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ADB:Hinckeldey, Carl von

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Artikel „Hinckeldey, Karl Ludwig Friedrich v.“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 437–438, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hinckeldey,_Carl_von&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 21:52 Uhr UTC)
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Hinckeldey: Karl Ludwig Friedrich v. H., preußischer Generalpolizeidirector, geb. am 1. September 1805 auf dem Schlosse Sinnershausen (früher Kloster Rosenthal) bei Wasungen im Herzogthum Sachsen-Meiningen als der jüngere von zwei Söhnen des (1835 gestorbenen) Geh. Reg.-Raths Karl v. H., besuchte das Gymnasium in Eisenach, studirte 1823–26 in Berlin und Göttingen die Rechte, trat am 30. Septbr. 1826 als Auscultator in den preußischen Justizdienst, wurde 1833 als Regierungsassessor an die Regierung in Liegnitz versetzt, 1834 zum Regierungsrath ernannt, zeichnete sich als solcher in Arnsberg sosehr aus, daß er 1842 auf ausdrücklichen Befehl des Königs zum Oberregierungsrath und Vorstand der Abtheilung des Innern bei der Regierung in Merseburg bestellt wurde. Durch die hier bewiesene Energie und organisatorische Thätigkeit lenkte er die Aufmerksamkeit des preußischen Hofes und des Ministeriums Manteuffel auf sich, welches, alsbald nach seinem Amtsantritt (7. Nov. 1848) nach einem energischen Mann zur Herstellung der Ruhe in Berlin sich umsehend, am 14. November H. zum Polizeipräsidenten von Berlin ernannte. Diesen Erwartungen vollauf entsprechend, trug er in der Zeit hoher politischer Aufregung, zunächst in Unterstützung des Oberbefehleshabers in den Marken, Generals v. Wrangel, mit großer Schärfe und Rücksichtslosigkeit dazu bei, den vollziehenden Behörden Achtung und ihren Erlassen Geltung zu verschaffen. Insbesondere war es mit eine Folge seines Auftretens, daß die demokratische Partei in Berlin sich vom öffentlichen Schauplatz zurückzog. Im Amtseifer, verbunden mit der Hingebung an die politischen Tendenzen jenes Ministeriums, verhängte er mitunter Maßregeln, ohne sich an gesetzliche Bestimmungen genau zu binden. Es war dies z. B. der Fall in Betreff der am Febr. 1849 verfügten Schließung einer Druckerei. Der erwähnte Zug blieb ihm aber auch eigen, nachdem längst die nächsten politischen Ziele jenes Ministeriums erreicht waren. Noch 1851 erließ er eine Verordnung über Theatercensur, ohne, wie es das Gesetz vorschrieb, den Gemeindevorstand gefragt zu haben. Auch bestand unter ihm die Einrichtung, daß die Gefangenen mit Umgehung des Staatanwalts dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurden. Durch sein schroffes Verfahren zog er sich vielseitig großen Haß zu und es erregte allgemeine Befriedigung, als im Processe Waldeck (December 1849) der Präsident Taddel H., der als Zeuge ohne Achtung vor dem Gerichte auftrat, zwang, sich der Autorität desselben zu beugen. Dagegen bezeugten ihm im J. 1852 über 1300 angesehene Berliner Bürger, daß die Herstellung der Ordnung größtentheils ihm zu danken sei. Seine Hauptaufgabe bestand in der Neuorganisirung der gesammten Polizeiverwaltung. Fast jeder Zweig derselben wurde von ihm umgestaltet: die Executivpolizei militärisch eingerichtet, das Armenwesen verbessert, eine Straßenreinigung eingeführt, Speise-, Wasch- und Badeanstalten, sowie Herbergen für verdienstliche weibliche Dienstboten errichtet, die