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ADB:Heumann, Hermann Gottlieb

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Artikel „Heumann, Hermann Gottlieb“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 330–331, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heumann,_Hermann_Gottlieb&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 11:14 Uhr UTC)
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Heumann: Hermann Gottlieb geb. 6. Januar 1812 in Großrudestedt, Großh. Weimar, wo sein Vater Justizamtmann war, frequentirte das Gymnasium in Weimar, studirte in Jena und Berlin, machte im Juni 1835 sein Staatsexamen und habilitirte sich nach Absolvirung eines praktischen Cursus beim Justizamt Weimar im October 1837 als Privatdocent in Jena, las über römisches Recht, Notherbenrecht etc. Im Februar 1845 wurde er als Assessor bei der Landesregierung in Weimar angestellt, im Juli 1850 als Appellations-Rath bei dem gemeinschaftlichen Appellations-Gericht in Eisenach. Am 6. Sept. 1866 erkrankte er an der Cholera und starb am 8. Sept. Er betheiligte sich lebhaft an den „Blättern für Rechtspflege in Thüringen“ (Frommann in Jena) und ist Verfasser des „Handlexikons zu den Quellen des römischen Rechts“ 1846–51, 4. Aufl. (Jena 1869) und 5. Aufl. (Jena 1879) von Dr. Hesse besorgt. Er war in seinem Wesen schlicht und einfach, ein gediegener Charakter, mit tiefem Gemüth und Sinn für Poesie, selbst dichterisch begabt. Im Mai [331] 1845 hatte er sich mit einer Tochter des Geh. Kirchenrath Schott in Jena verheirathet, hinterließ diese als Wittwe und 4 Kinder.

Nekrolog in den Thüring. Bl. XIV. 206.