ADB:Kausch, Johann Joseph

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Artikel „Kausch, Johann Joseph“ von August Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 506–507, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kausch,_Johann_Joseph&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 07:22 Uhr UTC)
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Kausch: Johann Joseph K., Arzt, ist den 16. Novbr. 1751 in der schlesischen Stadt Löwenberg geboren, † am 10. März 1825. Er hatte in [507] Halle Medicin studirt, daselbst im J. 1773 promovirt und sich sodann, nach Beendigung einer zweijährigen wissenschaftlichen Reise, in Trachenberg als praktischer Arzt niedergelassen, wo er auch am Hofe des Fürsten Hatzfeld in ärztlicher Eigenschaft thätig war. Später siedelte er nach Militsch über und hier wurde er von der preußischen Regierung mit der Verwaltung des Kreisphysikates des Groß-Trachenbergischen Kreises betraut. Im J. 1807 wurde er, in Anerkennung seiner Schrift „Ueber die Behandlung der Faulfieber“, als dritter Medicinalrath dem königlich preußischen Provinzial-Collegium medicum in Liegnitz mit Beibehaltung seines Wohnsitzes in Militsch beigeordnet, und 1810 in Anbetracht seiner hervorragenden Verdienste um die Medicinalpolizei und Medicina forensis zum wirklichen Regierungs-Medicinalrathe nach Liegnitz berufen. Bei dem 50jährigen Doctorjubiläum, welches K. am 18. Mai 1823 in Warmbrunn feierte, wurden ihm zahlreiche Ehren, nicht blos von seinen Specialcollegen und Clienten, sondern auch von Seiten des Königs und der höchsten Behörden zu Theil; der König hatte ihm die Insignien des rothen Adlerordens 3. Klasse und ein Cabinetsschreiben zugehen lassen, in welchem ihm die allerhöchste Anerkennung seiner Dienste ausgesprochen und gleichzeitig die Zusicherung ertheilt wurde, daß nach seinem Tode für seine Frau und seinen Sohn gesorgt werden solle; der Minister Altenstein und die Mitglieder des Ministeriums der Medicinalangelegenheiten hatten ihm einen kostbaren Kandelaber als Ehrengeschenk übersandt. Im Jahre darauf wurde der hochbejahrte Mann in den Ruhestand versetzt und am 10. März 1825 machte der Tod seinem viel und auch schmerzlich bewegten, thatenreichen Leben ein Ende. – K. hat sich nicht nur als Medicinalbeamter und Arzt einer hohen Verehrung erfreut, sondern sich auch als Schriftsteller namhafte Verdienste erworben. Mit seiner litterarischen Productivität umfaßte er nicht nur die verschiedensten Gebiete der Medicin, sondern auch Aesthetik, Poesie und Politik. In der Heilkunde ist es vorzugsweise die Staatsmedicin, welche er theils in zahlreichen Journalartikeln und Beiträgen zu der von Ersch und Gruber herausgegebenen Encyklopädie, theils in selbständigen größeren Monographien bearbeitet hat; zu den bedeutendsten derselben gehören die „Memorabilien der Heilkunde, Staatsarzneiwissenschaft und Thierheilkunde“, 3 Bde. 1813–19, und „Ueber die neuen Theorien des Criminal-Rechts und der gerichtlichen Medicin, mit Vorschlägen zur Verbesserung beider Disciplinen. Nebst einem Anhang über den praktischen Unwerth sämmtlicher höheren speculativen Theorien“, 1813. – Ein zeitgemäßes und verdientes Unternehmen war ferner das von ihm unter dem Titel „Geist und Kritik der medicinischen und chirurgischen Zeitschriften Teutschlands“, herausgegebene Repertorium der gesammten Heilkunde, von dem in den J. 1798–1806 18 Bände erschienen sind, und in welchem er sich nicht nur bemühte, die deutschen Aerzte und Wundärzte mit den wichtigsten Erscheinungen in der periodischen Litteratur bekannt zu machen, sondern auch die Mittheilungen selbst einer einsichtsvollen, nicht selten etwas scharfen, immer aber gerechten Kritik unterzog.

Ueber Kausch’s Schriften Vgl. Dict. histor. de la méd. III. 312 (wo neben dem größeren Theile seiner medicinischen Schriften auch die nichtmedicinischen aufgeführt sind), und Engelmann, Bibliotheca medico-chirurgica, 1848, 293.