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ADB:Johann Ernst IX.

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Artikel „Johann Ernst IX.“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 362–364, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_Ernst_IX.&oldid=- (Version vom 11. Oktober 2024, 14:39 Uhr UTC)
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Johann Ernst (IX.), Herzog von Sachsen-Weimar, geb. am 22. Juni 1664 zu Weimar als zweiter Sohn des Herzogs Johann Ernst V. und der Christiane Elisabeth, Herzogin zu Schleswig-Holstein, ist gestorben ebendaselbst am 10. Juni 1707. Er genoß einen guten Unterricht besonders in Sprachen und Religion in Gemeinschaft mit seinem zwei Jahre älteren Bruder, mit dem zusammen er auch 1676 die Universität Jena bezog, um sich 1679 auf Reisen zu begeben. Aber schon im October desselben Jahres kehrten beide Brüder in ihre Erbländer zurück. Nur kurze Zeit hielt sich der Prinz in Weimar auf. Im J. 1683 finden wir ihn wiederum auf Reisen, beim Tode seines Vaters ist er nicht zu Hause und kehrt erst im Juni zurück. Beide Söhne waren, als der Vater starb, noch unmündig. Aber dieser hatte sie vor seinem Tode für majorenn erklärt, der Kaiser hatte zugestimmt: so ergriff denn Wilhelm Ernst sogleich die Zügel [363] der Regierung im eigenen wie in des Bruders Namen. Denn im Weimarischen war das Erstgeburtsrecht nicht eingeführt und dem Jüngeren gebührte auch ein Theil des Regiments. Wenn auch Wilhelm Ernst alle Vertretung nach Außen zufiel, so blieb dem J. E. sein Einfluß auf die inneren Verhältnisse. Es war denn auch die nächste Sorge des aus der Fremde zurückkehrenden Prinzen, sich mit dem Bruder wegen dieser Verhältnisse und besonders wegen der Einkünfte auseinander zu setzen. Dies geschah mittelst eines auf drei Jahre geschlossenen Vertrages (30. August 1683), am 11. December huldigten alsdann Adel, Geistliche, Städteverordnete und das im Schloßhofe versammelte Volk den beiden Brüdern, als ihren dermaligen Herren. In den anderen Städten ließen sich die Brüder auch meist persönlich huldigen. Wilhelm Ernst hatte sich unterdeß mit seiner Base Charlotte Maria, der Tochter des Herzogs Bernhard vermählt. Aber die Ehe war eine durchaus unglückliche und wurde 1690 wieder aufgelöst. Da schon bald nach der Hochzeit die häuslichen Streitigkeiten zu der Befürchtung Anlaß gaben, es würden aus dieser Ehe keine Kinder hervorgehen, so schien es wünschenswerth, daß J. E. sich bald vermähle, um dem Hause einen Stammhalter zu geben. So finden wir denn den 21jährigen Herzog mit Heirathsplänen beschäftigt und die Wahl fällt auf Sophie Auguste, Tochter des Johann, Fürst zu Anhalt-Zerbst, mit der er sich Ende Sept. 1685 vermählte. Am 13. Nov. errichtete er mit seinem Bruder einen neuen Oerterungs- und Sonderungsreceß, denn die unbestimmte Form, in welcher jener erste Receß abgefaßt war, hatte sofort zu mancherlei Zänkereien geführt. So wartete man nicht den Verlauf der drei Jahre ab, sondern beschloß sogleich, durch neue Feststellungen die Bestimmungen von 1683 schärfer zu fassen und genauer zu umgrenzen. Aber auch der neue Vertrag barg noch genug Keime zur Uneinigkeit in sich. Dem älteren Bruder sollte alle Vertretung nach Außen übertragen werden, in allen wichtigeren Fragen versprach er, sich mit seinem jüngeren Bruder