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ADB:Heudorf, Bilgeri von

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Artikel „Heudorf, Bilgeri von“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 502–506, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heudorf,_Bilgeri_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 03:58 Uhr UTC)
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Heudorf *): Bilgeri v. H., † 1476. – Im Hegau in Schwaben erscheinen im 13. Jahrhundert unter den Vasallen der Grafen v. Nellenburg die Ritter v. H.; so genannt vom Orte Heudorf bei Stockach oder von Heudorf bei Meßkirch. Aus diesem später weitverzweigten, im Hegau, Kleggau und in der Baar, in den Städten Meßkirch, Ueberlingen, Schaffhausen vorkommenden Geschlechte stammte Peregrin oder, nach der Sprache seiner Zeit, Bilgeri v. H., bekannt als unermüdlich zäher und thätiger Gegner der schweizerischen Eidgenossen und insbesondere der Stadt Schaffhausen, dessen Angriffe auf diese den Anschluß Schaffhausens an die Schweiz und den letzten Krieg zwischen Herzog Sigmund von Oesterreich und den Eidgenossen, den sogenannten Waldshuterkrieg, herbeiführten. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts zuerst genannt, 1435 Vertreter eines Gegners von Schaffhausen in einem Schiedsgerichte, mindestens seit 1441 Pfandbesitzer der bischöflich constanzischen Herrschaft Küssenberg im Kleggau, bewohnte H. damals diese Veste, während sein Vater bis 1443 die Burg Roßberg bei Osterfingen, ein Verwandter die der Stadt Schaffhausen noch näher liegende Neuburg auf dem Ottersbühl unweit des Rheinfalls besaß. Um diese Zeit, im Frühjahr 1443, brach der erbitterte Krieg König Friedrichs, des Hauses Oesterreich und der mit ihnen verbündeten Stadt Zürich gegen die Eidgenossen aus, von denen Zürich sich getrennt hatte. H., der 1443 oder Anfangs 1444 die Herrschaft Küssenberg an Bischof Heinrich von Constanz zurückgab, dagegen die bischöfliche Burg und Stadt Thiengen zu Pfand empfing, den Wohnsitz auf Küssenberg übrigens noch mindestens bis 1446 beibehielt, folgte dem Beispiele des gesammten Adels der österreichischen Vorlande und ließ, im October 1444, seine Absage an die Eidgenossen ergehen. Inzwischen richtete er gegen dieselben [503] nichts von Bedeutung aus. Weit entfernt die Lorbeeren zu theilen, die sein Landsmann Hans v. Rechberg sich als kühner Parteigänger auf österreichischer Seite erwarb, ließ er diesen im Stich, als Rechberg im September 1445 von Zürich aus einen Anschlag auf die Stadt Brugg unternahm, den H. und Bertolt v. Stein vom Rheine her mit einigen tausend Mann unterstützen sollten. Ihr Ausbleiben vereitelte den Erfolg von Rechberg’s List und Muth. Der Vorfall ließ feindselige Spannung zwischen beiden zurück. Als die Verträge von Constanz vom 9. Juni 1446 dem Kriege ein Ziel gesetzt hatten (so daß auch H. bei friedlichen Verhandlungen in Kaiserstuhl im August d. J. erschien), Rechberg aber mit einigen Genossen im October 1448 Rheinfelden überfiel, jedoch die Stadt im Mai 1449 wieder räumen mußte und nun von Herzog Albrecht für den Friedensbruch zur Rechenschaft gezogen und in Gefangenschaft gelegt wurde, da warf der Herzog ihm und seinen Mitgefangenen u. A. auch vor, sie hätten H., „des Herzogs Rath und Diener“, nach seinem Schlosse (Küssenberg? Thiengen?), nach Leib und Gut gestellt. H. hatte sich nämlich seit Herzog Albrechts Erscheinen in den Vorlanden enge an denselben