Gefängnisse zweckmäßig umgestaltet, Berlin mit fließendem Wasser versorgt und die Grundlage für die musterhafte Einrichtung des Feuerlöschwesens gelegt, deren Stationen er, wie die der Polizeiämter, telegraphisch verbinden ließ. Zum Generalpolizeidirector ernannt, zog er, nach Entdeckung eines demokratischen Complotts, am 7. April 1853 die Berliner Fabrikarbeiter, namentlich die Maschinenbauer, nicht ohne Willkür und unter dem Widerspruche des Magistrats, in gesetzlich beaufsichtigte corporative Vereine. Als die wohlthätigen Wirkungen seiner vielfachen Reformen im täglichen Leben und Verkehr Berlins fühlbar wurden, ward H. trotz seiner vielen Anstöße eine in der Bevölkerung der Hauptstadt beliebte Persönlichkeit [438] und am 29. Januar 1853 wurde ihm von Berliner Einwohnern ein Ehrenfest veranstaltet. Auch beim König in hoher Gunst stehend, wurde er im März 1853 zum Geh. Oberregierungsrath und Leiter der Abtheilung für Polizei im Ministerium des Innern ernannt, wodurch ihm die gesammte höhere Sicherheitspolizei des preußischen Staats unter Oberleitung des Ministers in die Hand gegeben war. 1854 wurde diese Abtheilung, unter Abtrennung vom Ministerium, unter H. als selbständige Behörde centralisirt und er selbst zum Rath erster Classe mit dem Titel Excellenz ernannt. 1855 ließ H. ein „Preuß. Polizei-Lexikon“ herausgeben. – Infolge der im Juni 1855 erfolgten Aufhebung einer nächtlichen Spielersitzung des aus Angehörigen des Adels bestehenden Jockeyclubs in Berlin entstand ein Zwist zwischen H. und einem Herrenhausmitgliede, dem 30jährigen Gardelieutenant v. Rochow-Plessow. Zwar war auf des letzteren Beschwerde ein Polizeilieutenant wegen des Verfahrens bei jenem Anlasse disciplinarisch bestraft; allein Aeußerungen Hinckeldey’s gegen Rochow über Dritte, die er nachher auf Vorhalt amtlich in Abrede stellte, zogen ihm von diesem den Vorwurf der Lüge zu. Dies und die Gefährdung seiner ganzen gesellschaftlichen Stellung durch Adeliche bestimmten H., Rochow zum Zweikampf zu fordern. Während Staatsanwalt Nörner auf Befehl des Königs, dem H. am Septbr. über den Streit berichtet, Material zur Beilegung desselben zu beschaffen suchte, wurde H. in dem von ihm mit Eile und Heimlichkeit betriebenen Duell am 10. März 1856 in der Jungfernheide bei Charlottenburg von v. Rochow erschossen. Näheres enthalten die Bekanntmachungen des Unparteiischen v. d. Marwitz, Nörner’s, sowie der Brüder der Duellanten vom 12., 15., 17., 18. März. An der Todesstätte ist ihm ein Denkmal errichtet. Eine Sammlung für Hinckeldey’s Familie ergab 20 600 Thlr. Er war vermählt mit einer Freiin v. Grundherr, aus dem Hause Altenthann in Nürnberg. Auf deren Fürsprache wurde der zu vier Jahren Festungshaft verurtheilte v. Rochow in Magdeburg am 21. März 1857 begnadigt.

Des Hrn. v. Hinckeldey Stellung zur Presse und seine jüngsten Maßregeln gegen dieselbe von F. Reichardt, Berlin 1849; Erinnerungsblätter an das dem Polizeipräs. v. Hinckeldey veranstaltete Ehrenfest, Berlin 1853; Ergänzungs-Convers.-Lex. v. F. Steger, Bd. XI. (Jahr 1855–56), Leipzig u. Meißen; Grenzboten 1856, 1. Sem. I. Bd. S. 511; N. Preuß. Ztg. 1856;, Nr. 61, 66, 68; Unsere Zeit, 1863, S. 457; A. Allg. Ztg. Nr. 70 von 1856; Hassel, Die letzten Stunden des Generalpolizeidirectors v. Hinckeldey (Berlin 1856); Worte der Liebe, gesprochen am Sarge des verewigten Generalpolizeidirectors v. Hinckeldey vom Prediger Blanck und Rede des Pastors Siegel (Berl. 1856).