von Dänemark (1448) auf seinen Antheil an den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst verzichtete (1454), so fielen letztere dem Grafen G. allein zu. Moritz indeß entsagte dem geistlichen Beruf, vermählte sich mit einer Gräfin von Hoya und forderte den Besitz der Hälfte der Grafschaften mit gewaffneter Hand. Unterstützt von dem Herzog Wilhelm von Braunschweig, schlug G. den Bruder auf der Borstelheide (1463), mußte sich jedoch auf Andringen des Adels, der Geistlichkeit und der Bürgerschaft der Stadt Oldenburg dazu verstehen, die Herrschaft mit Moritz zu theilen, der aber schon 1464 starb. – Inzwischen war Herzog Adolf VIII. gestorben (4. Dec. 1459). G. und Moritz hatten, als Christian auf seine Rechte auf Oldenburg verzichtete (1454), bereits ihren Ansprüchen an Schleswig-Holstein zu dessen Gunsten gegen die Zusicherung einer Abfindung von 40000 rheinischen Gulden an jeden der Brüder entsagt. Weil aber die Zahlung derselben nicht rechtzeitig erfolgte, nahm G. für sich und als Vormund der Kinder seines Bruders Moritz seine Zuflucht zur Selbsthülfe, zog wiederholt nach Holstein (1465 u. 1466), besetzte Rendsburg und veranlaßte den König Christian, ihm die Einlösung verschiedener dem Adel verpfändeter Schlösser zu gestatten und ihn für die Zeit der Abwesenheit des Königs zum Statthalter zu ernennen. Da G. sich beim Adel durch Willkür verhaßt machte, während er die Anhänglichkeit der Bauern sich zu gewinnen wußte, schloß jener 1469 eine Verbindung gegen ihn, wodurch er bewogen wurde, sich in die westlichen Marschen zu begeben, wo die Bauern ihm Huldigung leisteten (1470). Der König erschien in Holstein und zwang G., die von ihm besetzten Schlösser herauszugeben, allen Ansprüchen, mit Ausnahme desjenigen auf die für die Aufgabe seines Erbrechts an Schleswig-Holstein noch rückständige Summe, zu entsagen und Urfehde zu schwören. Als indeß im J. 1472 die Friesen der schleswigschen Marschen einen Aufstand erregten, folgte G. ihrem Rufe und erschien wieder bei Husum, konnte aber der durch den Herzog von Mecklenburg und die Städte Hamburg und[WS 1] Lübeck verstärkten dänischen Macht nicht widerstehen, wurde geschlagen und mußte in sein Erbland entweichen. Hier hatte inzwischen das Stift Bremen Ansprüche auf Delmenhorst erhoben. Der Erzbischof Heinrich II., zugleich Bischof von Münster, unterstützt durch die [747] Hamburger und Lübecker, welche G. durch den Handel störende Unternehmungen sich zu Feinden gemacht hatte, erschien 1473 vor Delmenhorst, wurde indeß durch die Vermittlung der Grafen von Hoya zum Abzuge veranlaßt. Aber im folgenden Jahre (1474) wurde G. vom Erzbischof und den mit ihm verbundenen Ostfriesen in Oldenburg, wiewol vergeblich, belagert, was ihn veranlaßte, Hülfe in einem Bündniß mit Karl dem Kühnen von Burgund zu suchen. Aber er mußte sich selbst helfen, als die Bremer, verstärkt durch Ostfriesen und Münsterländer wiederum ins Land fielen, und brachte den Feinden eine entscheidende Niederlage bei (1475), welche noch jetzt unter dem Namen der „Bremer Taufe“ beim Volke der Umgegend im Andenken steht. Ein Friede zu Quakenbrück (1476) setzten den Fehden ein Ziel. Da aber G. sein Versprechen, die Pilger, Kaufleute und Wanderer ruhig ihrer Straße ziehen zu lassen, nicht hielt, so belagerte Erzbischof Heinrich 1482 gleichzeitig Oldenburg und Delmenhorst. G. trat in seiner Bedrängniß die Regierung seinen Söhnen ab und verließ seine Heimath. Er scheint auswärts Spielraum für seine Fehdelust gefunden zu haben. Nach mehreren Jahren kehrte er zurück, indeß seine bloße Gegenwart war seinem unversöhnlichen Feinde, dem Erzbischof Heinrich, so furchtbar, daß er die Söhne bewog, dem Vater keinen Aufenthalt in Oldenburg zu gestatten. Der alte Graf zog nach Frankreich und starb 1499 in den Pyrenäen auf einer Wallfahrt nach St. Jacob zu Compostella. – Wegen seiner Fehdelust und persönlichen Tapferkeit hat er den Beinamen des Muthigen oder Streitbaren (bellicosus) erhalten. Für Oldenburg ist seine Regierungszeit, abgesehen von der Sicherung des Besitzes der friesischen Wede, der Erbauung des Schlosses zu Neuenburg (1462) und der Erwerbung Varels (1481), noch insofern von Bedeutung, als während derselben die erste planmäßige Bedeichung in den Marschen ausgeführt wurde.

von Halem, Geschichte des Herzogthums Oldenburg, Bd. I.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: uud