ADB:Harenberg, Johann Christoph
[599] zuverlässiger Erwägung für die Förderung der Wissenschaft verwerthen zu können. Er hat viel geschrieben, aber wenig von dauernder Bedeutung. Seine besten Leistungen liegen auf dem Gebiete der Exegese und der biblischen Philologie und Alterthumskunde, sowie auch der Geschichte, wiewohl auch diese von mannichfachen Mißgriffen nicht frei sind. Nur einige der bedeutenderen Werke seien hier angeführt: „Historia ecclesiae Gandershemensis cathedralis ac collegiatae diplomatica“, 1734. Auf die gegen dieses Werk erfolgten Anfechtungen antwortete er in der Schrift: „Vindiciae Harenbergianae“, 1739. „Otia Gandershemensia“ (zumeist die Erklärung des neuen Testaments behandelnd), 1740. „Monumenta historica adhuc inedita“, 3 Stücke, 1758–62. „Erklärung der Offenbarung Johannis“, 1759. „Pragmatische Geschichte des Ordens der Jesuiten“, 2 Thle., 1760. „Amos Propheta expositus“, 1763. „Aufklärung des Buchs Daniel“, 2 Thle., 1773.
Harenberg: Johann Christoph H., evangelischer Theologe, Orientalist und Geschichtschreiber, geboren am 28. April 1696 zu Langenholzen bei Alfeld im Hildesheimischen, † am 12. November 1774. Er war der Sohn eines unbemittelten Landmannes, der vom Feldbau, Garn- und Leinenhandel lebte. Da H. seiner schwächlichen Körperbeschaffenheit wegen sich zum Landwirth nicht eignete, wurde er zum Studiren bestimmt und, nachdem er die Schule in Alfeld durchgemacht hatte, auf das Gymnasium zu Hildesheim geschickt, wo er sich kümmerlich und auf sich selbst hauptsächlich angewiesen, durchhelfen mußte. 1715 bezog er die Universität Helmstädt und widmete sich hier dem Studium der classischen und morgenländischen Sprachen, der Theologie, Philosophie, Archäologie und Geschichte. Nachdem er noch gegen Ende des J. 1719 zu kurzem Besuche die Universitäten Jena und Halle bereist, und hernach eine Zeit lang als Hauslehrer in Halberstadt fungirt hatte, fand er seine erste Anstellung 1720 als Rector der Stiftsschule zu Gandersheim. Hier durchforschte er fleißig die Urkunden des Stiftsarchivs und bearbeitete auf Grund derselben sein hauptsächlichstes Werk, die „Gandersheimische Kirchengeschichte“ (s. u.). 1734 wurde er zum Pfarrer des Klosters Klaus und des Dorfes Dankelsheim ernannt, trat dieses Amt indessen nicht an, da ihm 1735 die Pfarre zu Bornumhausen bei Seesen übertragen wurde. Allein auch hier trat er nicht in Wirksamkeit, denn noch in demselben Jahre erfolgte seine Ernennung zum Generalaufseher der Schulen im Herzogthum Wolfenbüttel, worauf er die Pfarre aufgab und in Gandersheim wohnen blieb. Die Berliner Akademie der Wissenschaften ernannte ihn 1738 zu ihrem Mitgliede. 1745 endlich erhielt er eine Anstellung als Professor honorarius an dem damals errichteten Collegium Carolinum zu Braunschweig und zugleich als Propst des Klosters St. Lorenz bei Schöningen. In dieser Stellung blieb er bis zu seinem Tode. H. besaß gute Kenntnisse auf den mannichfachsten Gebieten des Wissens, in den classischen und morgenländischen Sprachen, in der Theologie und namentlich der Bibelforschung, in der Archäologie und Geschichte, in den Naturwissenschaften und der Politik. Doch war er ein zu wenig logischer Kopf, um diese Kenntnisse mit gesundem Urtheil und- Vgl. Rathlef, Jetztleb. Gelehrte, V. 94. Strodtmann, Beytrr. zur Historie der Gelahrth., V. 230. Sein Leben findet sich auch theilweise in seiner Hist. eccl. Gandersh. p. 1664, seine Schriften am vollständigsten bei Meusel, Lex.