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ADB:Haquenay, Nicasius

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Artikel „Haquenay, Nicasius und Georg“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 553–555, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Haquenay,_Nicasius&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 13:22 Uhr UTC)
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Haquenay: Nicasius H. († 1518) und Georg H. († 1523), Brüder, von denen ersterer kaiserlicher Rechenmeister, letzterer kaiserlicher Hofmeister war. Sie gehören einer begüterten Kölner Familie an, welche aus dem Burgundischen stammt. Ihr Vater, ein unternehmender Finanzmann und Juwelenhändler, wurde im J. 1483 in seinem Hause Lobeth in der Budengasse von habgierigen Räubern ermordet. Seine Leiche wurde in St. Lorenz beigesetzt, wo bis zum Abbruch der Kirche sein Grabstein noch zu sehen war. Die beiden Söhne des Ermordeten, Nicasius und Georg, hatten sich für die diplomatische Laufbahn ausgebildet und traten in kaiserliche Dienste. Für sich und ihre Familie wurden sie 1498 vom Kaiser in den Reichsritterstand erhoben; das dem Haquenay’schen Geschlechte zugetheilte Wappen zeigt in rothem Felde ein weißes Pferd, welches auch aus der Krone auf dem goldenen Helme hervorwächst. Vier Jahre später wurden sie zu Pfalzgrafen, sacri lateranique palatii aulaeque Caesareae et imperialis consistorii comites, ernannt. Den älteren der Brüder, Nicasius, finden wir in demselben Jahre, in welchem der Mord an seinem Vater verübt wurde, als „Meister in den sieben freien Künsten“. König Max wird mit Rücksicht auf die Summen, welche er noch als Erzherzog beim Vater Nicasius’ aufgenommen hatte, die Söhne bereitwillig unter seine Hofbeamten aufgenommen haben. Zuerst treffen wir den Nicasius im J. 1493 in königlichen Diensten; am 13. August dieses Jahres bescheinigte ihm der Rath der Stadt Köln, „es sei ihm wissig und kundig, daß Nicasius Haggenay des allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten unsers allergnädigsten Herrn, des römischen Königs Diener und Controleur recht ehelicher Sohn gewesen des Nicasius Haggenay, kölnischen Bürgers, den Gott gnade.“ Meist erscheint er als Rechenmeister und Rath des Königs, als des Königs und des Reiches Rath, Diener und lieber Getreuer, als Controleur und Hofmeister, einmal als argentier, wiederholt als Silberkämmerer. Seine Thätigkeit war nicht auf die Führung von Geldgeschäften, sondern auf die Erhebung der königlichen Einkünfte am Niederrhein, auf die Einziehung der von den Reichstagen ausgeschriebenen Türkengelder und Reichssteuern und auf die Verrichtung anderweitiger Aufträge hingewiesen, und Nicasius übersandte die für den König erhobenen Gelder an das Welser’sche Comptoir nach Augsburg, und von hier werden dieselben an ihre Bestimmung besorgt. Zu seinen übrigen königlichen Bedienstungen erhielt er im Anfang des 16. Jahrhunderts noch das Amt als Pfleger zu Wildenstein. Durch sein dienstliches Verhältniß zum König [554] war er genöthigt, sich den größten Theil des Jahres außerhalb der Stadt Köln aufzuhalten. Mit wie mannigfachen Sendungen er von seinem königlichen Herrn betraut wurde, sehen wir aus einzelnen königlichen Creditschreiben. „Wir haben unsern Rath, Rechenmeister, Pfleger in Wildenstein, Diener und des Reichs lieben Getreuen, Casius Hayckenay und Heinrich Straußen von Unsertwegen mit Euch zu reden und zu handeln befohlen, antreffend einige Kleinodien Unserer lieben Gemahlin, der römischen Königinn so dieselbe zu Köln gelassen hat.“ „Wir haben“, heißt es in einem anderen Schreiben, „unserm lieben getreuen Paulsen von Lichtenstein, Marschall unsers Regiments zu Innsbruck Casien Haykhenay, unsern Rechenmeister, unsern Rathen, und Blasien Holtzl, unsern Secretär, etwas unserer Meinung mit Euch zu reden und zu handeln befohlen, berührend etliche Fußknechte, Spiese, Hakenbüchsen und andere Dinge wie Ihr von Ihnen vernehmen werdet.