ADB:Hillebrand, Julius Hubert
Joseph H. (s. o.) Professor der Philosophie war, studirte in Gießen und Berlin, kam 1850 als Privatdocent nach Zürich, wo er 1851 a o. Prof. wurde, trat wegen Erkrankung 1866 zurück, siedelte von Rödelheim nach Freiburg in Baden über, nachdem ihm durch Staatsministerialentschließung vom 14. September 1866 der Charakter als Honorarprofessor an dortiger Universität [418] verliehen worden war. Seine Vorlesungen über deutsches Privatrecht und Staatsrecht setzte er bis ins Wintersemester 1867/68 fort, in welchem seine Ernennung zum ordentlichen Professor für die germanistischen Lehrfächer und Kirchenrecht erfolgen sollte, als er am 29. März 1868 einem Brustleiden erlag. Von seinen Schriften sind zu nennen: „Die gänzliche und theilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre nach den deutschen Rechtsbüchern des Mittelalters“, 1844. – „Lehrbuch des heutigen gemeinen deutschen Privatrechts“, 1849, 2. Aufl. 1864, 1865. – „Lehrbuch der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte“, 1856. – „Deutsche Rechtssprichwörter“, 1858. Er hinterließ eine Wittwe und zwei Kinder. Sein Bruder ist der Historiker und Publicist Karl H., geb. 1829 zu Gießen.
Hillebrand: Jul. Hubert H., Jurist, geb. am 10. März 1819 zu Heidelberg, wo sein Vater- Lewis in Krit. Vierteljschr. VIII. 478–480. – Graf und Dietherr, Deutsche Rechtssprichwörter, (2), Nördl. 1869, p. IV. – Meyer, Convers.-Lex. 16, 425.