angeschlossen. Eifrig verfolgte er den Plan, die Stadt Schaffhausen, die (seit 1415 Reichsstadt) allen Aufforderungen des Königs und Albrechts, vom Reiche unter die Herrschaft Oesterreichs zurückzutreten, Gehör versagte, 1444 in den schwäbischen Städtebund getreten war und im Zürcherkriege eine möglichst neutrale Haltung befolgt hatte, Oesterreich wieder unterwerfen zu helfen. Ein persönliches Interesse bestärkte ihn hierbei. Als Verwandter und Erbe des Schaffhausers Konrad v. Tüfen, einst Mitbesitzer des Schlosses und der Herrschaft Laufen am Rheinfall, eines kiburgisch-österreichischen Lehens und gräflich nellenburgischen Afterlehens, das jetzt im Besitze der schaffhausischen Familie v. Fulach war, behauptete H. Ansprüche auf dasselbe zu haben. Im Mai 1449 eröffnete er seine Unternehmungen. Im Einverständnisse mit den Grafen von Sulz, Landgrafen im Kleggau, welche die Schirmvogtei über die Abtei Rheinau beanspruchten, bemächtigte er sich durch eine Schaar als Pilger verkleideter Söldner des Städtchens Rheinau, als eines geeigneten Waffenplatzes für die Grafen wie für seine eigenen Pläne. Schaffhausen, das seinen Verkehr auf dem Rheine nun aus Rheinau und dem gräflichen Residenzschlosse Balm (etwas weiter westlich am rechten Ufer des Stromes) empfindlich belästigt sah, ergriff, nach Absage des Grafen Alwig von Sulz an die schwäbischen Städte, die Waffen, bemächtigte sich am 23. September 1449 der Veste Balm, zerstörte dieselbe und besetzte Rheinau. Nun brachte H. den Herzog Albrecht dazu, Laufen mit Heeresmacht den Fulach zu entreißen (November 1449), was die Fulach durch Ueberfall und Plünderung von Heudorf’s Pfandstädtchen Thiengen vergalten (December 1449). Ihr Unternehmen leitete ihr kriegskundiger Mitbürger, Hans Heggenzi, dem die Grafen von Sulz sein Schloß Wasserstelz am Rheine zerstört hatten. Auch Heinrichs v. H. Neuburg am Ottersbühl fand nun den Untergang von der Hand der Städter. Anfangs 1450 erstieg Heggenzi Schloß Laufen, wobei der von Herzog Albrecht dort eingesetzte Befehlshaber, Konrad v. Magenbuch, niedergemacht wurde und übergab es den herbeieilenden Fulach. Herzog Albrecht und der schwäbische Adel sagten hierauf Schaffhausen ab (24. April 1450). Ein andauernder kleiner Krieg belästigte nun die Stadt, in welchem H. seine eifrige Rolle spielte, Friedensverhandlungen zuweilen die Waffengänge unterbrachen, die Stadt aber sich veranlaßt sah, ähnlich wie die fränkischen Städte, die um diese Zeit ihren Krieg gegen den Markgrafen Achilles führten, schweizerische Söldner in Dienst zu nehmen und ihre Blicke mehr und mehr nach der Schweiz zu werfen. Mit Einzelnen, mit Heinrich v. H. (August 1450), mit Rechberg theilweise (Sommer 1451) sühnten sich die Fulach und die Stadt. Heggenzi gab (10. December 1451) sein Bürgerrecht [504] in Schaffhausen auf und erleichterte dadurch die Stellung des Rathes. Der Römerzug König Friedrichs im Spätherbst 1451 brachte einen Stillstand in die Dinge. H., im Gefolge des Kaisers, erwarb sich in Rom den Ritterschlag und für seine Stadt Thiengen einen kaiserlichen Bestätigungsbrief ihrer Rechte (27. März 1452), während Schaffhausen das abermalige Ansinnen einer Gesandtschaft Herzog Albrechts auf Unterwerfung entschieden ablehnte (28. Febr. 1452). Heimgekommen, nahm H. seine Beziehungen zu Albrecht wieder auf, der nun mit dem Titel Erzherzog und als Vormund von Herzog Sigmund die an diesen übertragenen Vorlande zu verwalten fortfuhr, befehdete aufs Neue mit Rechberg