ADB:Johann IV. (2. Artikel)

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Artikel „Johann IV., Bischof von Osnabrück“ von Richard Doebner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 278, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_IV._(2._Artikel)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 13:35 Uhr UTC)
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Johann IV.[WS 1], Bischof von Osnabrück 1553–74, wurde am 18. April 1529 als Sohn des Grafen Johann von Hoya und Margaretha’s, der Schwester König Gustav Wasa’s, geboren. Auf die spärlichen Einkünfte der ihm noch bestrittenen Herrschaft Stolzenau beschränkt, sah er sich nach Beendigung seiner Studien zu Paris auf eine Stellung im kaiserlichen Dienste angewiesen. Als Beisitzer des Reichskammergerichts traf ihn die Wahl des Osnabrücker Domcapitels, welche im März des J. 1554 die päpstliche Bestätigung erhielt. Wenn im folgenden Jahre das Bisthum auf den Zeitraum von 10 Jahren dem Schutze König Philipps von Spanien unterstellt wurde, so scheint die Ausführung des Vertrages an der mangelnden Zustimmung des Domcapitels und der Landstände gescheitert zu sein. Im Innern sah sich der Bischof in eine von Jahr zu Jahr drückender werdende Schuldenlast verwickelt, welche andererseits der Ausbildung der ständischen Vertretung des Landes Vorschub leistete. Von seinem Streben nach einer geordneten Regierung legt ein Dienstreglement für die Beamten vom J. 1556 Zeugniß ab, wie er auch das Lehnswesen des Landes einer Revision unterzog. In den kirchlichen Fragen beobachtete J. anfangs eine schwankende Haltung, welche, unter der Einwirkung, wie es scheint, des Jesuiten Canisius mehr und mehr in die Bahnen der Gegenreformation einlenkte, zumal nachdem ihm 1566 und 1568 auch die Bischofssitze zu Münster und Paderborn zugefallen waren. J. starb am 5. April 1574 zu Ahaus.

Stüve, Geschichte des Hochstifts Osnabrück, II. S. 150–233; (Friderici und Stüve), Geschichte der Stadt Osnabrück, Thl. III., Osnabrück 1826, S. 55–72.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert im selben Band ein weiterer Artikel.