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ADB:Hafftiz, Peter

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Artikel „Hafftiz, Peter“ von Rudolf Schwarze in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 320–321, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hafftiz,_Peter&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 22:21 Uhr UTC)
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Hafftiz: Peter H., Schulmann und märkischer Chronist, geb. um 1525 in Jüterbock, gest. in Berlin um 1602. Nachdem er die Schulen zu Zinna und Pirna besucht hatte, widmete er sich 1545 dem Studium der Theologie in Frankfurt a. O., wo er auch 1546 die Magisterwürde erlangte. Seit 1549 in Berlin als Lehrer, zuerst an der Nicolai-, sodann an der Marienschule beschäftigt, führte er später das Rectorat über die beiden, während einiger Jahre vereinigten Anstalten und behielt nach ihrer abermaligen Trennung das der Nicolaischule. Als diese jedoch 1574 in ein Gymnasium (zum grauen Kloster) umgewandelt werden sollte, ward als dessen Rector Jacob Bergemann gewählt und H. blieb ohne Amt. Während seiner unfreiwilligen Muße verfaßte er das Trostbuch: „De iudicio extremo“ (Wittebergae 1575, 8°., deutsch, Leipzig 1577). Erst zu Ostern 1577 ward ihm wieder das Rectorat der Petrischule in Cölln a. S. übertragen, welches er etwa zehn Jahre lang verwaltete und dann in Ruhestand zurücktrat. – Am bekanntesten ist H. geworden durch seine in annalistischer Form verfaßte: „Kurtze und warhafftige Beschreibung des Zustandes der Kurmark Brandenburg von 1388–1595“, die er – auch unter dem Titel Microchronologicum – seit 1595 in mehreren mannigfach veränderten und mit Fortsetzungen versehenen Abschriften Fürsten, städtischen Behörden und anderen Gönnern übersandte. Noch bis ins 18. Jahrhundert wurde das Werk handschriftlich vervielfältigt; gedruckt wurde zunächst nur die Episode über Hans Kohlhase in Chr. Schöttgen’s diplomat. Nachlese der Historie von Obersachsen 1730, II. 528 ff. und später in den Berliner Nachrichten 1827, Nr. 79–81. Endlich nahm Riedel das ganze Microchr. (jedoch nur nach einem erst mit dem Jahre 1411 beginnenden Manuscript) in seinen Codex diplomat. Brandenb. IV. 1. S. 46–168 auf. Eigenes schriftstellerisches Verdienst kann der Verfasser für dieses Werk nicht beanspruchen; der schon früher gelegentlich gegen ihn erhobene Vorwurf (vgl. Möhsen, Beitr. zur Geschichte der Wissenschaften in der Mark Brandenb. 1783, S. 11), daß er nur ein Plagiat geliefert habe, ist neuerdings durch die kritischen Untersuchungen Heidemann’s (s. unten) im Einzelnen erhärtet worden. So begreift es sich, daß H. nicht selbst den Druck seines Manuscriptes betrieben hat. Er compilirte das Microchr. unmittelbar [321] nachdem das Breviarium rerum Marchicarum des Andreas Angelus (s. d.) im J. 1593 erschienen war und legte dieses fast wörtlich seinen Angaben für die Jahre von 1426–1592 zu Grunde. Einzelne Auslassungen sollten theils nur seine Quelle, die er zu nennen unterließ, verbergen, theils wurden sie durch andere Motive veranlaßt. Die Zusätze aber für den genannten Zeitraum (etwa 100 an der Zahl) sowie die Fortsetzungen bis zum Abschluß seiner Manuscripte (das der Universitätsbibliothek in Breslau bringt noch eine Notiz vom 9. Octbr. 1601) enthalten vorzugsweise Nachrichten, welche dem Verfasser aus persönlicher Kunde zufließen konnten, z. B. die über Berliner Ereignisse oder die nicht durchaus zuverlässigen Mittheilungen über Kohlhase, der ja auch vielfach in und um Jüterbock, der Vaterstadt des H., sein Wesen getrieben hatte (vgl. Burkhardt, Der histor. Hans Kohlhase und Heinr. v. Kleist’s Michael Kohlhaas, 1864). Für den ersten Theil seines Werkes, d. h. bis zum J. 1425, hat H. unmittelbar aus derjenigen Quelle geschöpft, welche auch dem entsprechenden Zeitraum des Breviariums zu Grunde liegt, nämlich aus der zeitgenössischen Chronik des Engelbert Wusterwitz. Dadurch, daß H. dieselbe ausgiebiger als Angelus nicht blos im Breviarium, sondern auch in seinen ausführlicheren „Annales Marchiae Brandenburgicae“, 1598, benutzte, hat er ein schätzbares Material zur Reconstruction jenes leider nur in diesen Fragmenten erhaltenen Werkes geliefert und seinem Microchr. einen von ihm selbst ungeahnten Werth verliehen.

Schlicht, Horae subsecivae I. (1718), 103–118, II. (1722), 140–144. – Küster, A. und N. Berlin I. 975. – K. Kletke, Quellenschriftsteller z. Gesch. d. Preuß. Staats, 1858, S. 32–34. Besonders aber J. Heidemann in den Forschungen z. deutschen Gesch. XVII. 521–578, XVIII, 392 ff. und dessen Ausgabe des E. Wusterwitz nach Angelus und Hafftiz, 1878.