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ADB:Johann III. (Bischof von Osnabrück)

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Artikel „Johann III., Bischof von Osnabrück“ von Richard Doebner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 277, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_III._(Bischof_von_Osnabr%C3%BCck)&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 22:16 Uhr UTC)
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Johann III., Bischof von Osnabrück, 1424–37, war ein Sohn des Grafen Konrad von Diepholz. Seine Wahl vollzog das Domcapitel ohne Mitwissen des Landes; Rath und Bürgerschaft erzwangen durch eine Belagerung des Domhofes die dauernde Anerkennung ihrer Mitwirkung bei dem Wahlgeschäfte und wurden zugleich bei dieser Gelegenheit von der lästigen Abgabe von Heergewedde[WS 1] und Gerade[WS 2] bei Sterbefällen an den Bischof befreit. Dagegen verfocht der Clerus sein Recht bei dem päpstlichen Stuhle und erwirkte den Bann, welcher erst im J. 1426 aufgehoben wurde. Johanns Regierungszeit ist erfüllt von Fehden mit der Nachbarschaft und auswärtigen Kämpfen aller Art; auf einem Zuge nach Ostfriesland erlitt er mit zahlreichen anderen Fürsten des Landes eine empfindliche Niederlage; Kämpfe mit Hoya, mit der Stadt Herford, mit dem Hochstifte Minden und zahlreiche andere Händel der fehdereichen Zeit werden in Erdmann’s Chronik umständlich überliefert. Daneben hatte J. mit Feindseligkeiten im Schooße des Domcapitels zu kämpfen; gleichzeitig erfuhren die alten Rathsgeschlechter Angriffe auf ihre Stellung gegenüber der Gemeinde, welche in langwierigen Processen zurückgewiesen wurden. Nach keiner Seite hin bieten diese Jahre bemerkenswerthe Züge einer erfreulichen Entwickelung dar. J. starb am 22. März 1437.

(Friderici und Stüve), Geschichte der Stadt Osnabrück, II. S. 48–79 und Urkunden N. 135–146; Stüve, Geschichte des Hochstifts Osnabrück, I. S. 317–342; Reimchronik Osnabrückischer Bischöfe, Mittheilungen des hist. Vereins zu Osnabrück, Bd. VII. S. 16–18.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Heergewedde = Kriegsrüstung, siehe Heergewäte in der Wikipedia
  2. Erbteil an weibliche Familienmitglieder, siehe Gerade (Erbe) in der Wikipedia