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ADB:Albrecht VI.

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Artikel „Albrecht VI.“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 285–290, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_VI.&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 07:15 Uhr UTC)
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Albrecht VI., Herzog, seit 1453 Erzherzog des steiermärkischen Zweiges der leopoldinischen Habsburgerlinie, mit dem Beinamen „der Verschwender“ (prodigus); zweiter Sohn des Begründers dieses steiermärkischen Zweiges, Herzogs Ernst des Eisernen und dessen zweiter Gemahlin Cimburgis (Cimbarka) von Masovien. Geb. 1418 zu Wien, † daselbst 2. Dec. 1463. – Er war 17 Jahre alt, zur Zeit als der Schiedsspruch Herzog Albrechts V. (25. Mai 1435, Wien) die Angelegenheiten zwischen den Söhnen Herzog Ernsts († 1424), Friedrich V. und Albrecht VI. auf der einen, ihrem Vormunde, Friedrich IV. von Tirol auf der andern Seite, endgültig geregelt hatte. Nachdem sodann (25. März 1436) die völlige Uebergabe der selbständigen Herrschaft Innerösterreichs [286] an Friedrich V. als Erstgeborenen stattgefunden, kam es zu dessen Hausvertrage mit A. VI. (13. Mai 1436, Wien). Auf 6 Jahre vereinbart übertrug dieses Abkommen die gesammte Regentengewalt an Friedrich V., der sie allerdings zugleich im Namen seines Bruders auszuüben habe, desgleichen alle Nutzungen, Zinsen und Gülten; – doch verpflichtet sich der ältere, seinen jüngern Bruder so zu versorgen, daß derselbe seinem Range entsprechend „fürstlich und schön“ leben möge und nach „Notdurft“ „Bescheidenheit genug gewinne“. Dieser Vertrag war das erste Glied in der langen Kette von Verwicklungen zwischen beiden Brüdern, deren Persönlichkeit die schroffsten Gegensätze bot. In dem Maße als Friedrich V. (seit 1440 K. Friedrich III. oder IV. † 1493) bedächtig, unkriegerisch, bis zur Kargheit sparsam und friedliebend war, aber doch mit Energielosigkeit des Charakters zähe Ausdauer und Scheu vor Verletzung des Rechtes verband, – zeigte sich alsbald A. VI. feurig rasch, streitliebend, verschwenderisch; stets zum Kampfe, zu abspringender Vielgeschäftigkeit und vortheilbringender Gewaltthat geneigt. Sein Wirkungskreis und Einkommen auf Grund des Hausvertrages von 1436 konnten ihm nicht genügen. Bald drängte er den Bruder (5. Aug. 1439, Hall in Tirol) zu einer neuen Uebereinkunft, die ihm bestimmte Schlösser und Gülten auf innerösterreichischem Boden, anderseits die Regentschaft in den Vorlanden, in Schwaben und Elsaß übertrug und eine jährliche Rente von 18000 Goldgulden als Unterstützung anwies. Kaum war ein Jahr verflossen, so ward eine neue Vereinbarung nothwendig (4. März 1440). A. VI. erhielt 6 Herrschaften in Kärnten-Steiermark und 10000 Goldgulden zum Unterhalte angewiesen, überdies zwei Fünftheile der innerösterreichischen Einkünfte auf 2 Jahre, um damit seine Gläubiger befriedigen zu können. Auch diese Uebereinkunft erlebte schon nach wenigen Monaten eine Erneuerung (23. Aug.). – Ueberdies legte A. VI. seine feindselige Gesinnung gegen den königlichen Bruder um diese Zeit in einem doppelten Handel an den Tag. Einmal verband er sich mit dessen Gegnern, den mächtigen Cilliern, dem Altgrafen