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ADB:Kettler, Gotthard

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Artikel „Kettler, Gotthard“ von Theodor Schiemann, Wilhelm Crecelius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 680–685, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kettler,_Gotthard&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 16:32 Uhr UTC)
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Kettler: Gotthard K., letzter Meister deutschen Ordens in Livland, erster Herzog von Kurland. Geb. 15??, † den 17. Mai 1587 zu Mitau. Das Geschlecht der K. stammt aus Westfalen, wo es im 13. Jahrhundert urkundlich nachweisbar ist. K. wurde als neuntes Kind des Gotthard K., Herrn zu Melrich, Hovestadt und Neu-Assen und seiner Gemahlin Margarethe von Bronkhorst-Batenburg[1], wahrscheinlich 1517 oder 18 geboren. Ueber seine Jugend und seine Erziehung fehlen alle Nachrichten. Etwa in seinem 20. Lebensjahre kam er nach Livland, trat in die Dienste des Ordens und wurde bald in wichtigen Geschäften gebraucht. Namentlich ist er 1553 als Ordensschaffner in Deutschland thätig gewesen und bei dieser Gelegenheit scheint er in Wittenberg für die lutherische Lehre gewonnen zu sein, der er sein ganzes Leben hindurch treu anhing. Zu wirklicher politischer Bedeutung gelangte K. jedoch erst, als er im Januar 1554 auf dem Landtage zu Wolmar zum Comtur von Dünaburg erhoben wurde. Von nun an hat er ununterbrochen der polnischen Partei in Livland angehört und nichts unterlassen, um mit ihrer Hülfe emporzukommen. Vor den Fasten des J. 1556, als der Orden sich zum Kriege gegen den Erzbischof Wilhelm von Riga anschickte, zog K. nach Deutschland, um dort Truppen zu werben. Wann er zurückkehrte, steht nicht fest. Gleich nach seiner Abreise, im April desselben Jahres, war jedoch das Haupt der antipolnischen Partei, der Comtur von Fellin, Fürstenberg, zum Coadjutor, und als der Meister H. v. Galen im Mai 1557 starb, zum Meister deutschen Ordens in Livland gewählt worden. Fürstenberg zu beseitigen und sich selber an seine Stelle zu setzen, ist seither das klare Ziel gewesen, das K. unentwegt verfolgte. Der Vertrag von Poswol, der Fürstenberg zwang, sich Polen anzuschließen und mit Sigismund August ein Schutz- und Trutzbündniß gegen Moskau einzugehen, paßten ganz in den Rahmen der Kettler’schen Ideen, und wir dürfen es als keinen Zufall betrachten, daß Kettler’s Privatsecretär, Salomon Henning, an jenem verhängnißvollen 5. Sept. 1557 mit in Poswol gewesen ist. Es hatte damit die polnisch gesinnte Partei einen offenbaren Sieg errungen; ein weiterer, größerer Erfolg war es, als in Folge des Anfang 1558 ausbrechenden russisch-livländischen Krieges, K. am 9. Juli dem Ordensmeister Fürstenberg zum Coadjutor aufgedrängt wurde. Er hat danach getrachtet, „wie er uns aus dem Regiment dringen und an sich die Regierung bringen möchte“, sagt Fürstenberg in richtiger Erkenntniß der Pläne Kettler’s, der auf jede Weise sich den Boden zu bereiten wußte. Einen großen Theil des Adels, namentlich Kurlands, sehen wir an seine Interessen gefesselt, und alle Schläge, die das unglückliche, vergebens auf Hülfe aus Deutschland hoffende Land treffen, wenden sich ihm zum Vortheil. Trotz aller Umsicht und Tapferkeit hatte Fürstenberg Niederlage über Niederlage erlitten, die innere Demoralisation des damaligen Livland und namentlich die Unbotmäßigkeit der Ordensgebietiger, von denen jeder seine Wege ging, machten es unmöglich, den Feinden erfolgreichen Widerstand entgegenzusetzen. Ihm aber wurde von K. und dessen Anhängern die Schuld daran zugewiesen. Immer deutlicher nun traten Kettler’s Absichten zu Tage. Bereits im Februar 1559 finden wir ihn als regierenden Meister, während Fürstenberg sich mit dem Titel Vorfahr und alter Meister begnügen muß. Seine völlige Verdrängung war nur noch eine Frage der Zeit. Nach Abschluß des unter Kettlers Aegide zu Stande gekommenen Schutzvertrages mit Lithauen, vom 31. Aug. und 15. Sept. 1559, übergab Fürstenberg die Regierung ganz seinem Coadjutor, der erklärt hatte, daß nur unter dieser Bedingung König Sigismund August die versprochene Hülfe gewähren könne. Im April des folgenden Jahres