einigen zu wollen. Nur „was die täglichen Regierungs- und Parteisachen seien“, darin solle nach bisherigem Gebrauche Wilhelm Ernst die alleinige Verfügung ohne des Bruders Communication gestattet sein. Alle übrige Verwaltung blieb gemeinsam. Die Einkünfte wurden in der Weise getheilt, daß zunächst dem älteren Bruder 2000 Gulden für seine Thätigkeit als Director ausgezahlt wurden, 3420 Gulden der Einkünfte blieben gemeinschaftlich, die übrigen Gefälle wurden getheilt, so daß jeder Bruder 10 368 Gulden jährlichen Einkommens erhielt, Wilhelm Ernst versprach außerdem dem jüngeren Bruder jährlich noch 600 Gulden aus den Directorialgeldern auszuzahlen. Alle Räthe und Diener sollten gemeinsam sein und aus den gemeinschaftlichen Einkünften bezahlt und jeder neuanzustellende Beamte solle von beiden Brüdern eingesetzt werden. Nur mit Beistimmung beider Brüder sollten Anleihen und Schulden gemacht werden. Ueber alle Einnahmen und Ausgaben solle gemeinsame Rechnung geführt werden. Daß diese Bestimmungen nicht das erreichten, was sie erreichen sollten, lag ziemlich nahe, und Wilhelm Ernsts herrische Natur fühlte sich gehemmt und gehindert durch seines Bruders Einsprache. J. E. seinerseits hielt eifersüchtig auf seine Rechte und mag sie wohl auch aus Eitelkeit überschritten haben. So begannen denn schon kurz nach der Ausfertigung des Recesses neue Aergerlichkeiten und Zänkereien. 1687 ging Wilhelm Ernst so weit, die Beamten vor den Uebergriffen seines Bruders zu warnen. Doch hielt man an den aufgestellten Theilungsgrundsätzen fest: ja als 1691 die Jenaische Landesportion an Weimar fiel, wurde sie in gleicher Weise getheilt, indem jeder Bruder zwar die Hälfte der Einkünfte übernahm, aber die Verwaltung gemeinsam blieb. An J. E. fielen in dieser beschränkten Weise die Aemter Kapellendorf und Heusdorf, sowie die Vogtei Magdala. Auch hier entstanden neue und vermehrte Streitigkeiten und als [364] J. E. dem Bruder mit Proceß drohte, entschloß sich dieser durch Receß d. d. 16. Aug. 1694 dem Bruder die hohe und niedere Gerichtsbarkeit in den Aemtern, aus denen er Einkünfte bezog, zu übertragen. Dadurch scheinen sich freundlichere Verhältnisse angebahnt zu haben.

Aus dem späteren Leben Johann Ernsts sind nur noch wenige Momente hervorzuheben. Kurz nachdem der obige Receß geschlossen war, starb Herzogin Sophia Augusta (14. Sept. 1694), erst 31 Jahre alt. Sie hatte dem Herzoge fünf Kinder geboren, doch haben nur zwei ein höheres Alter erreicht, die anderen starben in frühen Jahren: Johann Wilhelm (geb. und gest. 1686), Ernst August (1688–1748), Eleonore Christiane (1689–1690), Johanna Auguste (1690–1691), Johanna Charlotte (1693–1751). Schon zwei Monate nach diesem Trauerfalle vermählte sich der Herzog zum zweiten Male und zwar mit Charlotte Dorothea Sophia, geb. Landgräfin von Hessen-Homburg. Die Kinder dieser Ehe waren: Karl Friedrich (1695– 1696), Johann Ernst (1696–1715), Maria Luisa (1697–1704), Christiane Sophie (1700–1701). Eine Reihe von Jahren lebte der Fürst still in Weimar, seine Wohnung war das rothe Schloß, dann aber begann er zu kränkeln und starb nach langem Krankenlager am 10. Juni 1707; sein unmäßiges Leben mag der Krankheit Vorschub geleistet haben. Die Leiche wurde in der Gruft der Schloßkirche zu Weimar beigesetzt, später in die Fürstengruft auf dem Friedhofe verbracht.