Friedrich II. und seinem Sohne Ulrich II. (seit 1436 von König Sigmund in den Reichsfürstenstand erhoben), und anderseits wollte er ihm die recht- und vertragsmäßig erworbene Vormundschaft über den Albrechtiner Ladislaus Posthumus, im Einverständnisse mit Elisabeth, des letzteren Mutter, entreißen (Komorner Vertrag mit Elisabeth vom 10. April 1440 und Bündniß vom 31. Mai d. J.). Es kam 1442 so weit, daß Herzog A. VI. die zu Krems versammelte Landschaft um Hülfe wider seinen Bruder anrief (April) und 13. Mai das Forchtensteiner Bündniß mit den Cilliern abschloß, worauf die Verbündeten in Krain einbrachen und die landesfürstliche Stadt Laibach, wenn auch erfolglos, berannten. Endlich wurde 30. März 1443 zwischen den Brüdern ein Ausgleich getroffen und später (29. Aug.) bestätigt. Ihm zufolge ward dem älteren die Alleinregierung mit der Hälfte aller Renten zuerkannt; A. VI. behielt 8 Herrschaften zur Nutzung, überdies 6000 fl. Ersatz und übernahm auf 6 Jahre die Verwaltung der habsburgischen Vorlande. Um dieselbe Zeit kam es auch zum Vergleiche mit den Cilliern, woran sich ein gegenseitiges Schutzbündniß und Erbübereinkommen mit beiden Habsburgern schloß (16. Aug. – 29. Sept. 1443, W.-Neustadt). – 6. April 1446 vertrugen sich die drei Leopoldiner, K. Friedrich, A. VI. und der selbständig gewordene Herzog Sigmund von Tirol, dahin, daß der erstgenannte für 6 Jahre die Alleinverwaltung Innerösterreichs führen, A. VI. alle hierländischen Herrschaften und Aemter aufgeben und in den Vorlanden mit gleicher Machtvollkommenheit regieren solle, wie Herzog Sigmund in Tirol und den obern Landen. Für die nächsten 2 Jahre müßten jedoch die Einkünfte Innerösterreichs und der Vorlande zu gleichen Theilen den beiden Brüdern eingeantwortet werden.

[287] Von da an treten für einige Jahre diese, trotz ihres Wechsels, eintönigen Verhältnisse Albrechts VI. und K. Friedrichs III. in den Hintergrund und die Rolle des erstgenannten als Regent der habsburg-österreichischen Vorlande füllt die Zeit von 1446–1452 in bedeutsamerer Weise aus. A. VI. vertrat hier zunächst die traditionelle Politik der Habsburger gegenüber den Schweizer Eidgenossen. Seit der Toggenburger Erbschaftsfehde und dem sog. Armagnakenkriege machte sich die alte Feindschaft doppelt heftig geltend. Mitte Sept. 1444 hatte A. VI. einen Tag nach Villingen im Schwarzwalde einberufen, behufs schwäbischer Rüstungen gegen die unversöhnlichen Nachbarn; 1445 kam es zum allgemeinen Aufgebote in den vorderösterreichischen Landen und zum Zuge vor Basel (Aug. 1445), was die Basler und die übrigen Eidgenossen mit der Zerstörung Rheinfeldens und Verwüstungen bis vor Seckingen vergalten. A. VI. besetzt dann wieder Rheinfelden und seine Reiterei streift bis Basel. 11. März 1446 wird ein großer Schweizerzug der Habsburger und ihrer fürstlichen, adeligen und städtischen Verbündeten bei der Tübinger Zusammenkunft festgesetzt. Wol kommt die Rüstung in diesem Maße nicht zur Ausführung, aber das engere Hagenauer Bündniß Albrechts VI., Würtembergs und Badens (1447 heirathet Karl von Baden Albrechts VI. Schwester Katharina) vollzieht sich und neu entbrennt der Streit, dem die Kostnitzer Richtung (1448) nur vorübergehend steuern kann. Endlich kommt es (13. Juli 1450) zum