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ADB:Heinrich V. (Bischof von Merseburg)

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Artikel „Heinrich V. (Bischof von Merseburg)“ von Eduard Jacobs in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 332–333, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_V._(Bischof_von_Merseburg)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 20:42 Uhr UTC)
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Stolberg: Heinrich V., Bischof von Merseburg, 1384–1393, als Graf zu Stolberg Heinrich XIII., zweiter, um 1325 geborener Sohn Graf Heinrich’s IX. und der Agnes, Tochter Graf Burchard’s von Mansfeld und der Gräfin Oda von Wernigerode. Als eines Minderjährigen wird seiner 1334 und 1341 gedacht. Vermuthlich brachte ihn bereits sein Großoheim, Bischof Heinrich IV., vor 1357 ins Merseburger Domcapitel, in welchem er urkundlich zuerst 1360 erwähnt wird, drei Jahre später auch als Propst des Stifts St. Sixti, welche Prälatur stets mit einer Domherrnstelle verbunden wurde. Und während im J. 1365 bereits Dietr. v. Dassel jene Propstei innehat, ist er damals, und dann noch wenigstens im J. 1379, Propst zu Sulza im Ilmthale, ohne jedoch seinen Sitz in Merseburg aufzugeben. Bischof Friedrich v. Hoym, der ihm besonderes Vertrauen geschenkt zu haben scheint, bestellte ihn 1373 bei Errichtung seines Testaments mit Albrecht v. Arnsberg zum Salmannen. Im April 1381 ist er bereits zum Dompropst in Merseburg emporgestiegen. Als Bischof Burchard, geb. von Querfurt, am 8. Juni 1384 gestorben war, wählte das Domcapitel auf Grund einer Uebereinkunft Heinrich einstimmig zum Bischof, der noch an demselben Tage den Eid leistete, worin er versprach, daß er alle geistlichen und weltlichen Rechte des Capitels aufrecht erhalten und gewisse Ansprüche desselben erfüllen wolle. Der neue Bischof hatte aber einen schweren Stand, indem Kaiser Wenzel einem Günstling, der für eine solche Stellung durchaus unwürdig war, dem Andreas Berka, Edeln Herrn v. Duba, das Bisthum zugedacht und Papst Urban VI. demselben die Bestätigung ertheilt hatte. Aber Papst und Kaiser gegenüber behauptete sich Heinrich in seiner Würde und weigerte sich, das Pallium von dem Ersteren zu erbitten. Hierbei berief er sich auf eine ältere kaiserliche Verordnung, welche den deutschen Bischöfen gebot, sich dessen zu enthalten, aber auch auf das hergebrachte Recht des Stifts, das er kräftigst zu schützen für seine Pflicht erkannte. So ging er ruhig seinen Weg weiter, hierbei auch unterstützt von seinen Stolbergischen Vettern und anderen Harzherren, auch durch Markgraf Wilhelm den Einäugigen von Meißen. Andr. v. Duba, der sich, von etlichen Fürsten und Herren unterstützt, in Eilenburg festgesetzt hatte, machte von dort aus verheerende Raubzüge in das Stift Merseburg. Nach längerem Widerstande des kaiserlichen und päpstlichen Günstlings gelang es einer ansehnlichen Kriegerschar Heinrich’s, die Stadt zu überrumpeln, die dann theilweise Plünderung und Einäscherung erlitt. H. und sein Stift hatten aber fortan vor diesem Gegenbischof Ruhe. Acht Jahre hatte er in Treuen seines Bischofsamtes gewaltet, als Papst Bonifacius IX., der schon im November 1389 den päpstlichen Stuhl [333] bestiegen hatte, im J. 1392 nicht umhin konnte, ihm in Würdigung seiner Beständigkeit und erprobten Regierung die Investitur zu ertheilen. Während H. nur den Werken des Friedens oblag und im J. 1385 von den jüngeren Markgrafen von Meißen zum Richter über den Landfrieden, besonders den westfälischen, bestellt wurde, kam er in jener fehdenreichen Zeit doch in die Lage, dem Erzbischof Albrecht von Magdeburg, 1391–1393, bei seinen Fehden mit der Mark, den Grafen von Regenstein und den Städten des Stifts Halberstadt als Suffragan mit Geld und Mannschaft Hülfe zu leisten. In derselben Weise wie sein Großoheim, suchte er die kirchlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse in seinem Stifte zu heben. So gelang es ihm durch wiederholte Darlehen an den Erzbischof von Magdeburg, Lauchstedt so fest in den Pfandbesitz seines Stifts zu bringen, daß es dauernd bei demselben geblieben ist, ebenso brachte er Skopau und Liebenau mit demselben in festere Verbindung. Auch von einzelnen kirchlichen Ordnungen und von Zuwendungen an Stifter und Kirchen haben wir Nachricht. Die Angabe, daß er und sein Großoheim sich der Einführung des seit Mitte des 13. Jahrhunderts von den Päpsten beförderten Fronleichnamsfestes in ihrem Stifte widersetzt hätten (Gesch. d. Hauses Stolb. S. 108), bedarf noch näherer Prüfung. Wohlbetagt entschlief H. am Ambrosiustage 1393, dem 7. December, dem Tage der Bischofsweihe, da eine Urkunde Bischof Heinrich’s von Merseburg – sein Nachfolger hieß auch Heinrich – vom 14. September noch auf ihn zu beziehen ist. Zu einer Zeit allgemeiner Unruhe herrschte Ordnung und Frieden im Merseburger Lande, als die sterblichen Reste des Bischofs, dessen angeborene Mannhaftigkeit, Rechtlichkeit und Klugheit die Stiftschronik rühmt, vor dem Altar St. Kilian’s in der Vorhalle des Doms neben denen seines Großoheims in die Gruft gesenkt wurden.

Chronica episc. Merseburgens. Pertz SS. X, 201, 202. – Brotuff, Chronica d. Stifts Marsburg Dij.Botho, Graf zu Stolb.-Wern., Gesch. d. Hauses Stolberg, herausgeg. von G. A. v. Mülverstedt, S. 103–108; Quellensammlung dazu besonders zw. S. 216 u. 231.