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ADB:Heinrich VII. (erwählter Erzbischof von Magdeburg)

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Artikel „Stolberg, Heinrich VII., Graf zu“ von Eduard Jacobs in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 330–332, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_VII._(erw%C3%A4hlter_Erzbischof_von_Magdeburg)&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 10:28 Uhr UTC)
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Stolberg: Heinrich VII., Graf zu St., Dompropst und Erwählter (zum Erzbischof) in Magdeburg, jüngerer Bruder des Vorigen, wurde 1319, damals bereits Domherr zu Merseburg, zum Domherrn in Würzburg befördert. Als im J. 1323 Gerhard v. Schraplau, bis dahin Dompropst zu Magdeburg, Bischof von Merseburg wurde, folgte er diesem in der ersteren Würde und zwar zu einer für das Erzstift besonders kritischen Zeit. Erzbischof Burchard von Magdeburg nämlich, der in rücksichtsloser Weise die weltlichen Besitzthümer und Rechte des Erzstifts zu mehren suchte, ebenso wie zu derselben Zeit die benachbarten Bischöfe von Halberstadt, war dadurch mit Fürsten, Herren und Städten, besonders dem [331] mächtig emporstrebenden Magdeburg, in schwere Zerwürfnisse gerathen. Im J. 1324 kam es zu einem Bündnisse Herzog Otto’s von Braunschweig, mehrerer Harzgrafen und -herren und der Städte Magdeburg, Halle und Calbe wider den Erzbischof, und am 13. October wurde zu Barleben ein Vergleich gestiftet, worin letzterer bündige Erklärungen abgab, Magdeburg und die anderen Städte von Bann und Interdict zu befreien, womit sie belegt waren, allen Schaden zu ersetzen, keine neue Festen in der Nähe von Magdeburg zu bauen und die Städte bei ihren Rechten zu lassen. Diesem Vertrage stimmte das Domcapitel, der Dompropst an der Spitze, zu und verbürgte sich dafür, daß die Städte binnen vier Monaten aus dem Banne gelöst würden. Heinrich, dem es übrigens jedenfalls zu danken war, daß unter den wider den Erzbischof verbündeten Harzgrafen die Stolberger fehlten, hatte die Beschlüsse des Capitels auszuführen. Da nun der Erzbischof den Zusagen des Vergleichs nicht nachkam, so sahen Dompropst und Capitel sich veranlaßt, unterm 16. Juli 1325 sich von ihrem Oberherrn loszusagen und Verpflichtungen gegen die Verbündeten zu übernehmen. Vom Erzbischof getrennt, nahmen sie ihren Sitz zu Neuhaldensleben. Bald darnach wurde Erzbischof Burchard in der Stadt gefangen und erst in seinem Palaste, dann in einem Kellerraume des Rathhauses bewahrt und bewacht und von den Wächtern ermordet. Als das Gerücht von dieser Blutthat, an der der Rath jedenfalls die moralische Schuld trug, zum Domcapitel drang, forderte dieses Rechenschaft über des Erzbischofs Schicksal und als letzteres offenbar wurde, belegten Papst und Kaiser die Stadt mit Acht, Bann und Interdict. Als nun durch des Erzbischofs Tod das Zwischenregiment an das Domcapitel gelangt war, schloß dieses am 25. Juli 1326 mit dem Domcapitel zu Brandenburg einen Vergleich, durch welchen es Heinrich von Barby als Bischof anerkannte, während Brandenburg sich einer Visitation von seiten Magdeburgs unterwarf. Den ersten Theil dieses Vergleichs stieß der Papst später um. Nicht lange darnach wählte das Domcapitel den Domdechanten Heidenreich v. Erpitz, und als dieser auf dem Wege zum Papste in Eisenach gestorben war, einmüthig den Dompropst Heinrich zum Erzbischof, was anfangs Sommer 1327 geschah. Man wählte ihn seiner vornehmen Herkunft wegen und weil er ein kluger, verständiger Herr war und man sich zu ihm versah, daß er das Erzbisthum wieder zur Blüthe bringen werde. Alsbald wandten sich nun die Bürger Magdeburgs an ihn mit der Bitte, ihnen dazu zu verhelfen, daß sie wieder beim Papst zu Gnaden kämen. Aber ohne vorherige Sühne konnte er einem solchen Ansinnen nicht entsprechen und lehnte dasselbe kurz ab. Mittlerweile hatte sich nun aber Landgraf Otto von Hessen mit seiner Gemahlin zum Papste Johann XXII. nach Avignon begeben und diesen vermocht, das deutsche Erzbisthum seinem 23jährigen Sohne Otto zu verleihen. Wie die Schöppenchronik berichtet, machte Heinrich erst den Versuch, auf die Stadt Magdeburg gestützt, mit der er Gutes und Böses theilen wolle, die auf ihn gefallene freie Wahl des Domcapitels zu behaupten. Aber der Schützling des Papstes, dem ansehnliche Mittel zur Verfügung standen, war ihm zuvorgekommen, hatte durch vorausgesandte Briefe sowol die Bürger für sich zu gewinnen gewußt, als auch einen Theil des Domcapitels auf seine Seite gezogen. Dadurch sah Heinrich sich veranlaßt, um einem unsichern Kampfe auszuweichen und den Frieden im Stifte zu erhalten, freiwillig auf das durch die Wahl ihm zugefallene Recht zu verzichten. Zu bemerken ist jedoch, daß noch am 15. Juli 1328 der Papst sich an das Magdeburger Domcapitel, den Propst Heinrich an der Spitze, mit der Aufforderung wendet, dem Könige Ludwig und seinen Anhängern entgegenzutreten. Zwischen 1329 und 1340 sehen wir den Magdeburger Dompropst auch den Kirchen seines Stammsitzes Stolberg, besonders der Capelle der 11 000 Jungfrauen, seine Fürsorge [332] und Liebe zuwenden. Vor dem 24. August 1344, wahrscheinlich schon im vorhergehenden Jahre, in welchem Ludwig, Graf von Henneberg, als Dompropst zu Magdeburg auftritt, ist Dompropst Heinrich, der im Januar 1342 noch urkundlich erscheint, verstorben.

Gesta archiepisc. Magd. Pertz SS. XIV, 431 f. – Magd. Schöppenchron. herausgeg. von Janicke, S. 198. – Botho, Graf zu Stolb., Gesch. d. Hauses Stolb. S. 71–78; Ders., Quellensammlung dazu S. 105 f., 113–156. – G. Schmidt, Päpstl. Urkk. u. Regesten I, Halle 1886, S. 191 ff. Nr. 256, 257; S. 217 Nr. 337. – G. Hertel, Urkundenb. d. Stadt Magdeburg 1. Bd. – Durch leicht erklärlichen, schon vom Verf. der Magd. Bischofschronik begangenen Irrthum ist der Dompropst Heinrich früher mit seinem gleichnamigen älteren Bruder, Bischof Heinr. IV. von Merseburg, zusammengeworfen worden, so in der Stolb. Hausgesch. u. bei Schmekel, Hist.-topogr. Beschreib. d. Bisth. Merseb. S. 153 f. Erst die Urkunden, besonders die vom 24. Aug. 1344, Quellen-Samml. Nr. 457 haben hier Licht und einen festen Anhalt gebracht.