und mit den Grafen von Sulz die Schaffhauser aufs Nachdrücklichste und bewirkte dadurch, daß sie ein Bündniß mit den Eidgenossen angelegentlich suchten und am 1. Juni 1454 sich mit Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Glarus auf 25 Jahre verbanden. Volksthümliche Sage faßte später diese Vorgänge in die Erzählung zusammen: Eben sei H. im Begriffe gewesen, sich mit einem reisigen Zuge der Stadt zu bemächtigen, als er jenseits des Rheins den festlichen Einzug der eidgenössischen Boten zum Bundesschwur erblickt und mit Verwünschung dem nahen Thore den Rücken gekehrt habe. Aber schon vor dem Abschlusse des Bundes hatte die Stadt eidgenössische Zusätzer empfangen, die in ihre Umgegend streiften und nun auch zum Angriffe vorgingen. Einer Schaar von 1500 Gegnern, unter denen sie Herzog Sigmund in Person erblickt zu haben behaupteten, brachten sie bei einem solchen Auszuge eine Schlappe bei (1. November 1454). Als dann Wegelagerei des Adels im September 1455 einen Kriegszug eidgenössischer Freiwilliger von Zurzach aus über die Grafen von Sulz und von Nellenburg brachte, wobei das nellenburgische Städtchen Thengen in Flammen aufging, brachten der Bischof von Basel, die Räthe von Basel und von Constanz eine Vermittlung in Schaffhausen zu Stande, die zunächst Waffenruhe und 1456 Friede herstellte. Nur H. blieb unversöhnlich. Während jener Fehden, die auch das Kloster Rheinau dazu führten, sich die Eidgenossen für bleibend zu Schirmherren zu erwählen (Sommer 1455) und die von H. besonders bedrohten Fulach bewogen, für 10 Jahre mit ihrer Herrschaft Laufen in Zürich Burgrecht zu nehmen (10. März 1455), hatte H. seine Gegner auch beim kaiserlichen Kammergerichte verfolgt und erwirkte endlich, daß Kaiser Friedrich über die Fulach und die Stadt Schaffhausen, wegen Laufen, die Reichsacht aussprach (Grätz, 26. Februar 1457), der Vorstellungen der Eidgenossen (3. April 1457) nicht achtend. Rath und Bevollmächtiger Herzog Sigmunds bei dessen Regierungsantritt zur Einnahme der Huldigung in Villingen (1458), verfolgte nun H. Schaffhausen und dessen Bürger auf Grundlage der ergangenen Acht, nahm bei Ausbruch des Thurgauerkrieges im Sommer 1460 Antheil an der Vertheidigung der österreichischen Stadt Winterthur und wollte, als Herzog Sigmund mit Verlust des Thurgau an die Eidgenossen den 15jährigen oder Constanzer Frieden mit Letzteren schließen mußte (1. Juni 1461), diesen Friedensschluß nicht anerkennen, obwol er jetzt nicht nur Sigmunds Rath, sondern auch österreichischer Vogt zu Laufenburg war, das ihm vom Erzherzog Albrecht pfandweise übergeben worden. Thiengen hatte er 1456 dem Bischofe Heinrich von Constanz mit Vorbehalt bestimmter Nutzungen für sich und seine Gemahlin und der Rückgabe nach fünf Jahren eingeräumt, konnte es aber ungeachtet eines kaiserlichen Urtheils vom 16. März 1460 für einmal nicht wieder erlangen. Inzwischen verschafften die Streitigkeiten des Kaisers und des Erzherzogs Albrecht, Sigmunds Streitigkeiten mit Papst Pius II. und die Auslösung Laufenburg’s durch den Erzherzog, die H. aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Eidgenossen entfernte, sowie auch der für den Kaiser empfindliche Sieg des Pfalzgrafen Friedrich bei Sekenheim (30. Juni 1462) den Eidgenossen, deren Söldner Friedrich kräftig unterstützt [505] hatten, einstweilige Ruhe vor Oesterreich und vor H. Allein 1464 ließ dieser die Urtheile der Acht gegen die Fulach und Schaffhausen von 1457 plötzlich