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ADB:Johann Ernst (Herzog von Sachsen-Weimar)

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Artikel „Johann Ernst (Herzog von Sachsen-Weimar)“ von Ernst Wülcker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 360–362, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_Ernst_(Herzog_von_Sachsen-Weimar)&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 07:14 Uhr UTC)
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Johann Ernst, Herzog zu Sachsen (Weimar). Sohn des Herzogs Wilhelm und der Eleonore Dorothea, geb. Fürstin zu Anhalt, kam am 11. Sept. 1627 zu Weimar zur Welt und starb ebendaselbst am 15. Mai 1683. Sein Jugendunterricht scheint ein nicht allzu tiefgehender gewesen zu sein, es wird uns mitgetheilt, derselbe habe sich auf Erlernung der Glaubensartikel, verschiedener Kernsprüche der Bibel, aus Lateinisch und die Anfangsgründe der Politik beschränkt: der junge Fürst wuchs eben in den für Thüringen schlimmsten Zeiten des 30jährigen Krieges heran, in den Tagen, da in Folge des Friedensschlusses zu Prag besonders die Schweden das unglückliche Land als Feinde heimsuchten. Die ersten Jünglingsjahre wird J. E. nach damaliger Sitte auf der Universität Jena verbracht haben, dann begab er sich im J. 1646 auf Reisen und sah Frankreich und Italien. Besonders lang war sein Aufenthalt zu Paris, wo er seinen Körper in ritterlichen Künsten auszubilden bestrebt war. Erst am 7. Juli 1648 traf er wieder in Weimar ein. Die nächste Zeit verlief ruhig. Im J. 1656 lernte der Herzog die Prinzessin Christiane Elisabeth, Herzogin zu Schleswig-Holstein kennen, die mit ihrer Mutter Altenburg und Weimar besuchte. „Die vortreffliche Schönheit, überaus anständigen Sitten und vollkommenen Tugenden der Prinzessin erzeugten beim Herzoge eine innerliche und rechtschaffene Affection“ und am 14. Aug. fand die Vermählung statt. Da bald reichlicher Kindersegen dieser Verbindung entsprang, so reichten nach wenigen Jahren die vom Vater bisher bewilligten Gelder nicht mehr zum fürstlichen Unterhalte aus und der Herzog traf am 25. April 1662 mit seinem Vater eine neue Vereinbarung. In dieser Auseinandersetzung trat Herzog Wilhelm seinem Sohne das Amt Oldisleben und das Vorwerk München ab und wies ihm das Schloß zu Weimar als dauernde Residenz an. Stets scheint J. E. ein eifriger Jäger gewesen zu sein. Wir erfahren von mancher Gefahr, der er sich bei solchen Gelegenheiten ausgesetzt habe – nun übertrug ihm der Vater die Aufsicht über das Jagd- und Forstwesen seines Landes.