Frieden, der den Austritt Zürichs aus dem österreichischen Bündnisse und Rheinfeldens Rückfall an Habsburg festsetzt. – Aber kaum neigte sich der kostspielige Schweizerkrieg dem Ende zu, so fand sich auch Herzog A. VI. in den erbitterten Fürsten- und Städtekrieg des Schwabenlandes (seit 1449) verstrickt. Er bekam mit den Rotweilern Händel, trat (25. Jan. 1450) zu Heidelberg in das Bündniß mit den Fürsten von Brandenburg-Ansbach, Baden und Würtemberg, ließ sich aber zufolge der vorläufigen Bamberger Richtung (22. Juni 1450) und der endgültigen Friedensbemühungen des Pfalzgrafen Ludwig zur Einstellung der Feindseligkeiten herbei und wurde durch schiedsrichterlichen Ausspruch zu dem Wiederbesitze aller Rechtstitel auf die Grafschaft Hohenberg gebracht. Schaffhausen konnte er jedoch zur Huldigung nicht bewegen; die Stadt trat (1454) mit den Eidgenossen in ein 25jähriges Bündniß. – Um diese Zeit schloß A. VI. besondere Verträge mit seinem tirolischen Vetter Sigmund, deren wir weiter unten gedenken werden. – Ende 1451 sehen wir den Herzog im Gefolge des königlichen Bruders nach Rom ziehen und hier bei den Feierlichkeiten der Krönung Friedrichs (März 1452) mit Hunderten von Begleitern den Ritterschlag auf der Engelsbrücke empfangen. Dann kehrte er, mit kaiserlicher Urkunde vom 14. Aug. 1452 zum Landvogte in Ober- und Nieder-Schwaben bestellt, – in die Vorlande zurück, um hier sein Beilager mit der Pfälzer Fürstentochter Mechthild (s. w. u.) zu feiern. – 1453, den 6. Jan., wurde ihm als Glied der innerösterreichischen Habsburgerlinie der erzherzogliche Titel eingeräumt. Dies rief bei dem Herzoge Sigmund von Tirol eine begreifliche Verstimmung hervor, die dem Vetter A. gegenüber noch andere Ursachen hatte. 1439/1440 war diesem die Regierung der habsburg-österreichischen Vorlande übertragen worden, die zunächst dem tirolischen Habsburger Sigmund gebührte. Bis 1446 konnte sie in Albrechts Händen als vormundschaftliche angesehen werden; anders war dies, seitdem Sigmund selbständig die Herrschaft zu Handen nahm, und doch hatte der Aprilvertrag dieses Jahres das vorderösterreichische Regiment neuerdings A. zuerkannt. Dazu kam, daß Eigennutz und Geldverlegenheiten diesen Herzog bestimmten, den tirolischen Vetter zu Verträgen zu bereden, deren Nachtheile den gutmüthigen und lenksamen Sigmund trafen; der Erbeinigungs- und Länderverwaltungsvertrag vom 4. März 1450 in Innsbruck wälzte im [288] Wege einer wohlberechneten Herrschaftstheilung die schwersteinbringlichen Hoheitsrechte und Nutzungen, anderseits die Hauptlast künftiger Schweizerkriege Sigmund zu, während A. den bessern Theil, Elsaß, Sundgau, Breisgau, Schwarzwald, Hohenberg, Rottenburg und Villingen sich vorbehielt. 1453, gleichzeitig mit dem erzherzoglichen Titel, bekam A. neuerdings die Herrschaft in den Vorlanden nebst 108000 rh. fl. zur Auslösung alles Verpfändeten. Einige Zeit darnach, 1455, machte sich der Unmuth Sigmunds gegen A. Luft, indem er, statt mit ihm verabredeter Maßen zusammenzukommen, sich seinen Besuch förmlich verbat. Es ist wahrscheinlich, daß die einflußreichen Günstlinge Sigmunds, die Gebrüder Gradner, in ähnlicher Weise wie die Truchseß von Waldburg durch Albrechts Versuche in dem weiteren Besitze ihrer Pfandschaften vor dem Arlberge