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ADB:Heinrich I. (Graf von Nassau-Beilstein)

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Artikel „Heinrich I. von Nassau-Beilstein“ von Ernst Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 549–550, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(Graf_von_Nassau-Beilstein)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 13:23 Uhr UTC)
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Heinrich I. von Nassau-Beilstein, geb. den 11. Juni 1323 als zweiter Sohn des Grafen Heinrich von Nassau-Dillenburg und der Adelheid von Heinsberg. Er ward in seiner Jugend für den geistlichen Stand bestimmt, wandte sich aber bald dem Laienstande zu. 1336 schloß er einen vorläufigen Theilungsvertrag mit seinem Bruder Otto, dem zuwider er 1339 eine Ehe, und zwar mit Meyna von Westerburg, einging, theilte dann mit Otto von neuem am 18. Juni 1341, wobei ihm der Calenberger Cent mit Beilstein, Mengerskirchen und Meienberg, Liebenscheid und der Westerwald zufielen. Er wurde so der Stifter der Linie Nassau-Beilstein. Eine mit Otto nach des Vaters Tode am 24. Jan. 1344 erneuerte Theilung brachte keine wesentlichen Veränderungen dieses Besitzstandes. Seine Regierung ist wenig rühmenswerth, denn er stürzte sich über und über in Schulden, nicht ohne daß darin seine Frau mit ihm wetteiferte. So kam es, daß von ihm zahlreiche Besitzungen und Gefälle verschleudert und verpfändet werden mußten. In einer Fehde mit der Stadt Köln erwarb er sich durch Wegelagern einen übeln Ruf. In der Reichsgeschichte taucht er als Anhänger Ludwigs des Baiern auf, welcher ihm für seine, wahrscheinlich gegen den Gegner Karl von Luxemburg geleisteten Dienste eine Zollgerechtigkeit ertheilte. Urkundlich erscheint er zuletzt am 28. Octbr. 1378 und am 24. Febr. 1380 wird seiner als eines Verstorbenen gedacht. Er hinterließ außer einer Tochter, Adelheid, zwei Söhne, Heinrich (1374–1412) und Reinhard (1377–1412).

[550] C. H. v. Rauschard, Nass. Geschlechtstafel des Otton. Stammes, 1789, Mscr. J. Arnoldi, Gesch. der Oran.-Nass. Länder, Hadamar 1799 ff.