wieder publiciren, nahm seine frühere Befehdung derselben wieder auf und erwiederte die Beschwerden der Eidgenossen bei der schwäbischen Ritterschaft von St. Georgen Schild mit Schmähungen (13. August 1464). Als Kaiser Friedrich, bei dem über diesen Bruch des 15jährigen Friedens Klage geführt wurde, die kammergerichtlichen Urtheile suspendirte (22. December 1464) und neue Verhandlungen zwischen den Parteien gebot, wußte H. die Sache so hinauszuziehen und zu wenden, daß er doch wieder zur Execution kaiserliche Bewilligung und zweijähriges Geleit erhielt (1466) und fuhr unbehindert in unausgesetzten Beleidigungen fort, die Schaffhausens laute Klagen erregten und mannigfache Grausamkeiten gegen Einzelne von beiden Seiten herbeiführten. Im Sommer 1467 bemächtigte sich H. bei Anselfingen, unweit Engen, des schaffhausischen Bürgermeisters Hans v. Stad, schleppte ihn nach Villingen und gab ihn nach schwerer Mißhandlung nur unter Erpressung der das ganze Vermögen v. Stad’s übersteigenden Summe von 1800 Gulden los. Dies geschah, während der Adel im Sundgau und auch H. die Stadt Mühlhausen im Elsaß in ähnlicher Weise verfolgten, die in einem Bunde mit Bern und Solothurn Schutz suchte (17. Juni 1466). Weder der Reichstag zu Nürnberg (11. November 1466), noch Herzog Sigmund, der jetzt aus Geldnoth seine letzte Besitzung im Bereiche der Eidgenossenschaft, Winterthur, an Zürich verpfändete (13. August 1467), noch Vermittlungsversuche der Bischöfe von Constanz und Basel, des Grafen von Sulz u. A. (September 1467 bis Mai 1468), noch auch ein kaiserliches Gebot an H. selbst, vom Kriege gegen Schaffhausen abzustehen, der dem Herzoge Gefahr bringen könne (Grätz, 1. April 1468), waren im Stande den Frieden herzustellen. So erklärten denn schließlich die Eidgenossen dem Herzoge und seinem Adel Mitte Juni 1468 den Krieg und eröffneten ihn mit einem siegreichen Zuge ins Sundgau, während Schaffhausen und seine eidgenössischen Zuzüger den Klettgau besetzten, Thiengen einnahmen und im Schwarzwald streiften. Dann schritt man mit vereinten Kräften zur Belagerung von Waldshut, wo unter dem Befehlshaber Wernher v. Schinen auch H. lag. Uneinigkeit der Belagerer ließ sie nicht zur Eroberung der tapfer vertheidigten Stadt gelangen; aber Herzog Sigmund mußte sich zum „Waldshuterfrieden“ vom 27. August 1468 bequemen, dessen erster Artikel ihn verpflichtete, dafür besorgt zu sein, daß die von H. erlangten Urtheile der Acht gegen Schaffhausen und die Fulach durch Widerruf abgethan werden, H. diese Gegner nicht weiter belästige, und daß der Herzog Hansen von Stad die erpreßte Schatzung binnen spätestens acht Monaten vergüte. Aber Jahre lang dauerte es noch, ehe diese Abmachung Vollzug fand. Denn während Sigmund seine Vorlande an Herzog Karl von Burgund verpfändete, um nur die stipulirte Kriegsentschädigung an die Eidgenossen leisten zu können, ließ er die Befriedigung von am Stad anstehen. H. aber kümmerte sich um den Waldshuterfrieden um so weniger, als der Kaiser selbst denselben für ungültig erklärte und am Stad sogar verbieten ließ, die Vergütung der 1800 Gulden zu fordern oder anzunehmen (25. Mai 1469). Schaffhausen behielt inzwischen Thiengen oder setzte sich wenigstens gleich nach dem Friedensschlusse wieder in Besitz der Stadt, von der es unter Vorbehalt der Rechte des Bischofs Hermann von Constanz die Huldigung einnahm. Vergeblich reklamirte H. vom Bischofe Restitution in seinen Pfandbesitz, die ihm unter Hermanns