ADB:Häberlin, Karl

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Artikel „Häberlin, Karl“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 695–696, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%A4berlin,_Karl&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 09:06 Uhr UTC)
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Häberlin: Karl Franz Wolf Jerome H., Jurist, wurde am 4. September 1813 zu Bracht im Regierungsbezirke Marburg geboren, wo sein Vater, ein Sohn des bekannten Helmstedter Professors Karl Friedrich H., in der westfälischen Zeit Oberförster war. Bald nach der Geburt des Sohnes kehrte er in die braunschweigische Heimath zurück, wurde zuerst in Marienthal, 1822 aber als Oberförster in Helmstedt angestellt und ist hier am 8. Mai 1871 als Forstmeister gestorben. Der Sohn besuchte in Helmstedt von 1823 bis Michaelis 1832 das Gymnasium und widmete sich dann auf den Universitäten [696] Bonn und Berlin der Rechtswissenschaft. Am 12. September 1837 promovirte er in Halle zum Dr. iur.; seine Dissertation lautete: iuris criminalis ex speculis Saxonico et Suevico adumbratio. Zwei Jahre darauf (15. Juni 1839) habilitirte er sich in Berlin für die Fächer der deutschen Rechtsgeschichte und des öffentlichen Rechts. Das Hauptgebiet seiner Studien und litterarischen Thätigkeit war das Strafrecht. Mehr geschichtlich war seine nächste Arbeit, die sich mit seiner Doctordissertation berührte, seine „Systematische Bearbeitung der in Meichelbeck’s Historia Frisingensis enthaltenen Urkundensammlung“ (Berlin 1842), die seine Ernennung zum Ehrenmitgliede des historischen Vereins von und für Oberbaiern in München veranlaßte. Sein wichtigstes wissenschaftliches Werk waren seine „Grundzüge des Criminalrechts nach den neuen deutschen Strafgesetzbüchern“, die in vier Bänden bei Fleischer in Leipzig von 1845–49 erschienen und vor allem seinen Ruf als Gelehrter begründeten. Auch wird er es diesem Werke hauptsächlich zu danken haben, daß er 1851 zum außerordentlichen Professor des Rechts an der Universität Greifswald ernannt wurde; im J. 1862 erhielt er hier eine ordentliche Professur. Er ist dieser Hochschule dann bis zu seinem Tode treu geblieben. Daneben hielt er an der landwirthschaftlichen Akademie zu Eldena Vorlesungen über Landwirthschaftsrecht. Aus dieser Wirksamkeit entstand sein „Lehrbuch des Landwirthschaftsrechts nebst einer encyklopädischen Einleitung in dasselbe“ (Leipzig 1859). Auch praktische Fragen und die weitere Entwicklung der Strafgesetzgebung verfolgte H. mit lebhaftem Interesse und hat er auf sie durch verschiedene Aufsätze, wie seinen „Irrthum im Strafrecht“ („Gerichtssaal“ 1865, 17. Jahrg., Beilage), seine „Kritischen Bemerkungen zu dem Entwurfe eines Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund“ (Erlangen 1869) u. a., mit Erfolg einzuwirken gesucht. Das Vertrauen seiner Collegen übertrug ihm wiederholt das Decanat der juristischen Facultät und für das Jahr 1879/80 das Rectorat der Hochschule. Am 8. Juni 1886 ward er zum Geheimen Justizrathe ernannt. Am 12. September des folgenden Jahres feierte er sein 50jähriges, am 12. September 1897 sein 60jähriges Doctorjubiläum unter lebhafter Theilnahme besonders von der Universität und der Stadt Greifswald. Erst jetzt gab er seine mit großer Freudigkeit und unermüdlicher Pflichttreue ausgeübte erfolgreiche Lehrthätigkeit auf. Nicht lange nachher, am 27. Februar 1898, machte ein Schlaganfall seinem Leben ein Ende. – G. war zwei Mal verheirathet, zuerst mit Auguste geb. Rieß, die im J. 1848 starb, dann mit Lina geb. Münter, einer Schwester des bekannten Greifswalder Professors Julius Münter.

Vgl. Braunschw. Magazin 1898, Nr. 15, S. 118 f. – Biographisches Jahrbuch III, 154 f. (A. Teichmann) und die hier angeführte Litteratur.