ADB:Gesenius, Karl
August G., geboren zu Ronneburg am 25. Februar 1718, war der Sohn des Superintendenten Christoph G. zu Ronneburg, ging seit 1730 auf die gelehrte Schule zu Zellerfeld, studirte seit 1736 in Helmstädt und seit 1739 zu Göttingen Theologie, wurde 1741 Pastor-Diaconus zu Helmstädt, 1744 ordentlicher Professor der griechischen Sprache, 1746 Archidiaconus an der Stephanskirche daselbst, 1748 Superintendent und erster Prediger zu Schöppenstädt und seit 1762 Generalsuperintendent und erster Prediger zu Schöningen im Herzogthum Braunschweig und Ephorus des damals dort noch bestehenden Gymnasiums. Er starb am 6. Januar 1773. Der Sohn Karl besuchte seit 1760 die Schule des großen Waisenhauses zu Halle und seit 1763 das Gymnasium zu Schöningen, ging im J. 1765 nach Leipzig, 1767 nach Helmstädt und 1768 nach Göttingen, um mehr den Wünschen des Vaters, als der eigenen Neigung folgend, Theologie zu studiren. Im J. 1771 wurde er in das damals unter Leitung des Abtes Jerusalem stehende Predigerseminar zu Riddagshausen bei Braunschweig aufgenommen, verließ dasselbe aber nach des Vaters Tode im J. 1773, um in Göttingen sich der Rechtswissenschaft zu widmen. Nachdem er im J. 1775 die juristische Prüfung vor der Justizcanzlei in Wolfenbüttel bestanden, ließ er sich als Advocat in Seesen nieder, ging aber in gleicher Eigenschaft im J. 1777 nach Wolfenbüttel. Hier legte G. den Grund zu seinen äußerst schätzbaren Sammlungen von Brunsvicensien aller Art, welche er später an die landschaftliche Bibliothek zu Braunschweig verkaufte. Seine Hauptthätigkeit widmete er dem Meierrechte mit besonderer Rücksicht auf den wolfenbüttelschen Theil des Herzogthums Braunschweig. Dieses für die Litteratur und Gesetzkunde [89] äußerst wichtige Werk ist leider nicht beendet; es erschienen nur die beiden ersten Theile. Der erste, 1801, enthält die höchst reichhaltige Litteratur über das Ganze und einzelne Theile des Meierrechts, die Geschichte desselben und die braunschweigische Gesetzgebung; der zweite, 1803, den Anfang der dogmatischen Darstellung. – In der westphälischen Regierungsperiode wurde G. im J. 1808 Beisitzer des Criminalgerichtshofes und im J. 1810 Richter beim Tribunal in Wolfenbüttel. Nach Wiederherstellung des Herzogthums Braunschweig wurde G. zweiter, im J. 1816 erster Beamter am Kreisgerichte Königslutter. Im J. 1825 wurde er zweiter Richter am Districtsgerichte zu Helmstädt. Im folgenden Jahre in den Ruhestand versetzt, zog er nach Wolfenbüttel, wo er am 16. August 1829, fast 83 Jahre alt, starb, nachdem er erst ein Jahr vor seinem Tode in dankbarer Anerkennung der Verdienste, welche eine vieljährige Freundin und Pflegerin um ihn sich erworben, mit dieser sich verheirathet hatte. Bis dahin war er unvermählt geblieben.
Gesenius: Karl G., geboren zu Helmstädt am 15. Sept. 1746, † 1829. Sein Vater,