bedroht, die bezügliche Haltung ihres Herrn gegen A. halb verschuldeten. Der energische Herzog führte nun bald den Sturz der Gradner herbei und wußte auf Sigmund entscheidend einzuwirken, so zwar, daß bis zum Tode Albrechts VI. der Tirolerherzog im Schlepptau der Politik seines Vetters blieb. Dies zeigte sich am besten nach dem Tode des letzten Grafen von Cilli (9. Nov. 1456) und besonders, als der letzte Albrechtiner, König Ladislaus P. (Nov. 1457) aus dem Leben geschieden war und der Streit um sein Erbe, das Land Oesterreich, begann. Das J. 1458 ist der entscheidende Wendepunkt in der Haltung Albrechts VI. gegen seinen kaiserlichen Bruder; er wird des letzteren unversöhnlichster und gefährlichster Feind. Die Zusammenkunft der drei Habsburger in Wien (1457/58), die Verträge vom 12. Jan. und 27. Juni 1458 sind faule Richtungen; A. strebt nach dem Alleinbesitze des Landes Oesterreich. Ihm genügt die einstweilige Zuerkennung Oberösterreichs um so weniger, als er die Abneigung der Niederösterreicher gegen Friedrichs Herrschaft kannte. Deshalb sucht er mit den unzufriedenen Persönlichkeiten des Adels und der Wiener Bürgerschaft in Fühlung zu bleiben und zum Verbündeten den Böhmenkönig, Georg Podiebrad, und Matthias Corvinus, Ungarns Herrscher, zu gewinnen. Beide suchen auch seine Allianz, da ersterer ein verdeckter, letzterer ein offener Gegner des Kaisers war. Es kreuzt sich dies mit der großen Bewegung im deutschen Reiche, woselbst wir einer stets mächtigeren antikaiserlichen Partei unter der Führung des Pfalzgrafen Friedrich des Sieghaften („der böse Fritz“) begegnen. Zu ihr gehörte auch A. VI.; so zwar, daß seit dem Jahre 1461 König Friedrich seinen Bruder einerseits als Landesfeind, anderseits als Feind des Reiches offen bezeichnet; dieser hinwider in solcher Doppeleigenschaft als persönlicher Gegner des österreichischen Landesfürsten und Glied des wittelsbachischen Fürstenbundes wider den Kaiser – demselben Absagebriefe zusendet.

1458, 12. Jan., erklärte König Friedrich sein ausschließliches Herrschafts- und Besitzrecht auf das Land Oesterreich. – Dies anzuerkennen war A. VI. durchaus nicht gewillt; ihm zur Seite stand Herzog Sigmund von Tirol. Wie abhold A. seinem kaiserlichen Bruder war, beweist am besten die Aeußerung, er hätte die Gefangennehmung des letzteren in Wien nicht ungerne gesehen, wenn auch nicht direct veranlassen können. Sigmunds Verzicht zu Gunsten Albrechts (10. Mai) zeigt, wie sich letzterer des Tirolerherzogs zu versichern wußte. 27. Juni; 22. Aug. d. J. muß sich König Friedrich zur Einräumung Oberösterreichs an A. VI. bequemen; dies Zugeständniß konnte dessen Annexionsgelüste nur reizen. Er sucht allseitige Bündnisse, 28. Dec. 1459 mit Georg Podiebrad, 1460–61 mit dem unzufriedenen Landesadel Niederösterreichs, mit kecken Landfriedensbrechern und Raubrittern, wie die Gebrüder Fronauer. Daß es ihm ebensowenig Ernst war, den seit dem Bamberger Fürstentage (Jan. 1459) unvermeidlichen Krieg der beiden Reichsparteien zu hintertreiben, ist begreiflich. [289] Den 9. Juli 1459 war er und der Bischof von Eichstädt zu Schiedsmännern bestellt worden und mochte wol voraussehen, daß ihr Ausspruch vom 14. Sept. 1459, gewöhnlich der „blinde Spruch“ genannt, ein nichtiges Spiel