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ADB:Hauer, Joseph von

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Artikel „Hauer, Joseph von“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 45–46, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hauer,_Joseph_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 13:23 Uhr UTC)
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Hauer: Josef v. H., österreichischer Staatsmann, Finanzschriftsteller und Paläontolog, geboren zu Wien 1778, gestorben ebendaselbst am 2. Februar 1863, Sohn des k. k. Hofkriegsraths Karl Josef v. H., beendete im J. 1798 [46] seine Rechtsstudien an der Universität Wien und war von dieser Zeit an im österreichischen Staatsdienst, 1800 als Kreiscommissar in Kornneuburg, 1807 Hofsecretär bei der k. k. Hofkammer in Wien, 1812 Hofrath, 1821 Referent im Staatsrath, 1831 Vicepräses der Hofkammer, 1836 Geheimrath, 1848 pensionirt. Seine vielseitige Ausbildung und hervorragende Beobachtungsgabe ließ ihn zu verschiedenen außerordentlichen Missionen im Staatsdienst ganz besonders geeignet erscheinen. So war er schon im J. 1805 im Armeecommissariate den russischen Truppen beigegeben. Nach der Schlacht von Austerlitz hatte er die Verhältnisse der französischen Truppen mit den französischen Commissären zu ordnen. 1807 wurde er mit einer volkswirthschaftlichen Bereisung der österreichischen Alpenländer betraut; 1809 hatte er das Wichtigste aus den Archiven, Kunst- und anderen Staatssammlungen vor den neuerdings gegen Wien anrückenden Franzosen nach dem südöstlichen Ungarn zu bringen, worüber in Castelli’s Memoiren viele interessante Details mitgetheilt sind. 1810 brachte er dieselben Schätze wieder nach Wien zurück, begab sich aber gleich darauf wieder mit dem Grafen Karl Chotek im Auftrage seiner Regierung nach Frankreich, um die volkswirthschaftlichen und politischen Zustände dieses Landes zu studiren. 1811 wurde er in die Centralcommission berufen, welche das zur Beseitigung der Bankozettelwirthschaft erlassene Finanzpatent vom 15. März 1811 durchzuführen hatte und ebenso hatte er 1816 bedeutenden Antheil an der Regelung der Scheidemünze. Die Resultate seiner vielseitigen Erfahrungen im praktischen Finanz- und Verwaltungsdienste legte H. in den Spätjahren seines Lebens in einer Reihe von „Beiträgen zur Geschichte und laufenden Entwickelung der österreichischen Finanzen“, 1848 ff., nieder, welche, obgleich vorwiegend referirend, doch auch manche werthvollen allgemeinen Betrachtungen enthalten und insbesondere auch die finanziellen Operationen zur Wiederherstellung geordneter Geld- und Banknotenverhältnisse rechtfertigen sollten, auf welche H., unter vielfachem Widerspruche der Bevölkerung, seinerzeit einen maßgebenden Einfluß genommen hatte. Schon während und neben seinen angestrengten Berufsarbeiten fühlte sich H. mächtig vom Studium der Naturwissenschaften angezogen. Als er mit seiner Ernennung zum Geheimrath mehr Muße für Pflege seiner Lieblingsneigung fand, warf er sich sofort mit allem Eifer auf die Paläontologie und durchforschte insbesondere die Tertiärschichten des Wiener Beckens mit hervorragendem Erfolge. Seine Entdeckungen sind theils in Bronn’s Jahrbuche für Mineralogie, Geognosie und Petrefactenkunde 1837 und 1838, theils in Graf Münster’s Beiträgen zur Petrefactenkunde, theils endlich in dem Prachtwerke: „Foraminifères fossiles du bassin tertiaire de Vienne découvertes par Josef de Hauer et décrites par Alcide d'Orbigny“ veröffentlicht, und fanden so ungetheilte Anerkennung, daß ihn die kaiserl. leopoldinisch-karolingische Akademie, die schweizerische naturforschende Gesellschaft, das böhmische Museum und andere gelehrte Vereine mit ihren Dip1omen auszeichneten. In seinem Sohne Franz v. H. hat er der Welt einen der hervorragendsten Geologen der Gegenwart geschenkt.

Wurzbach VIII. 37. – Wiener Zeitung 1863, Nr. 31, S. 399. Nekrolog von Otto Freiherrn v. Hingenau.