ADB:Kayser, Johann Friedrich
Just. Henn. Böhmer’s Präsidium vertheidigte Inauguraldissertation „De jure principis evangelici circa divortia“. Hal. 1715, 4, worin er das auf dem Naturrecht fußende Recht der Scheidung auch ohne einen theologisch für zulässig erklärten Grund als mit der christlichen Lehre vereinbar dem Fürsten zuspricht, rief sofort eine große Opposition und Gegenschriften, namentlich von Joh. Mich. Lang und G. L. Menken hervor und veranlaßte ihn zu den Vertheidigungsschriften: „Abgenöthigter Gegen-Beweis, daß die Ehescheidungen in dem natürlichen und geoffenbarten Recht nicht gäntzlich verbotten, sondern aus vielen Ursachen erlaubet sein“ etc., Kiel 1717, 4. „Fundamenta doctrinae de divortio“, das. 1720, 1737, 4. „De divortio totali seu quoad vinculum lege evangelica licita“, Giss. 1740.– Andere: „De obligatione et valore statuti intuitu forensium, occasione ordinationis ecclesiast., quae Darmstadii a. 1723 prodiit“ ib., 1746, 4. „De poena degradationis tam ecclesiast. quam civilis“ ib. 1755. 4.
Kayser: Johann Friedrich K., geb. zu Gießen am 11. April 1685 als Sohn eines Registrators, † daselbst am 5. Decbr. 1751, in Halle 1715 licent. juris, nach einer durch Jahre fortgesetzten wissenschaftlichen Reise 1718 außerordentlicher Professor der Rechte in Gießen, 1720 Inspector der Vermögensverwaltung der Universität, 1723 Beisitzer der juristischen Fakultät, im Juni dieses Jahres ordentlicher Professor des kanonischen Rechts und der Praxis, 1726 Syndikus, nach Niederlegung dieses letzteren Amtes (1729) wurde er im J. 1730 erster Professor und 1742 zugleich Präses des Civil- und geistlichen Gerichts. Seine unter- Jenichen, Trauerprogr. 7. Dec. 1751. Nebel, Progr. p. 17. Weidlich, Lex., I. 455. Hall. Beitr., II. 591.