ward dann von K. ein Plan der Säcularisation Livlands mit den Ordensgebietigern vereinbart, der über jenen Schutzvertrag weit hinaus ging und, dem Lande sorgfältig verheimlicht, [681] die ersehnte Hülfe zwar auch nicht brachte, wol aber die Basis ward für die künftige unbedingte Herrschaft Polens über Livland. K. hatte sich mit dem Gedanken getragen, in ähnlicher Weise, wie Albrecht von Brandenburg Herzog von Preußen geworden war, Herr über ganz Livland als polnischer Lehnsmann zu werden. Deshalb war er zu territorialen Opfern an Polen wol bereit, nur die Hauptsache, das eigentliche Livland, namentlich seine künftige Hauptstadt Riga wollte er nicht missen. So große Beute aber wollte ihm Polen nicht concediren, und wenn er bisher Meister der Action gewesen war, wird ihm nunmehr von Sigismund August das Heft entwunden und er selber völlig überlistet. Zunächst kam die versprochene Hülfe nicht, obgleich die Noth in Livland von Tag zu Tag stieg. Darüber ging das nördliche Livland verloren, Fellin blieb unentsetzt und wurde russisch, Fürstenberg ward als Gefangener nach Moskau geschleppt und Estland huldigte im Juni 1561 der schwedischen Krone. Die Noth sollte aufs höchste steigen, um zur Annahme der Bedingungen des Königs zu nöthigen. Erst der unerwünschte Verlust von Reval an Schweden, drängte Sigismund August aus seinem Rückhalte hervor. Er verlangte als Preis jeder weiteren Hülfe die Unterwerfung Livlands unter seine Oberhoheit. Vor allem Riga und alles Land auf dem rechten Ufer der Düna, aber auch auf dem linken Ufer der Düna sollten ihm alle festen Plätze zur militärischen Besatzung überliefert werden.

Es kam jedoch noch ein neues Moment von nicht unerheblicher Bedeutung in Betracht. K. sowol als alle livländischen Stände wünschten eine Unterwerfung – wenn schon ein Aufgeben des alten Bandes zum Deutschen Reiche sein müsse – nur, wenn das Reich seine Zustimmung zur Unterwerfung ertheile, während andererseits diese Unterwerfung nicht unter Lithauen allein, sondern unter Polen und Lithauen nach vorausgegangener Gewährleistung der Rechte des Landes und der Stände stattzufinden habe. Namentlich ist dieser Standpunkt durch die Stadt Riga und ihren trefflichen Bürgermeister Jürgen Padel vertreten worden. Daß von all’ den Hoffnungen Kettler’s und von allen berechtigten Forderungen Livlands keine ganz erfüllt ward, daran trugen nicht die Verhältnisse schuld, sondern K. selbst, der, wie neuerdings trefflich gesagt ist, nun die Rolle des Zutreibers ausgespielt hatte und mit einem Gnadenlohn sich begnügen mußte, während die ganze Sorge des Jägers sich dem Fang des Wildes zuwandte. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier den Gang der Subjectionsverhandlungen zu verfolgen, ihr äußeres Resultat ist bekannt, ihre innere Würdigung nicht mehr strittig, seit das ungeheure Anklagematerial bekannt ist, das die Quelleneditionen Schirren’s und Bienemann’s, sowie die neuentdeckte Renner’sche Chronik und die Correspondenzen des Deutschmeisters in Mergentheim, Wolfgang Milchling, gegen die Politik Kettler’s uns in die Hände geben. Am 28. Nov. 1561 schloß der letzte Meister deutschen Ordens in Livland für sich, seine Lande und Städte den Handel dahin ab, „daß Livland sich dem Könige von Polen und Großherzoge von Lithauen, Sigismund August, und also dem Königreiche und der Republik zugleich unterwarf. Falls aber Polen diese Subjection nicht annehme, sollte Livland lediglich dem Großherzogthum Lithauen einverleibt und mit demselben vereinigt sein und bleiben“. Der Meister soll Kurland als polnisches Lehen erhalten und wie in Preußen geschehen, den weltlichen Stand annehmen und den herzoglichen Titel führen, alles überdünische Land aber und ganz besonders die Stadt Riga fällt dem Könige zu, der dagegen verspricht, dafür zu sorgen, daß beim Deutschen Reich die Unterwerfung den Livländern nicht zu Schaden und Verdruß gereiche, der die volle Freiheit der Augsburger Confession gewährleistet, alle Rechte und Freiheiten bestätigt und noch speciell zusichert, daß dem Lande die deutsche Obrigkeit erhalten bleibe. [682] Diese von G. und dem Ordensadel beschworenen Subjectionspacten wurden darauf von dem Lehnsadel und den kleineren