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ADB:Katzow, Heinrich

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Artikel „Katzow, Hinrich“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 460, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Katzow,_Heinrich&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 05:07 Uhr UTC)
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Katzow: Hinrich K., auch Katzowe, Kazowe, Casow, Cassowe, Bürgermeister zu Rostock, † zwischen 1438 und 1439, schon 1400 im Rathe, aus einer seit der Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisbaren Patricierfamilie, welche von 1402–1491 sich eigne Capellen in zwei Kirchen errichtete. Er war reich begütert, Lehnsmann Herzog Albrechts, schon 1402 Proconsul und fertigte 1419 die Stiftungsurkunde der Universität mit aus. Den Handwerksämtern verhaßt, wahrscheinlich schon seit den Sechzigerunruhen von 1408, verließ er bei dem neuen, von König Erich dem Pommer angezettelten Aufstande 1427 mit Heinrich Buk, Vicco van Tzenen, Engelbert oder Engelke Katzow, der später als Consul vorkommt, die Stadt; vermuthlich ist der letztere sein Sohn, doch kommt auch ein Bruder „Engelke Kasauwe“ 1427 als Rostocker Kaperführer gegen die Dänen vor. Verträge Hinrichs wegen seiner Güter mit der Herzogin Vormünderin Katharina 1428 leiteten die Feindseligkeiten des Alten Raths ein, dessen Führer nun K. war. Alsbald trennte sich Rostock unter dem Neuen Rath von der Hansa und fand an Erich seine Stütze, wie dieser ihn gegen die Hanseaten hielt, während Katharina mit den Fürsten und dem Alten Rathe 1430 vergeblich eine Ueberrumpelung Rostocks, mit Glück aber die von Warnemünde unternahm. Es folgte ein kaiserlicher Befehl zur Untersuchung an Kasimir von Pommern, in dessen Schreiben voran Hinrich K. genannt ist. Die Klage des Alten Raths führte 1431 in Nürnberg zur Reichsacht über Rostock, die im selben Jahre wiederholt wurde. Da die Stadt unter der trefflichen Führung Johanns van der Aa trotzig beharrte, wurde in zwei anhängigen Sachen 1432 und 1434 die Aberacht und 1435 vom Baseler Concile die Absendung des Abtes Balduin von Lüneburg, des späteren Bremer Erzbischofs (Allg. d. Biogr. II, 5), zur Entscheidung der Sache verfügt. Dieser forderte die Wiederaufnahme des Alten Raths, das Concil bestätigte den Spruch und verhängte 1436 Bann und Interdict gegen die Stadt. Rostock aber hielt, gestützt auf den Unionskönig, aus, weshalb Wismar 1436 ein abmahnendes Schreiben nach Dänemark sandte. 1437 erfolgte der Befehl des Kaisers Sigismund an den Erzbischof von Bremen gegen Rostock die kaiserliche Acht zu vollstrecken, voran ist wieder Hinrich K. in dem Schreiben genannt. Gleichzeitig wich die junge Universität vor dem Interdicte nach Greifswald. 1438 lebte K. noch, er starb vor dem Ausgleich vom September 1439, der beschädigte Leichenstein eines Rostocker Proconsul Hinrich K. zu St. Marien in Wismar mit dem Familienwappen (dem Wismarischen Stadtwappen) wird das Grab des rastlosen Mannes decken, eines der bedeutendsten der hansischen Politiker im ganzen ersten Viertheil des 15. Jahrhunderts. Nach Erichs Thronentsetzung 1439 unterwarf sich die Stadt, erst 1454 quittirten die 1427 ausgewichenen oder deren Erben über den Ersatz ihres Schadens, darunter Engelbert K. mit seinen Söhnen Kiritz, Heinrich und Lambrecht und seinem Schwiegersohne oder Schwager, dem Arzte Dr. Hinrich Schonenberg. Anfangs des 16. Jahrhunderts starben die K. aus.

Vgl. Ungnaden, Amoen. (Nettelbladt) Rostocker Wöchentl. Nachrichten u. Anzeigen 1755. Lisch, Jahrb. 9. Rostocker Schulpr. 1875, S. 7. v. der Ropp, Hanserecesse 1 und 2 und König Erich der Pommer, S. 10.