ADB:Hillebrand, Julius Hubert
Hillebrand: Jul. Hubert H., Jurist, geb. am 10. März 1819 zu Heidelberg, wo sein Vater Joseph H. (s. o.) Professor der Philosophie war, studirte in Gießen und Berlin, kam 1850 als Privatdocent nach Zürich, wo er 1851 a o. Prof. wurde, trat wegen Erkrankung 1866 zurück, siedelte von Rödelheim nach Freiburg in Baden über, nachdem ihm durch Staatsministerialentschließung vom 14. September 1866 der Charakter als Honorarprofessor an dortiger Universität [418] verliehen worden war. Seine Vorlesungen über deutsches Privatrecht und Staatsrecht setzte er bis ins Wintersemester 1867/68 fort, in welchem seine Ernennung zum ordentlichen Professor für die germanistischen Lehrfächer und Kirchenrecht erfolgen sollte, als er am 29. März 1868 einem Brustleiden erlag. Von seinen Schriften sind zu nennen: „Die gänzliche und theilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre nach den deutschen Rechtsbüchern des Mittelalters“, 1844. – „Lehrbuch des heutigen gemeinen deutschen Privatrechts“, 1849, 2. Aufl. 1864, 1865. – „Lehrbuch der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte“, 1856. – „Deutsche Rechtssprichwörter“, 1858. Er hinterließ eine Wittwe und zwei Kinder. Sein Bruder ist der Historiker und Publicist Karl H., geb. 1829 zu Gießen.
- Lewis in Krit. Vierteljschr. VIII. 478–480. – Graf und Dietherr, Deutsche Rechtssprichwörter, (2), Nördl. 1869, p. IV. – Meyer, Convers.-Lex. 16, 425.