ADB:Haffner, Anton

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Artikel „Haffner, Anton und Franz“ von Friedrich Fiala in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 317–318, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Haffner,_Anton&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 21:13 Uhr UTC)
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Haffner: Anton und Franz H., zwei schweizerische Chronikschreiber des 16. und 17. Jahrhunderts. – Anton H. ist in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts aus angesehenem bürgerlichen Geschlechte in Solothurn geboren und trat schon in früher Jugend 1552 als Trabant (Kadett) in ein Schweizerregiment in französischen Diensten. Seit 1562 als Feldschreiber, später als Großrichter und Hauptmann machte H. in königlichen Diensten die Feldzüge gegen die Hugenotten mit und nahm an dem für die Schweizertruppen ruhmvollen Rückzug von Meaux und an den Schlachten von Blainville, Chateauneuf und Montcontour Theil. In den Jahren 1576 und 1577 diente er seiner Vaterstadt als Gerichtsschreiber und auch später noch war er in ihren Kanzleien beschäftigt. Er starb zwischen den Jahren 1600 und 1608. – Seine „Chronica“ (Solothurn 1849) hat zwei Theile. Der erste Theil ist eine unzusammenhängende Compilation altsolothurnischer Traditionen, treuherzig und kunstlos erzählt; der zweite Theil enthält die Kriegszüge der Solothurner in fremden [318] Landen, behandelt Einzelnes aus den italienischen Feldzügen von 1515 an und erzählt das Selbsterlebte in französischen Diensten aus der Zeit der Hugenottenkriege von 1552 bis 1574, tagebuchartig, ohne pragmatische Verbindung, aber mit manchen nicht uninteressanten Einzelnheiten.

Franz H. ist der Sohn eines Hauptmanns und Großrathes Anton H., doch nicht des oben genannten Chronikschreibers, wie bis jetzt angenommen wurde, und am 18. Novbr. 1609 in Solothurn geboren. In den Schulen und Kanzleien der Vaterstadt gebildet, ward er 1635 Rathsschreiber, 1636 Großrath und 1639 Stadtschreiber und Mitglied des geheimen Rathes. Mit großem Eifer war H. für die Interessen des kleinen solothurnischen Freistaates und in den Angelegenheiten der schweizerischen Eidgenossenschaft thätig. Sehr oft war er Gesandter an schweizerischen Tagsatzungen und in besonderen Missionen seiner Vaterstadt, mehrfach Schiedsrichter und Vermittler in den Streitigkeiten zwischen den katholischen und protestantischen Kantonen, so in den Zeiten des Bauernaufstandes und des Vilmergerkrieges. Die Rechte seiner Vaterstadt, von wem immer er sie gefährdet glaubte, verfocht H. mit gewandter Feder, obschon seiner katholischen Religion sehr ergeben und vom Papste zum apostolischen Notar und Ritter der römischen Kirche ernannt, auch gegen die Geistlichkeit, wie in seiner Streitschrift „Trophaeum Veritatis, das Siegeszeichen und Ehrenkräntzlein der Wahrheit“ (Sol. 1661) gegen Ansprüche des Benedictinerklosters Mariastein. Dagegen war er im J. 1646 ein Hauptbeförderer der Gründung des Jesuitencollegiums in Solothurn. Ein fleißiger Erforscher der alten Rechte und der Geschichte der vaterländischen Republik, hat er ihre Urkunden und Akten sorgfältig gesammelt und zum Theil in einer stattlichen Reihe von Folianten zusammengestellt. In seiner Chronik „Der kleine Solothurner Schaw-Platz“ (Solothurn 1666) tritt der fleißige Sammler und für seine Zeit nicht ungelehrte, aber alle Ereignisse nur vom beschränkten Standpunkte seiner Vaterstadt und seiner Kanzlei würdigende Stadtschreiber charakteristisch hervor. Im allgemeinen Theile, einer Weltchronik, theilt H. die Geschichte in eilf Weltalter, vom sechsten an, „wie sie unter dem Regiment der Herren Schultheißen oder Reichsvögt von Solothurn sich begeben“; der zweite Theil enthält die Beschreibung und Chronik der Stadt und Landschaft Solothurn. Man kann der Chronik Mangel an historischem Urtheil, Leichtgläubigkeit, kleinliche Klatscherei und ermüdende Breite vorwerfen; sie enthält aber auch viel culturhistorisch Denkwürdiges und reiche, wenn auch zuweilen ungenaue Ergebnisse fleißiger Forschung für die Geschichte des Kantons Solothurn. – H. verlor, wie er selbst erzählt, infolge seiner mühseligen Studien 1653 die Sehkraft eines Auges, und da er mehr und mehr erblindete, legte er 1660 sein Amt als Stadtschreiber nieder, behielt jedoch bis zum Tode die Stelle im Großen Rathe, in welchem dem verdienten Manne „auß obrigkeitlichem Decret das erste Votum und der Vorsitz“ gewahrt wurde. Er starb am 26. März 1671.