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ADB:Graumann, Johann Philipp

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Artikel „Graumann, Johann Philipp“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 605–606, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Graumann,_Johann_Philipp&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 14:56 Uhr UTC)
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Graumann: Johann Philipp G., Münzmeister, war geboren um das J. 1690 zu Braunschweig, widmete sich dem Handel und war eine Zeit lang in Holland als Kaufmann beschäftigt. Seine gründlichen und ausgebreiteten [606] Kenntnisse im Geldwesen, welche er in einer Reihe von Münzschriften niederlegte, sowie sein klarer und scharfer Blick für die Mißstände des europäischen Geldwesens seiner Zeit lenkten schon frühzeitig die Aufmerksamkeit der braunschweig-lüneburgischen Regierung auf ihn, die ihn auch als Commerciencommissarius für den Staatsdienst gewann. Im J. 1750 von Friedrich II. als preußischer Geh. Finanz- und Domänenrath und Generaldirector des Münzwesens nach Berlin berufen, wurde er der Schöpfer des nach ihm benannten neuen preußischen Münzfußes (preußisch Courant), wornach anstatt 12 Thaler, wie nach dem sogenannten Leipziger Fuße gerechnet wurde, 14 Thaler aus der feinen Mark ausgebracht wurden. Die Gründe, welche zu dieser Veränderung führten, zeigen treffend den nur auf das praktische Bedürfniß gerichteten Sinn Graumann’s, der sich durch die theoretischen Bedenken gegen seinen Münzfüß nicht irre machen ließ. Durch stärkere Legirung des Silbers (12löthiges) sollte vor Allem das Ausströmen des für den preußischen Staat geprägten Geldes aufgehalten werden, was auch wirklich bis zum Anfang unseres Jahrhunderts gelang; es sollte außerdem dadurch der bereits übliche Rechnungsthaler zu 24 Groschen auch in einem bequemen Geldstücke dargestellt und damit die Zahlung allgemein erleichtert werden. Aber freilich sollte auch durch den geringen Unterschied des neuen Münzfußes gegenüber dem kurz vorher von mehreren deutschen Staaten eingeführten Conventions- oder 20 Guldenfuß eine factische Gleichwerthigkeit der preußischen Thaler mit den Conventionsthalern herbeigeführt und dadurch den preußischen Käufern auf Kosten der Verkäufer der Conventionsländer ein ungebührlicher Vortheil zugeführt werden. Die gleichfalls mit dieser Münzreform verfolgte Absicht, Gold dadurch zu niederen Preisen ankaufen zu können, daß man die Pistole, welche mit 5 Thalern Conventionsgeld bezahlt wurde, 5 preußischen Thalern gleichsetzte, wurde jedoch bei dem vorwiegend internationalen Charakter des Goldgeldes nicht erreicht. Als Münztheoretiker und Schriftsteller über Geldwesen hat sich G. besonders durch seine gesammelten Briefe vom Gelde, welche in seinem Todesjahre (1762) erschienen, die Anerkennung der Nachwelt erworben, obgleich dieselben durch übermäßige Anwendung einer münztechnischen Terminologie selbst einfache Fragen sehr dunkel und dem Laien unverständlich erörtern und vielfach principielle Irrthümer über die Functionen des Geldes, sowie über die Gesetze des Geldwerthes enthalten, in deren Erkenntniß G. entschieden hinter seinen vorgeschrittensten Zeitgenossen (Hume, Justi) zurücksteht.

Graumann’s verschiedene Münzschriften sind verzeichnet in Meusel’s Lexikon. Vgl. Ersch u. Gruber. Roscher, Geschichte d. Nat.-Oekonomik, S. 420.