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ADB:Haiz, Fidelis

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Artikel „Haiz, Fidelis“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 393–394, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Haiz,_Fidelis&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 18:14 Uhr UTC)
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Haiz: Fidelis H., katholischer Theologe, geboren am 16. October 1801 zu Waldshut, † am 9. Juni 1872 zu Freiburg im Breisgau. Er machte seine Gymnasialstudien an dem Klostergymnasium zu Rheinau und am Lyceum zu Constanz, seine theologischen Studien 1821–24 zu Freiburg, trat 1825 in das bischöfliche Seminar zu Meersburg und wurde am 21. September 1826 Priester. Nachdem er an mehreren Orten als Vicar, Pfarrverweser und Pfarrer in der Seelsorge thätig gewesen, wurde er 1842 zum Vorsteher des von dem Erzbischof Demeter errichteten theologischen Convictoriums zu Freiburg ernannt. 1844 wählte ihn das dortige Domcapitel zum Mitgliede; er war als Domcapitular auch mehrere Jahre Pfarrrector am Münster. Als er starb, war er Senior des Capitels. – H. war ein Geistlicher der Wessenbergischen Richtung. Das zeigte er schon in den beiden in der Freiburger „Zeitschrift für Theologie“ veröffentlichten längeren Aufsätzen „Ueber das Verhältniß von Kirche und Staat“ (12. Band, 1844) und „Das kirchliche Synodalinstitut vom positiv-historischen Standpunkte aus betrachtet mit besonderer Rücksicht auf die gegenwärtige Zeit“ (20. Band, 1848). In letzterer Abhandlung, die 1849 auch als besondere Schrift erschien, empfahl er die Wiederbelebung und zeitgemäße Umgestaltung des Instituts der Diöcesansynoden (eine ausführliche Besprechung von Drey in der Tübinger Theolog. Quartalschr., 1849, 638). Als Ende 1853 der Conflict zwischen dem Erzbischof von Freiburg und der badischen Regierung ausbrach, suchte H. eine vermittelnde Stellung einzunehmen; dadurch entstanden Mißhelligkeiten zwischen ihm und dem Erzbischof und Domcapitel (vgl. die Erklärungen in der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 4. und 11. Januar [394] und 20. Februar 1854). Der Erzbischof untersagte ihm am 15. December 1853 alle priesterlichen Functionen mit Ausnahme der Celebrirung einer stillen Messe. Erst nach dem Tode des Erzbischofs v. Vicari (1868) wurde diese Suspension aufgehoben. An den Berathungen des Domcapitels nahm übrigens H. ununterbrochen Theil; bei den Verhandlungen über die Wahl eines Nachfolgers Vicari’s gehörte er zu der eine Vermittlung anstrebenden Majorität (s. Friedberg, Der Staat und die Bischofswahlen, I. 343). – Im J. 1860 veröffentlichte H. ein „Leben I. H. v. Wessenberg’s (anonym), 1865 eine Anzahl von Vorträgen über christlichen Glauben und Leben, 1871 „Die katholische Abendmahlslehre nach der h. Schrift und Tradition und in ihrer Bedeutung für das religiös-sittliche Leben“.

F. v. Weech, Badische Biographieen, I. 327.