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ADB:Johann von Anhalt-Zerbst

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Artikel „Johann von Anhalt-Zerbst“ von Ferdinand Siebigk in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 117–118, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_von_Anhalt-Zerbst&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 07:50 Uhr UTC)
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Johann, Fürst von Anhalt-Zerbst, der einzige Sohn des Fürsten Rudolf und dessen zweiter Gemahlin Magdalena von Oldenburg, wurde wenige Monate vor dem Tode seines Vaters am 24. März 1621 geboren. Die Vormundschaft über ihn und seine Geschwister, sowie die Landesregierung führte nach der Bestimmung seines Vaters Fürst August von Plötzkau, die Erziehung leitete ausschließlich seine der lutherischen Lehre anhängige Mutter. Diese hielt sich im Zerbster Lande nicht für sicher genug und flüchtete, als die Schrecken des Krieges sich näherten, mit ihren Kindern zunächst 1625 nach Sachsen und dann 1633 nach Oldenburg, wo sie ihren Sohn in der lutherischen Lehre erzog, ohne daß die dagegen gerichteten Schritte des Vormundes und der übrigen Fürsten des reformirten anhaltischen Hauses etwas ausrichteten, da der von der Mutter angerufene Kaiser schon 1626 jede Beeinträchtigung der mütterlichen Erziehung untersagte. Großjährig geworden, übernahm J. 1642 die Regierung seines durch den Krieg furchtbar mitgenommenen Landestheils, gerieth aber sofort in Differenzen mit seinen reformirten Vettern und vor Allem mit seinem Vormunde wegen mehrfacher von diesen und der Gesammtheit während seiner Minderjährigkeit getroffener Anordnungen, die er gegen seine religiöse Ueberzeugung gerichtet ansah. Namentlich glaubte er sie bei den im Zerbster Lande und namentlich in der Stadt Zerbst ihm entstandenen Weiterungen wegen sofortiger Leistung der Erbhuldigung, [118] die man an Vorbehalte wegen des reformirten Glaubensbekenntnisses knüpfen wollte, betheiligt. Es gelang ihm nun zwar mit Hülfe des Kaisers am 23. und 24. März 1643 die bedingungslose Huldigung zu erlangen, da er aber den testamentlichen Bestimmungen seines Vaters entgegen, mit seinen Plänen bezüglich der Einführung der lutherischen Lehre offen hervortrat, so entbrannte der kaum etwas beschwichtigte Streit, der bisher nur die Huldigung betroffen, auf’s Neue und wendete sich nun gegen das Reformationsrecht des Fürsten, da sein Verfahren den oben erwähnten Verträgen, denen er freilich seine Anerkennung versagt hatte, nicht nur widersprach, sondern auch gegen die Gesammtlandesverfassung gerichtet erschien. Der Streit zog sich lange hin; J. und seine Vettern nahmen die sämmtlichen evangelischen Friedensunterhändler zu Osnabrück gleichsam zu Schiedsrichtern an und nur mit Mühe gelang es diesen Streit zwischen den Fürsten vergleichsweise so ziemlich auszugleichen. Obwol J. nach und nach seinen ganzen Landestheil wieder zur lutherischen Lehre gebracht hatte, erlebte er doch die vollständige Beilegung der Religionsdifferenzen mit seiner Residenzstadt bezüglich der dortigen Nicolaikirche nicht, denn diese gelang erst seinem Nachfolger Fürst Karl Wilhelm (s. d.). Andere mit dem Magistrate entstandene Streitigkeiten bezüglich der Rechte der Stadt und der Grenzen der Rathsgerichtsbarkeit schlichtete der Aussöhnungsreceß vom 21. October 1653. Es gelang dem Fürsten J. sein Erbe nicht unbedeutend zu vergrößern. Zunächst gehört hierher die Erwerbung der Herrschaft Jever und mehrerer dortiger Güter, die ihm 1667 durch letztwillige Verfügung seines mütterlichen Großvaters, des Grafen Anton Günther von Oldenburg, zu Theil wurde. Dieser Besitz, der seinen Nachkommen noch manche Schwierigkeiten bereitete, fiel nach dem Aussterben des Mannesstammes des Zerbster Fürstenhauses 1793 an die Allodialerbin, die Kaiserin Katharina II. von Rußland, die ihn Oldenburg überließ. Außerdem erwarb J. noch das nach dem Aussterben des damit belehnten Grafen von Barby 1659 anheim gefallene anhaltische Lehen Mühlingen, das zwar im nächsten Jahre den Senioratsgütern zugetheilt ward, aber 1669 wieder an Zerbst gelangte und Walternienburg als sächsisches Lehen von seinen Vettern durch Vertrag, ferner Dornburg durch Heimfall nach dem Tode des damit beliehenen Herrn von Münchhausen und endlich als Lehen des Magdeburger Domcapitels Möckern, das jedoch nur bis 1684 bei Anhalt verblieb. J. starb bereits am 4. Juli 1667 an den Kinderpocken; er war trotz seiner Reformationen auf religiösem Gebiet ein gemäßigter, für das Wohl seiner Unterthanen besorgter Herr, der sich redlich bemüht hatte die Spuren des 30jährigen Kampfes, der sein Erbe furchtbar geschädigt hatte, möglichst zu verwischen. Von den 14 Kindern, die ihm seine Gemahlin Sophie Auguste von Holstein-Gottorp geboren, überlebten ihn nur vier Söhne, sein Nachfolger Karl Wilhelm, Anton Günther, Johann Adolf und Johann Ludwig, der Stifter der Dornburger Linie und eine Tochter Sophie Auguste, die dem Herzoge Johann Ernst von Sachsen-Weimar vermählt ward. Die Vormundschaft resp. Landesregierung übernahm die Fürstin Wittwe mit dem Landgrafen Ludwig von Hessen-Darmstadt und dem Fürsten Johann Georg II. von Dessau.