ADB:Hofenfels, Christian Freiherr von

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Artikel „Hofenfels, Christian Freiherr von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 557–559, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hofenfels,_Christian_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 09:13 Uhr UTC)
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Hofenfels: Christian Freiherr von H., pfälzischer Staatsmann, geb. am 25. December 1744, war der Sohn des evangelischen Pfarrers Jacob Simon im zweibrückischen Dorf Meisenheim; den Namen Hofenfels verlieh ihm erst Kaiser Joseph II. bei Erhebung in den Freiherrnstand durch Urkunde vom 15. April 1776. Nach Vollendung seiner juristischen Studien zu Jena wurde H. in Zweibrücken zum Oberamtmann ernannt und bald durch das Vertrauen seines Herzogs zum geheimen Rath und Minister der auswärtigen Geschäfte erhoben. Dieses Amt an sich wäre wol nicht geeignet gewesen, seinem Träger hohe politische Bedeutung zu verleihen, aber Hofenfels’ Wirksamkeit fällt gerade in jene Zeit, da des Herzogs von Zweibrücken Stimme in einer wichtigen deutschen Frage den Ausschlag gab, und Hofenfels’ Verhalten in dieser Angelegenheit ist ein rühmlicher Beweis, wie durch Charakterfestigkeit und Unbestechlichkeit eines einzelnen Beamten ein ganzes Land vor schwerem Verluste bewahrt [558] werden kann. Mit dem Tode des kinderlosen Maximilian Josef III., Kurfürsten von Baiern, 1777, war die Ludovicische Linie der Wittelsbacher ausgestorben, der nächste Agnat war Karl Theodor von der Pfalz. Ihn wußte Josef II. zu bestimmen, durch einen am 3. Januar 1778 abgeschlossenen Vertrag ganz Niederbaiern und einen großen Theil der Oberpfalz an Oesterreich abzutreten. Es fehlte zur Gültigkeit dieser Vereinbarung nur noch die Zustimmung des nächsten Agnaten des Kurfürsten Karl Theodor, des Herzogs Karl August von Zweibrücken. Auch diesen suchte der österreichische Hof durch reiche Versprechungen zu gewinnen, und Karl August war, als er sich in Folge der dringenden Einladung seines Oheims nach München begab, darauf gefaßt, das unvermeidliche Opfer zu bringen und den Wiener Vertrag anzuerkennen. Da kam ihm am 3. Februar sein Minister H. aus der baierischen Hauptstadt nach Augsburg entgegen und erklärte ihm, König Friedrich von Preußen sei bereit, für die Integrität Baierns einzutreten und die Rechte des zweibrückischen Hauses, wenn nur Karl August selbst daran festhalten wolle, mit allem Nachdruck zu vertheidigen. Den König hatte insbesondere eine für Erhaltung des Stammgutes des wittelsbachischen Hauses und der Selbständigkeit Baierns Alles zu wagen entschlossene Frau, Herzogin Maria Anna, Wittwe des Herzogs Clemens von Sulzbach, Schwägerin Karl Theodors, zur rettenden That bewogen; ihren Bitten und Vorstellungen nachgebend hatte auch H. bisher immer wieder den Vollzug des ihm gewordenen Auftrags, den Wiener Vertrag im Namen seines Herzogs zu unterschreiben, aufgeschoben. Er wußte nun, unterstützt vom preußischen Gesandten Grafen von Görz, auch seinen Herrn von der Unterzeichnung des österreichisch-pfälzischen Abkommens zurückzuhalten, ja sogar zum offenen Protest zu bewegen. In den darauf folgenden kritischen Unterhandlungen war H. ebenso geschickt wie uneigennützig für die Erhaltung Baierns im wohlverstandenen Interesse seines Herrn thätig; sogar ein Angebot des Wiener Hofes, der ihm eine halbe Million Gulden als „Convenienz“ zuwenden wollte, wenn er seinen Herzog zur Unterzeichnung berede, konnte den überzeugungstreuen Mann nicht umstimmen. Auch später noch, als Kaiser Josef den Plan faßte, Baiern gegen die Niederlande einzutauschen, und bei Karl Theodor williges Gehör fand, war H. mit Erfolg bemüht, seinen Herzog im Widerstand gegen diese Umtriebe zu bestärken. Um die baierischen Erbfolgeverhältnisse zu regeln, wirkte er auch eifrig zu Gunsten der von Karl August von Zweibrücken mit der Linie Pfalz-Birkenfeld abgeschlossenen Hausverträge. In den nachgelassenen Papieren des Herzogs Wilhelm von Birkenfeld wird deshalb dem zweibrückischen Geheimrath dankbare Erinnerung gewidmet: „Da von ihm hier erwähnt werden muß, so könnte ich mir’s nicht verzeihen, wenn ich nicht meine Nachkommenschaft zur ewigen Verehrung des Namens von Hofenfels aufforderte. Er, nur er hat Baiern unserm Hause erhalten!“ In Anerkennung der „von jeher in denen ihm anvertrauten wichtigen Staats- und Familiengeschäften und deren glücklichen Fortgang Uns und Unserm pfalzgräflichen Gesammthause geleisteten treuen und interessanten Dienste“ wurde ihm und seinen Nachkommen eine jährliche Rente von 6000 Livres zugesichert, die jedoch später, weil die als Hypothek angewiesenen Aemter an Frankreich abgetreten waren, eingezogen und trotz der Reclamation der Erben von den baierischen Ständen 1846 nicht wieder übernommen wurde. Christian v. H., in seinen letzten Lebensjahren Gesandter zu Paris, starb am 24. Juli 1787 zu Zweibrücken.

Johann Eustach Graf von Görtz, Historische und politische Denkwürdigkeiten, I, 68 ff. – Reimann, Geschichte des bairischen Erbfolgekrieges, S. 25 ff. – Stumpf, Denkwürdige Bayern, S. 272. – Verhandlungen der [559] baierischen Kammer der Abgeordneten im Jahr 1846, Protokolle Band IV, S. 316, V, S. 467, X, S. 301, XIII, S. 397, Beilagen Band VII, S. 718 ff.