Vorgängern entzogen geblieben war; ein Urtheil des Markgrafen Karl von Baden als kaiserlichen Commissärs in ihrem beiderseitigen Streite (9. März 1472) fiel zwar zu Heudorf’s Gunsten aus, aber der Bischof konnte Schaffhausen des Besitzes nicht entwehren. In seinem Groll gegen die Eidgenossen, von denen er vergeblich [506] Genugthuung dafür verlangte, überfiel nun H. mit Hülfe Diebolds v. Geroldek auf dem Rheine bei Ottenheim, unweit Schuttern, in den ersten Tagen des April 1473 schweizerische Kaufleute, die zur Frankfurter Messe fuhren, und ein paar Straßburger, und schleppte sie in seines Gehülfen Veste Schuttern. Sofort schritt Straßburg ein, bemächtigte sich dieser Veste und befreite die Gefangenen (12. April 1473). Die Eidgenossen aber, die im Begriffe gewesen Straßburg zu Hülfe zu ziehen, ließen nun nachdrückliche Aufforderung an Herzog Sigmund ergehen, dem Waldshuter Frieden endlich nachzukommen, wiesen ein halb drohendes Intercessionsbegehren des nunmehrigen Besitzers der Vorlande, Karl von Burgund, entschieden zurück, und Sigmund mußte sich entschließen seine Verwendung beim Kaiser, an dessen Hofe H. Zuflucht gesucht hatte, zuzusagen (28. Mai 1473), worauf denn endlich der Kaiser Schaffhausen und die Fulach von Acht und Aberacht lossprach (Ulm, 21. Juni 1473). Jetzt, von den Eidgenossen auch bei Herzog Karl ernstlich angeklagt, lenkte H. allmählich etwas ein. Von Langenstein im Hegau aus, wo er Sitz nahm, anerbot er sich, wenigstens anscheinend, zu einer Verständigung mit Schaffhausen vor dem Rathe zu Zürich, in dem er Verwandte zählte. Allein Besorgniß der Eidgenossen vor neuer List seinerseits, Zögerung Herzog Sigmunds, seine Entschädigungsforderungen anzuerkennen und am Stad auszurichten, sowie die Verwickelung der Verhältnisse in Betreff von Thiengen, erschwerten die definitive Erledigung der Sache. Erst nach dreijährigen Verhandlungen, auf Tagen in Innsbruck, Augsburg, Constanz, kam zwischen den Bevollmächtigten aller Betheiligten Anfangs 1476 eine Verständigung zu Stande, in Folge deren die vom Herzoge zu leistende Summe bestimmt wurde, gegen welche H. die in seinen Händen liegenden Urtheile gegen Schaffhausen und die Fulach herauszugeben hatte, am Stad vom Herzoge Entschädigung erhielt, dem Bischofe von Constanz Rückgabe von Thiengen an das Hochstift zugesichert und zum Vollzuge der abschließenden Förmlichkeiten ein neuer Termin in Constanz anberaumt wurde. Ehe derselbe erschien, starb H. Am 4. August 1476 traten die Bevollmächtigten seiner Erben, der H. zu Boll, Allmuth und Aulfingen, mit denjenigen Herzog Sigmunds, des Bischofs Hermann und Schaffhausens zusammen, gegenseitig wurden die nöthigen Quittungen ausgetauscht und am 11. d. M. stellten die Erben die urkundliche Versicherung aus, allen durch Heudorf’s und ihre (nämlichen) Bevollmächtigten eingegangenen „Richtungen“ getreulich nachzukommen. Thiengen huldigte nun, nach Anweisung von Schaffhausen, dem Bischofe Hermann. – (Einem Namensverwandten ihres einstigen Gegners, auch Bilgeri v. H., empfahlen die Eidgenossen am 8. Juli 1478 eine Angelegenheit zweier Knechte.)

Amtl. Sammlung der Eidgen. Abschiede, Bd. II u. III. – Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. I–XXVIII. – Neujahrsgeschenke für die Jugend des Kantons Schaffhausen, Jahrg. 1835–39. – Beiträge z. vaterl. Gesch. vom histor. Verein in Schaffhausen, 1863. – Fontes rerum Austriacarum. – Urkunden des Archives in Luzern etc.

[502] *) Zu Bd. XII, S. 324.