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ADB:Karl (Fürst von Nassau-Usingen)

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Artikel „Karl von Nassau-Usingen“ von Ernst Joachim in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 313, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Karl_(F%C3%BCrst_von_Nassau-Usingen)&oldid=- (Version vom 16. November 2024, 01:43 Uhr UTC)
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Karl von Nassau-Usingen, überlebender älterer Sohn des Fürsten Wilhelm Heinrich und der Charlotte Amalie, geborenen von Nassau-Dillenburg. Er wurde geboren am 1. Januar 1712 und starb am 21. Juni 1775. Beim Tode seines Vaters erst 6 Jahre alt, stand er bis 1733 unter der Mutter Vormundschaft. Von 1730 an bewegte er sich auf Reisen in Frankreich und den Niederlanden. Während er noch unter der Vormundschaft sich befand, starb im J. 1728 mit Friedrich Ludwig die Linie Nassau-Ottweiler aus. Friedrich Ludwig hatte zuletzt nicht nur Saarbrücken und Ottweiler, sowie sonstige links vom Rhein gelegene Gebiete, sondern auch die Herrschaften Wiesbaden und Idstein unter seinem Zepter vereinigt. Diese schönen Landestheile fielen nunmehr an die Linie Nassau-Usingen. Am 26. Decbr. 1734 vermählte sich K. mit Christiane Wilhelmine, Tochter des verstorbenen Herzogs von Sachsen-Eisenach. Seine Mutter Charlotte Amalie, welche bisher mit großer Umsicht und Thatkraft die Zügel der Regierung geführt und sich als besonders befähigt in der Organisation leitender Behörden gezeigt hatte, veranlaßte 1735 eine Landestheilung, derzufolge K. alle rechtsrheinischen Besitzungen, also Usingen, Wiesbaden und Idstein, Wilhelm Heinrich, der jüngere Sohn dagegen, die linksrheinischen, d. h. Saarbrücken, Ottweiler etc. erhielt, wodurch zwei neue Linien des walramischen Hauses, die neueste Usingische und die neueste Saarbrückener entstanden. Aus dem einsamen und entlegenen Usingen verlegte darauf im J. 1744 K. seine Residenz an den Rhein, nach dem lebhafteren Biebrich und den Sitz der Regierung nach dem von nun an aufblühenden Wiesbaden. Seine Regententhätigkeit fand Beifall, mannigfache Verordnungen zeugen von ihr. Für sein Haus ordnete er 1755 das Primogeniturrecht an. Während seine Gemahlin schon 1740 aus dem Leben geschieden war, starb K. am 21. Juni 1775 mit Hinterlassung dreier Söhne, Karl Wilhelm, Friedrich August und Johann Adolf, von denen ihm nach einander die beiden ersten in der Herrschaft gefolgt sind, der dritte aber 1793 zu Wiesbaden unvermählt starb.

J. G. Hagelgans, Nassauische Geschlechtstafel des Walram. Stammes, 1753. C. D. Vogel, Beschreibung des Herzogthums Nassau, 1843.