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ADB:Grabow, Matthäus

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Artikel „Grabo, Matthäus“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 540–541, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Grabow,_Matth%C3%A4us&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 08:15 Uhr UTC)
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Grabo: Matthäus G. Die Brüderschaft von Gerhard Groote war, wie überhaupt die freieren geistlichen Vereine, den Dominikanern und Bettelmönchen sehr verhaßt. Ihre ganze Lebensweise erschien ihnen ganz ungesetzlich und ketzerisch, indem sie ein gemeinschaftliches Leben führten, ohne sich doch einem Mönchorden zu unterwerfen. Einen heftigen Angriff dieser Art hatten sie im Anfange des 15. Jahrhunderts von G. zu erleiden, einem sächsischen Mönch, welcher sich als Lector im Dominikaner-Kloster zu Gröningen aufhielt. In einer ausführlichen und derben Schrift machte er den Brüdern den Vorwurf der Heterodoxie und reichte diese Anklage bei der kirchlichen Obrigkeit zu Deventer ein, um eine Verfolgung der Brüder zu bewirken. Der Hauptpfarrer zu Deventer sandte aber die Klageschrift dem Rector des Fraterhauses, Gottfried Foorn von Meurs, zu, welcher sich alsbald mit dem Prior der regulirten Chorherren zu Frenswegen bei Nordhorn, Heinrich Löder, berieth und die Sache beim Bischofe von Utrecht anhängig machte, von dem er eine Verurtheilung des Dominikaners erlangte. Dennoch ruhte G. nicht. Er appellirte an den Papst und an das Concil zu Constanz und übergab diesem seine „Conclusiones contra devotarios extra congregationem approbatam viventes“. Doch erschienen auch, als Vertheidiger der Brüderschaft, die Prioren der regulirten Chorherren von Windesheim und Zwolle, Johann Vos v. Heusden und Johann Wael, nebst Heinrich Ahnijs, Rector einer Schwester-Congregation zu Münster, Everard Zwaen, Chorherr an [541] der Hauptkirche zu Oldenzaal und der Sachwalter des Bischofes von Utrecht, Meister Wilhelm v. Lochem. Die vom Concil zur Untersuchung der Sache angeordneten Richter, Peter v. Ailly und Johann Gerson, waren den Brüdern aber wohlgesinnt, welche es diesen einflußreichen Männern zu verdanken hatten, daß die bedeutendsten Stimmen sich bald für ihre Sache erklärten und am 3. April 1418 den G. zur Abschwörung seiner Irrthümer verurtheilten. Die Urkunden dieser Sache, wie die Propositionen und die Abschwörungsformel Grabo’s, sowie das Gutachten des Peter v. Ailly und Gerson finden sich bei van der Hardt, Acta conc. Const. III. 107 sq.

Vgl. ferner Delprat, Broedersch. v. G. Groote Bl. 53 v. v.; Gieseler, Kirchengesch. II. 4, S. 303 ff.; Moll, Kerkgesch. v. Nederl. II. 2. St. Bl. 169 und Glasius, Godgel. Nederl.