“ Im April des J. 1517 finden wir ihn an der Seite des Königs in Mecheln; in einem Schreiben, welches er von hier aus an seine Vaterstadt richtete, unterzeichnete er sich als „Kämmerer und Hofmeister“. Bei der Entscheidung einer Menge der am Ende des 15. und im Anfang des 16. Jahrhunderts auftauchenden wichtigen politischen und kirchlichen Fragen verstanden die beiden Räthe H. ihren Einfluß zu maßgebender Geltung zu bringen. In einem in Folge dieser Streitigkeiten an den Rath gerichteten Schreiben klagt Nicasius über „die Pfaffen in Rom, die morgen zu widerrufen pflegten, was sie heute gegeben hätten“. Die guten Dienste, welche er in dieser Angelegenheit der Stadt Köln beim Könige leistete, belohnte der Rath im J. 1504 mit einer jährlichen Leibrente von hundert Goldgulden. Bei den vielen und lang dauernden Streitigkeiten zwischen der Stadt Köln und dem Erzbischof vertrat er mit aller Entschiedenheit beim Könige die Interessen seiner Vaterstadt. Georg ließ sich es besonders angelegen sein, den König, der dem Rathe die blutigen Ausschreitungen bei der Revolution des J. 1513 nicht verzeihen wollte, versöhnlich zu stimmen. Der Rath, dem vieles daran lag, die zwischen ihm und dem Erzbischof bestehende Spannung bezüglich des Eintritts und Titels des Erzbischofs zu beseitigen, ließ dem Hofmeister Georg H. ein Geschenk von tausend Goldgulden für seine Bemühungen im Interesse solchen Ausgleichs überreichen. Nicasius starb im Jahre 1518; in seinem am 12. Juni aufgenommenen Testamente setzte er seinen jüngeren Bruder Georg, der mit Sibilla v. Merle verheirathet war, zum Erben seines beträchtlichen Vermögens ein. Mit dieser Erbschaft ging auf Georg der Pfandbesitz der Herrschaften Kerpen und Lommersam über. Der Graf Wilhelm von Nassau war es gewesen, welcher dem königlichen Rechenmeister diese Herrschaften verpfändet hatte. Erst im J. 1543 wurde die dargeliehene Summe zur Einlösung des Pfandes an die Erben Georgs zurückbezahlt. Zum besonderen Zeichen kaiserlicher Gnade verlieh Karl V. am 14. Novbr. 1522 seinem Hofmeister Georg H. die Fährerstelle zu Köln, „welche ihm als gekrönten Römischen Könige zu verleihen zustand.“ Georg starb im J. 1523 und wurde in der Stiftskirche St. Maria in cap. beerdigt. Kurz vor seinem Tode hatte er in Mecheln die prächtige marmorne Orgelbühne, welche früher als Lettner und Grabdenkmal Chor und Schiff der genannten Kirche trennte, anfertigen lassen. König Maximilian, der ein hohes Interesse daran hatte, in der bedeutendsten Stadt am Rhein ein mit allen Bequemlichkeiten versehenes und mit aller königlichen Pracht ausgestattetes eigenes Absteigequartier zu besitzen, gab dem Rechenmeister Nicasius H. den Auftrag, für die Errichtung eines prächtigen königlichen Palastes in Köln Sorge zu tragen. Zwischen dem König und seinem Rechenmeister wurde das Abkommen getroffen, daß dieser mit königlichem Gelde einen stolzen Bau aufführen solle, der zwar sein Eigenthum bleiben, aber stets auf jedesmalige Aufforderung dem Könige zur Verfügung gestellt [555] werden müsse. Der Plan zu diesem Palast wurde am Hofe des Königs angefertigt. Am 20. November 1504 schrieb letzterer in dieser Beziehung an den Kölner Rath: „Wir haben unserm Rath, Rechenmeister und Pfleger zu Wildenstein, Casius H., ernstlich befohlen, uns einen Bau in unserer Stadt Köln mit ausgeladenen Fenstern, Erkern und Körben zu machen, nach Inhalt eines Musters und einer Conterfeiung, wie wir demselben Casio darum überantwortet und zugeschickt haben, und wir begehren darauf von Euch mit ernstlichem Fleiß, Ihr wollet demselben unserm Rath zu solchem unserm Bau von unseretwegen räthlich und behülflich sein und Niemanden gestatten, ihn darum zu irren oder zu verhindern.“ Es scheint, daß Maximilian nicht die Freude hatte, diesen auf der Nordseite des Neumarktes gelegenen königlichen Hof fertig gestellt zu sehen und darin seine Einkehr halten zu können. Erst im J. 1530 machte Karl V. von seinem Rechte an das Haquenay’sche Haus Gebrauch und ließ dasselbe vor seinem Einzug in Köln räumen. Mit Unrecht ist dieses Gebäude mit der bekannten Sage von der Wiedererstehung der Richmodis von der Aducht in Verbindung gebracht worden.

Handschriftliches im Kölner Stadtarchiv.