bliebe. Sein eigenstes Interesse drehte sich um die Erwerbung Niederösterreichs und Wiens, zu welchem Zwecke der Kaiser von allen Seiten, nach innen und außen bedroht werden mußte. Deshalb schloß A. VI. 18. Febr. 1461 das Egerer Bündniß mit Podiebrad, der selbst die Entthronung Friedrichs III. plante, betrieb die Aufnahme Sigmunds von Tirol in dieses Bündniß (20. Febr.) und einigte sich mit König Matthias von Ungarn (10. April, Ofen) dahin, daß im Kriegsfalle dieser in Steiermark, er selbst aber nach Niederösterreich einbrechen sollte. – Von der befreundeten Stimmung des dortigen Adels und einer starken Partei der Wiener Bürgerschaft überzeugt, sagt er 19. Juni 1461 dem Kaiser förmlich den Krieg an und bricht von Linz nach Niederösterreich auf, ohne auf kräftigen Widerstand zu stoßen. In seinem Lager zu Laxenburg finden sich ungarische und bairische Hülfstruppen ein. Die Schaaren seiner schlimm berufenen Söldnerführer, eines Gerh. Fronauer, Ankenreuter (Nankelreuter), Vöslauer, Stein – mit ihren Befestigungen (Täber-Tabor) bleiben eine harte Landplage; nicht minderen Schaden bereiten die kaiserlichen Rottenführer. Endlich (Sept.) vermittelt der Böhmenkönig mit scheinbarer Unparteilichkeit einen Stillstand der Waffen vom 6. Sept. 1461 bis 24. Juni 1462. – Am Tage, da dieser abgelaufen, schlägt A. VI. neuerdings los und verlangt von seinem Bruder die Beschickung des Wiener Julilandtages (1462). Bald erfolgt zu Wien der verhängnißvolle Umschwung; die Partei Albrechts VI. stürzt den kaiserlichen Magistrat (12. Aug. 1462) und Wolfgang Holzer wird Gewalthaber in der terrorisirten Stadtgemeinde. Der Bruch mit dem Kaiser vollzieht sich (19. Sept. bis 5. Oct.), er wird in der Hofburg belagert und allseits mit Fehdebriefen bedacht. Den 2. Nov. hält A. VI. seinen Einzug in das vom Kaiser abgefallene Wien und schließt (5. Nov.) ein zweijähriges Bündniß mit den niederösterreichischen Ständen. Unterhandlungen mit dem Kaiser haben keinen Erfolg, da A. VI. die Bedingung stellte, Friedrich sollte Unterösterreich an seinen Sohn, den vierjährigen Max, abtreten und seinem Bruder die vormundschaftliche Gewalt im Lande überlassen und der Kaiser darauf nicht einging. Endlich bringt der Entsatz des Böhmenkönigs (19. Nov.) die Lösung der drangvollen Sachlage. Mit schlauer Berechnung vermittelt er zu Korneuburg den Frieden zwischen den streitenden Brüdern (2. Dec. 1462). A. VI. erhält Niederösterreich sammt Wien auf 8 Jahre zugestanden und zahlt dafür jährlich an seinen kaiserlichen Bruder 4000 Goldgulden. So hatte er die Frucht seiner Gewaltpolitik eingeheimst, doch sollte er sie weder in Ruhe noch lange genießen. Wolfgang Holzer, in A. VI. enttäuscht und voll unruhiger Selbstsucht, will, im geheimen Einverständniß mit dem Kaiser, durch den Gewaltstreich vom 7. April 1463 die Stadt in des letzteren Hände spielen. Doch es mißlingt und der bedrohte Erzherzog wird Herr der Sachlage. Den 15. April läßt er den Bürgermeister Holzer und fünf andere Rädelsführer hinrichten, den ersteren mit ausgesuchter Grausamkeit, da ihn Holzer’s Verrath und kühne Verantwortung überaus erbittert hatte. Ein hartes Verfolgungssystem und schlimmer Söldnerdruck lassen die Wiener und deren Landesgenossen Albrechts VI. Herrschaft als schlechten