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ADB:Graff, Erich

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Artikel „Graff, Erich“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 568–569, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Graff,_Erich&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:13 Uhr UTC)
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Graff: Erich G., ein Sohn des Apothekers und Rathsverwandten Johann Peter G. zu Marburg, ward daselbst am 10. April 1607 als erstes Kind aus der dritten Ehe seines genannten Vaters geboren. Kaum sieben Jahre alt (1613) verlor er seinen Vater durch den Tod und die Sorge für die Erziehung des Knaben fiel nun lediglich der Mutter anheim. Er empfing seine erste gelehrte Bildung auf dem Marburger Pädagogium und ging Ostern 1623 zu den akademischen Studien ebenfalls in Marburg über. Neben dem eigentlichen juristischen Fachstudium, worin Johann Kornmann sein hauptsächlichster Lehrer war, hörte er mit Eifer und Nutzen die philosophischen Vorträge von Johannes Combach. Nach absolvirten Universitätsstudien nahm er 1631 zuerst die Stelle eines Hofmeisters über den jungen Freiherrn Johann Caspar v. Döringenberg, der nach Bekleidung verschiedener Aemter und Ausrichtung diplomatischer Missionen von der Landgräfin Hedwig Sophia nachmals (1670) zum hessischen Geheimrath und Kammerpräsidenten ernannt wurde, an. Er ertheilte ihm besonders in Geschichte, Politik und Rechtswissenschaft Unterricht und blieb auch der Privatlehrer seines Zöglings, als dieser in die Fuldaer Gelehrtenschule aufgenommen worden war. Von Landgraf Wilhelm V., welcher 1632 die gesammte Abtei Fulda mit allen Regalien, Lehen und Jurisdiction vom König Gustav Adolph von Schweden als Eroberer des Landes zum Geschenk erhielt und einnahm, wurde G. als Assessor der Fuldaer Canzlei zugewiesen. Um die juristische Doctorwürde zu erlangen, vertheidigte er zwar bereits 1633 zu Marburg seine Inaugural-Dissertation [569] „De ineunda rei debitae aestimatione“, wurde aber erst im folgenden Jahre 1634 in Gießen, wohin damals die Marburger Universität verlegt war, wirklich zum Doctor creirt. Noch in demselben Jahre erhielt er von seinem Landesherrn an die nunmehr von Gießen nach Kassel verlegte Marburger Universität einen Ruf als ordentlicher Professor der Rechte. Bei Zurückverlegung der Universität nach Marburg 1653 wurde er, als dritter in der Aufeinanderfolge innerhalb der juristischen Facultät, zum Professor der Pandecten bestellt, erhielt nebenbei noch die Stelle eines Universitäts-Syndicus und den Charakter eines fürstlichen Raths. Als 1656 Johann Breidenbach, eines der Mitglieder der zur Codificirung eines hessischen Landrechts niedergesetzten Commission mit Tod abging, erwählte man ihn zum Nachfolger des Hingeschiedenen. Mit innigster Treue und Anhänglichkeit seinem Vaterlande zugethan, konnte er sich nicht entschließen, den bei der Neueröffnung der fürstlich cleveschen Universität in Duisburg im J. 1655 an ihn ergangenen Ruf als Professor primarius der Rechte anzunehmen. In Anerkennung dieser bewiesenen Treue wurde ihm später auch in Marburg die erste juristische Professur verliehen. Er wurde überdies 1663 als Assessor des Samthofgerichts, 1672 von der Landgräfin Hedwig Sophia als Vicecanzler der Universität Marburg ernannt. Er war drei Mal verheirathet, lebte in erster und zweiter Ehe kinderlos, in der dritten Ehe wurden ihm vier Söhne und sieben Töchter geboren. Er starb am 4. Mai 1683. Seine Schriften (30 an der Zahl) sind meistens Inaugural-Dissertationen, welche unter seinem Präsidium vertheidigt wurden, die er nach der damals bestehenden Sitte selbst schrieb. Außerdem ist er der Verfasser eines „Panegyricus in obitum Wilhelmi VI. Hass. Landgravii“, der in dem Ehrengedächtniß L. Wilhelms VI., Thl. II. S. 101 ff. abgedruckt ist.

Vgl. A. Schultz, Leichpredigt auf den Tod Erich Graff’s. Marburg 1683.