Es war eine der letzten Handlungen in der langen Regierung Wilhelms – bald darauf am 17. Mai beschloß er sein Leben, das nicht reich an weithin leuchtenden Thaten, aber um so ersprießlicher für die Entwicklung seines kleinen Landes war. Die Söhne schritten vier Monate nach des Vaters Tode zur Ländertheilung. Der ganze Besitz wurde in vier Theile zerlegt: in den weimarischen, den eisenachischen, den marksuhlischen und den jenaischen. Ersteren, der aus den Aemtern Weimar, Ilmenau, Berka, den Städten Buttstädt, Rastenburg, Vogtei und Vorwerk Magdala sammt den Vorwerken zu München und [361] Kottendorf und dem zu Weimar bestand, übernahm J. E. Die Theilung bezog sich aber nach Maßgabe des Hausvertrages von 1629 nur auf die Einkünfte; die Regierung, besonders die Vertretung nach Außen, führte J. E. in eigenem und seiner Brüder Namen. Ihm war deshalb auch ein größerer Theil der Einkünfte zugewiesen. Zugleich waren verschiedene Schlösser, Gerechtsamen und Steuern gemeinsam geblieben. Im Juli leistete das ganze Land den drei Brüdern, als ihren gemeinsamen Landesherren, den Huldigungseid, und J. E. empfing 1664 auf dem Reichstage zu Regensburg die Belehnung mit dem ganzen Lande für sich und die Brüder. Der Herzog war kein Freund unruhiger Thätigkeit: am liebsten zog er sich in die Stille seiner Familie zurück. Die Geschichte weiß nur wenig von ihm zu erzählen. Aber das friedliche Stillleben wurde 1664/65 durch die Erfurter Angelegenheiten, 1672 durch eine heftige Erbstreitigkeit unterbrochen. Erfurt hatte während des 30jährigen Krieges sich großer Unabhängigkeit erfreut, besonders durch die Unterstützung der Schweden. Nach dem westfälischen Frieden wollte sich die Stadt nicht mehr in die alten Verhältnisse fügen und gedachte sich unabhängig von Kurmainz zu stellen. Dies gelang nicht, vielmehr nahmen die Reibereien mit dem Kurstaate solche Dimensionen an, daß Erfurt zuletzt in die Reichacht fiel. Statt daß nun Kursachsen kraft seines Schutzrechtes über die Stadt energisch eingeschritten wäre und unter Wahrung der eigenen Interessen Erfurt in seiner Unabhängigkeit geschützt oder mit Kurmainz verglichen hätte, brachte man es nur zu einem schwächlichen Proteste und erwirkte nicht einmal, daß Kursachsen mit der Execution betraut wurde. Mehrere einflußreiche Minister zu Dresden, heißt es, waren von Kurmainz durch große Summen Geldes und etliche Fuder vorzüglichen Rheinweins bestochen und zogen den Kurfürsten selbst auf kurmainzische Seite. Der Kaiser übertrug die Execution dem Kurfürsten von Mainz Johann Philipp, der, unterstützt von französischen Truppen, Erfurt nach vierwöchentlicher Belagerung einnahm (5. Oct. 1664). So von Kursachsen auf das Schmählichste im Stiche gelassen, blieb den sächsischen Herzögen, die natürlich nicht die Macht besaßen, eigene Politik zu treiben, nichts Anderes übrig, als ihre Schutz- und Lehensansprüche auf Erfurt aufzugeben. Auch die Weimarer waren genöthigt, in den zwischen Kurmainz und Kursachsen geschlossenen Receß vom 20. Dec. 1665 zu willigen und konnten froh sein, daß ihnen zur Entschädigung Großrudestedt und Kapellendorf zu ewigem Besitze überlassen, sowie eine Summe Geldes ausbezahlt wurde. Das Geleitsrecht und die bestehenden Jagdrechte blieben unangetastet. – Nach einigen Jahren der Ruhe brach der oben erwähnte Erbstreit aus. Im J. 1671 hatte sich das weimarische Land in Folge des Aussterbens der Eisenacher Nebenlinie vergrößert; ohne weitere Störung waren die Erbverhandlungen verlaufen. 1672 aber erlosch auch die Altenburger Linie und hier sollte die Theilung nicht so friedlich von Statten gehen. Friedrich Wilhelm II., Vater des Erblassers, hatte die Erbfolge für den Fall des Aussterbens seines Stammes auf das Erstgeburtsrecht gegründet. Aber die Erstgeburt war in der Weimarer und Gothaer Linie damals noch nicht eingeführt, so glaubte denn Herzog Ernst von Gotha als näherer Verwandter durch seine Gemahlin, eine Altenburger Prinzessin, den Besitz antreten zu dürfen, J. E. stützte sich darauf, daß er der älteren Linie angehöre und ließ durch seinen Bruder Bernhard vor Ankunft der Gothaer das Fürstenthum Altenburg besetzen. Als aber Gotha diese Besitzergreifung keins wegs anerkannte und auch sonst die Ansprüche Sachsen-Weimars keinen Anklang fanden, zog der Herzog mildere Saiten auf und begnügte sich mit dem vierten Theile der Erbschaft. Nach diesen Erbanfällen traten die drei Brüder wiederum zu neuer Theilung aller ihrer Länder zusammen. Man schied drei nach ihren Hauptstädten benannte Theile: den weimarischen erhielt J. E., den eisenachischen [362] Johann Georg, den jenaischen Bernhard. Die Bergwerke, die Steuern, die Stätten der Wissenschaft zu Jena und Schleusingen, die Wartburg u. s. w. blieben gemeinsam. Drei Jahre hatte dieser Vertrag bestanden, als die Directorialwürde über das Gesammthaus der Ernestiner an den Herzog fiel: eine Ehrenstellung, die er seinem Alter verdankte, die aber keinen weiteren reellen Nutzen außer den Einkünften des Amtes Oldisleben brachte. Bei Gelegenheit der Vertretung des Gesammthauses berechtigte sie zum Vortritte und gestattete ihm bei Gelegenheit gemeinsamer Tractate allein für das ganze Haus zu unterzeichnen. Außerdem führte Herzog J. E. seit 1668 die Vormundschaft über Sachsen-Eisenach, 1678 kam noch die über Sachsen-Jena hinzu.