Tausch erkennen. Auch in der Verschlechterung der Münze war er nicht besser berufen als der Kaiser. Der Bürgerkrieg bricht von neuem los; die Schwester der unversöhnlichen Gegner, Katharina von Baden, Kaiserin Eleonore und der Legat Torcellanus mühen sich mit Friedenstiften ab; letzterer besonders am Tullner September-Landtage. Die früheren Vertrauten des Erzherzogs, sein Kanzler Stephan von Hohenburg, Heinrich von Liechtenstein, Veit [290] von Ebersdorf, Christoph von Rotendorf fallen von ihm ab und suchen wieder des Kaisers Gnade. Endlich legt sich der Tod ins Mittel. A. VI. stirbt zu Wien, den 2. Dec. 1463, im Alter von 45 Jahren, kinderlos, nach kurzem heftigen Leiden und unter Umständen, die den Verdacht des Todes durch Vergiftung nicht ausschließen. A. VI. wurde im Stephansdome beigesetzt. Dieser Habsburger, dem der schlimme Leumund eines selbstsüchtigen Unruhstifters und Gewaltmenschen ins Grab folgte, er, dessen Namen man in spätern Jahren vor seinem Neffen Maximilian I. gar nicht nennen durfte, verstand es doch, sich in der blühendsten Stadt der Vorlande, zu Freiburg im Breisgau, ein würdiges Denkmal zu setzen und zwar durch die Stiftung einer Hochschule. 1455 den 20. April gab die allgemein gehaltene Zustimmung dazu P. Calixt III., 1456, 28. Aug. erschien die Dotationsurkunde des Erzherzogs. Meister Matthäus Hummel, Doctor der geistlichen Rechte und Lehrer der Arzneikunde, und Marschall Türing von Halwyl, erhielten von A. VI. den Auftrag, die Dotation der Universität durchzuführen. Der eigentliche Stiftungsbrief ward den 21. Sept. 1457 ausgestellt. Der Erzherzog sagt darin, er habe sie gestiftet „zur Abtragung seiner Schulden gegen Gott, zu Trost, Hülfe, Widerstand und Macht für die ganze Christenheit gegen die Feinde ihres Glaubens“ … Erster, bestellter Rector (1460–1461) wurde Matthäus Hummel von Willingen, Ritter „im Bach“.

Albrechts VI. Gemahlin war Mechthild, Tochter des kunstliebenden Pfalzgrafen Ludwig III. († 1436), Wittwe des Grafen Ludwig von Würtemberg († 1458), aus welcher Ehe Eberhard „im Barte“ entsproß, der die Achtung vor Wissenschaft und Kunst von seiner dichter- und bücherfreundlichen Mutter erbte. Mechthilds zweite Ehe, mit dem Habsburger, war nicht glücklich und ohne Kindersegen. Man pflegte sie seit der neuen Heirath „das Fräulein von Oesterreich“ zu nennen und manches Lob ward ihr von gleichzeitigen Dichtern zu Theil. Hermann von Sachsenheim widmete ihr 1453 seine „Mörin“. Nach dem Tode ihres Gatten, dem sie eine große Leichenfeier zu Rotenburg am Neckar veranstaltete, lebte sie hier auf ihrem Wittwensitze geistigen Genüssen. Nahezu hundert Dichterwerke sammelte sie und wurde gewissermaßen Mitstifterin der Tübinger Universität, welche ihr hochbegabter Sohn, Eberhard, ins Leben rief (1477). Der Stiftungsbrief stimmt nahezu wörtlich mit dem der Freiburger Hochschule überein. Mechthilde starb den 22. Aug. 1482.

S. Kurz, Oesterreich und K. Friedrich IV. Chmel, Geschichte K. Friedrich IV. u. s. w. 2 Bde. Hamburg 1840, und verschiedene andere Abhandlungen von ihm. Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg im Br. 3 Thl. 1857. Derselbe, Geschichte der Universität Freiburg (1856). (Vgl. Martin, Erzherzogin Mechthilde, Gemahlin Albrechts VI. von Oesterreich.)