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ADB:Heinrich I. (Herzog von Schlesien)

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Artikel „Heinrich I., Herzog von Schlesien“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 615–616, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._(Herzog_von_Schlesien)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 01:31 Uhr UTC)
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Heinrich I., Herzog von Schlesien, Herr zu Fürstenberg und Jauer, † 1346, einer der Söhne Bolko’s I., des Begründers der schlesischen Fürstenlinie von Schweidnitz-Jauer. Nach dem Beispiele des Vaters nehmen dessen sämmtliche Söhne den Namen des von diesem gegründeten Bergschlosses Fürstenberg (heute Fürstenstein) in ihren Titel auf. Bei der Theilung des väterlichen Erbes hatte H. den westlichsten Theil des Herzogthums Jauer erhalten, und diese Lage seines Landgebietes gab auch wol Veranlassung, daß gerade er zunächst die von seiner Mutter Beatrix, einer Tochter Otto des Langen von Brandenburg ererbten Ansprüche auf einen Antheil des großen Landgebietes erhob, welches nach dem Aussterben der Askanier herrenlos zu werden schien. Unmittelbar nach dem Tode Waldemars (den 14. Aug. 1319) erschien H. mit einigen seiner Getreuen in Görlitz vor dem Rathe und ließ durch diese geltend machen, daß an das Land Görlitz, welches einst Markgraf Otto der Lange besessen, Niemand besseren Anspruch habe als dessen Enkel, nämlich er und sein Bruder, man möge ihm daher huldigen und wäre es selbst nur unter dem Vorbehalte, bis Jemand ein besseres Anrecht nachzuweisen vermöge. Zugleich verpflichtete er sich, mit dem römischen Könige und dem Könige von Böhmen sich in Güte auseinanderzusetzen und auch seine Brüder mit deren Ansprüchen anderweitig abzufinden, gelobte auch die Stadt bei allen ihren Rechten zu lassen. Darauf huldigte ihm die Stadt Görlitz, und bereits unter dem 26. Aug. 1319 sehen wir ihn die Privilegien der Stadt bestätigen. Zwar zog König Johann von Böhmen mit Heeresmacht von Bautzen her gegen ihn heran, verstand sich aber zu einem gütlichen Vergleich um so eher, als H. seit 1316 mit Agnes, der Tochter König Wenzels von Böhmen vermählt an den König, seinen Schwager bezüglich deren Mitgift, für welche das Gebiet von Königsgrätz verpfändet war, noch Forderungen hatte. Damals blieb Görlitz noch bei H. von Jauer, doch trat derselbe 1329 es seinem Schwager gegen andere lausitzer Besitzungen ab, und nachdem inzwischen Herzogin Agnes gestorben war, ohne ihrem Gemahle Erben geboren zu haben, schloß am 4. Januar 1337 dieser einen neuen Vertrag mit dem Könige, der ihm den Besitz von Glogau auf Lebenszeit zusicherte, wogegen nach des Herzogs Tode seine lausitzer Besitzungen: Lauban, Zittau, Friedberg, Sorau, Triebel, sowie die Schlösser Priebus, Senftenberg, Tschocha und Sweka an die Krone Böhmen fallen sollten. Ueber seine böhmischen Besitzungen dagegen verfügte 1345 ein wechselseitiger Erbvertrag mit seinem Neffen Bolko II., dem dann auch Eventualhuldigungen und Privilegienbestätigungen folgten, und der [616] schon ein Jahr darauf bei Heinrichs Tode zur Vollziehung kam. Die Städte seines Landes Jauer, Lauban, Hirschberg, hatten sich von ihm verschiedener Privilegien zu erfreuen, allerdings wol schwerlich ohne entsprechende Geldzahlungen. Die Gründung des Minoritenkonvents und des Nonnenklosters der Büßerinnen zu Lauban wird ihm zugeschrieben.

Die Daten über Heinrichs Leben finden sich am vollständigsten zusammengestellt bei Fischer, Gesch. von Jauer I, 81 ff., doch bedürfen dieselben hier und da der Correctur. Ueber die Huldigung von Görlitz 1319 hat eine von Knothe in der schles. historischen Zeitschrift VIII, 465 mitgetheilte Urkunde neues Licht verbreitet.