In die großen Weltbegebenheiten griff der Herzog nur selten ein, aber seine Unterthanen gegen die Stürme der Zeiten zu schützen, hat er kein Mittel unversucht gelassen. Ein Beweis dafür ist eine Uebereinkunft d. d. 16. Nov. 1676 mit dem Kaiser Leopold und der Eintritt (26. Oct. 1677) in den Bund, welchen Kursachsen, Kurmainz, Bamberg und Würzburg zur Abwehr von Einquartirung und Kriegslasten geschlossen. Dieser Bund wurde 1681 zwischen den Ernestinern und Kursachsen erneuert. Mit dem Kaiser stand unser Herzog stets in freundlichstem Verkehre. Der alte angestammte Haß gegen das Reichsoberhaupt und Kursachsen scheint seit Wilhelm gänzlich erloschen zu sein. Es hatten sich allerseits freundliche Verhältnisse entwickelt. Zeichen wohlwollenden Vertrauens gab der Kaiser mehrfach dem Herzoge und beauftragte ihn sowie seinen gothaischen Vetter mit manchem wichtigen Auftrage; als treuer Reichsfürst hielt J. E. dagegen zum Kaiser und schickte auf des Kaisers Befehl 1676 eine größere Abtheilung seiner Truppen in den Elsaß gegen Frankreich. Die letzten Lebensjahre wurden dem Herzoge noch durch mancherlei Mißgeschick verbittert. 1679 verlor er seine Gemahlin, 1680 hatte er das Unglück, vom Pferde zu stürzen und den Schenkel zu brechen. Als er das lange Schmerzenslager wieder verlassen konnte, blieb er an einem Beine gelähmt. Seit diesem Unglücksfalle erlangte auch sonst der Herzog die volle Gesundheit nicht wieder: sein Körper, gewöhnt an Thätigkeit und Bewegung, siechte hin bei der Lebensweise, zu der er nun gezwungen war. Es bildete sich eine Wassersucht bei ihm aus, die ihm nach längerem Leiden am 15. Mai 1683 den Tod brachte. Kurz vor seinem Ableben hatte der Herzog ein Testament aufgesetzt, worin er seine zwei Söhne für majorenn erklärt hatte. Seine Leiche wurde in dem neuerbauten Erbbegräbniß bei der Schloßkirche zu Weimar beigesetzt.

J. E. hinterließ fünf Kinder, darunter zwei Söhne: Wilhelm Ernst (geb. 1662, † 1728), Johann Ernst (geb. 1664, † 1707).

Vgl. Das Leben nach dem Tode in Beschreibung des … Lebenslauffes des … Herrn Johann Ernstens des Fünften Herzogs z. Sachsen (Weimar 1683).