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ADB:Häberlin, Karl Friedrich

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Artikel „Häberlin, Karl Friedrich“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 278–279, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%A4berlin,_Karl_Friedrich&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 05:13 Uhr UTC)
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Häberlin: Karl Friedrich H., Staatsrechtslehrer, geb. am 5. August 1756 zu Helmstädt als zweiter Sohn des bekannten Geschichtsschreibers und Professors Franz Dominicus H. (s. d.), studirte in seiner Vaterstadt die Rechte, verweilte nach erlangtem juristischen Doctorgrade (10. April 1778) zur Erlernung des kammergerichtlichen Verfahrens einige Zeit in Wetzlar, und wurde 1779 zum Justizkanzleiassessor in Wolfenbüttel ernannt. Im Frühjahre 1782 folgte er dem Rufe als ordentlicher Professor nach Erlangen, wo er namentlich über deutsches Staatsrecht las, kehrte jedoch vier Jahre später in gleicher Eigenschaft mit dem Titel eines brandenburgischen Hofrathes nach Helmstädt zurück. 1798 wurde er als namhafter Publicist vom fürstlichen und gräflichen Gesammthause von Stolberg zu dem denkwürdigen Congresse nach Rastatt gesandt (bei dem sich über 70 Subdelegirte und Particularabgeordnete aus reichsunmittelbaren Territorien [279] des westlichen Deutschlands einfanden), und überreichte am 2. August dem Directorium seine Specialvollmacht. Er scheint dort und zwar erfolgreich auch für den Herzog von Braunschweig gewirkt zu haben, und wurde nach seiner Rückkunft 1799 von dem ihm wohlgeneigten Fürsten mit dem Titel eines geheimen Justizrathes ausgezeichnet. Eine wichtige Aufgabe war dem tüchtigen Gelehrten, der 1806 auch Propst des Klosters Marienberg bei Helmstädt geworden, von der Regierung des 1807 neu gegründeten Königreiches Westfalen zugedacht, welche ihn zum Reichsstande und Mitgliede der in Kassel tagenden Gesetzgebungs-Commission ernannte. Er mußte sich jedoch wegen Krankheit alsbald von den Geschäften zurückziehen und starb am 16. August 1808 in Helmstädt, wohin er wenige Tage vorher gereist war. – H. verband als Mann Uneigennützigkeit mit festem Sinne, als Gelehrter einen freien Blick mit gründlicher Forschung. Seine Schriften, in denen er alte Mißstände des deutschen Staatswesens offen aufdeckte, behaupten in der geradezu massenhaften staatsrechtlichen Litteratur der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einen hervorragenden Platz. Ein Denkmal seiner strengrechtlichen Denkungsweise hat er sich durch die Vertheidigungsschriften gesetzt, welche er 1799 in Sachen des widerrechtlich seines Amtes entsetzten hannoveranischen Hofrichters v. Berlepsch veröffentlichte und die eine Reihe von Gegenschriften hervorriefen, auf welche H. wieder antwortete. Er betheiligte sich als Mitarbeiter an mehreren Zeitschriften, so an der Helmstädter gelehrten Zeitung, an der Erlanger neuen juristischen Zeitschrift, an der deutschen Monatsschrift und lieferte zu dem von Professor Scheidemantel neubearbeiteten „Repertorium des deutschen Staats- und Lehen-Rechtes“ den dritten und vierten Band (1793 u. 1795), welche die Buchstaben L–R enthalten. Als Häberlin’s Hauptwerke sind aufzuzählen: „Pragmatische Geschichte der neuesten kaiserl. Wahlcapitulationen und der von kaiserl. Majestät erlassenen churfürstl. Collegialschreiben“, 1792, und als Fortsetzung: „Pragmatische Geschichte der Wahlcapitulation Kaiser Franz II.“ etc., 1793. – „Handbuch des deutschen Staatsrechtes nach dem Systeme des geh. Rathes v. Pütter zum gemeinnützigen Gebrauch der gebildeten Stände“, 1794–97, 3 Bde., 2. Aufl. 1797. Das nach des Autors eigenen Worten „mit Ueberzeugung, Wahrheits-, Freiheits- und Gerechtigkeitsliebe“ geschriebene Werk ist mit der ganzen Gelehrsamkeit der alten Pütter’schen Schule abgefaßt, zeigt aber zugleich ein feines richtiges Verständniß für die damals begonnene Neugestaltung des Staats- und Völkerlebens. – Das in Heften ausgegebene „Deutsche Staatsarchiv“, Helmstädt 1796–1807. Diese Sammlung in 16 Bänden enthält werthvolle Aufsätze und Abhandlungen über staatswissenschaftliche und statistische Materien; bei ihrem Erscheinen von der Kritik übereinstimmend sehr günstig aufgenommen, vermag ihr Inhalt jetzt nur noch rechtsgeschichtliches Interesse in Anspruch zu nehmen. – Sein älterer Bruder, Johann Friedrich H., geb. zu Helmstädt am 10. Januar 1753, gest. daselbst am 13. Juni 1790; promovirte 1774, wurde 1777 außerordentlicher Professor und hinterließ einige kleinere Schriften über reichs- und rechtsgeschichtliche Stoffe.

Das von Kalle 1795 gestochene Porträt von Karl Friedrich H. ist im 69. Thl. der ökon. Encyklopädie von Krüniz. Ein vollständiges Verzeichniß seiner Werke nebst Lebensabriß bei Fikenscher, Gel. Gesch. der Univ. Erlangen I. 251. – Frhr. v. Münch, Prot. der R. Friedens Deput. zu Rastatt II. – Augsb. Allgemeine Zeitung 1808, Nr. 261. – (Johann Frd. H.) Weidlich, Biogr. Nachr. I. 257.