Städten ebenfalls angenommen, nur Riga, welches von K. offenbar hintergangen war, wollte von einer Unterwerfung unter diesen Bedingungen nichts wissen. War doch im höchsten Grade fraglich, ob das Reich nachträglich – wie Sigismund August versprach – seine Zustimmung zur Subjection geben werde und, bei der offenbaren Spannung zwischen dem Könige und seinen polnischen Ständen mehr als zweifelhaft, wann und ob überhaupt Polen seinerseits die Subjection Livlands annehmen werde. Nicht zu reden von der geringen Zuversicht, die selbst leichtgläubige Gemüther den Versprechungen der Lithauer in Bezug auf Religionsfreiheit, deutsches Regiment und deutsche Obrigkeit entgegentrugen. Die Folge hat gelehrt und K. gerade hat es mit an sich erfahren müssen, daß fast alle jene Zusagen trügerisch waren. Aber wie sollte die eine Stadt, nachdem alle sich unterworfen, erfolgreichen Widerstand leisten. Im Februar 1562 trat das Erzstift Riga den Subjectionspacten bei, K., der namentlich den Bemühungen Riga’s und des Erzbischofs es zu danken hatte, daß in der sogenannten provisio ducalis mit ihm noch verhältnißmäßig glimpflich verfahren wurde, trat alle seine Rechte auf Riga dem Könige ab und schrieb den Rigensern gar in der Urkunde, welche die Stadt ihres ihm geleisteten Eides entließ: „und wollen, daß sie im Namen und der Furcht Gottes, sich in der königlichen Majestät zu Polen Treue und Gehorsam begeben“. Am 5. März 1562 wurden die Unterwerfungsdiplome gegen die alten Ordensdiplome ausgewechselt, die K., soweit sie nicht Kurland direct angingen, an Radziwil, den Bevollmächtigten Sigismund Augusts, auslieferte; am 6. März nahm er den Titel von Gottes Gnaden in Livland zu Kurland und Semgallen Herzog an und übergab als königlicher Statthalter über Livland die Schlüssel der Stadt Riga. Erst als K. am 16. März das Schloß Dünamünde, das den Zugang zu Riga beherrschte und dessen Besitz er sich für seine Lebtage ausbedungen hatte, gegen Zahlung von 15000 Thlr. an Radziwil auslieferte, leistete am 17. März Riga seinen Eid dahin, auch seinerseits bei der Subjection zu verbleiben, wenn der nächste Reichstag zu Petrikau bestätige, was Herzog Radziwil in der sogenannten Cautio posterior ihr versprochen. Mit diesem Act war die Unterwerfung Livlands unter die Krone Lithauen vollendet, denn was weiter folgt, ist nur Nachspiel. K. aber trifft der Vorwurf, daß durch seine zweideutige und selbstsüchtige Politik Altlivland in drei Theile zerstückelt ward, die nun auf mehr als hundert Jahre verschiedene Wege gehen sollten. Es ist unzweifelhaft richtig, der neue Herzog mußte viel leisten, um vergessen zu lassen, was er als Meister gethan.

Und in der That, wenn irgend die Vergangenheit sich sühnen läßt, hat K. als Herzog von Kurland und Administrator Livlands sich ein Anrecht auf Vergebung von der Nachwelt zu erwerben gewußt. Wenn wir heute unbefangen das reiche Material seiner im herzoglichen Archiv zu Mitau bewahrten Correspondenzen durchgehen, und namentlich die wirklich großartige organisatorische Thätigkeit, die er auf kirchlichem Gebiet in Kurland entfaltete, betrachten, läßt sich nicht läugnen, daß er seinem Lande zum Segen gewirkt hat. So hat er mit großem Geschick verstanden, von Kurland alle die Gefahren abzuwehren, welche das benachbarte Livland verheerten und sich Polen sowol als den deutschen Fürsten gegenüber eine geachtete Stellung zu verschaffen gewußt trotz aller Mißgunst, die ihm von der einen und aller Geringschätzung, die ihm von der andern Seite entgegengetragen wurde. Die Schwierigkeiten, die seiner Amtswaltung in Livland, wie in Kurland entgegentraten, waren nicht gering. Beide Länder waren völlig desorganisirt, in Livland die Stellung noch dadurch besonders schwierig, daß die Absichten des Administrators stets von Polen aus durchkreuzt [683] wurden, wo man nicht vergessen konnte, daß K. Herzog von ganz Altlivland hatte werden wollen. Die Leitung der kriegerischen Ereignisse in Livland, wie sie K. zufiel, gehört, was das Detail betrifft, nicht in den Rahmen unserer Biographie. Man hoffte polnischerseits noch immer, daß Reval und Pernau sich von Schweden abwenden würden und dies scheint mir der einzige Grund gewesen zu sein, der Sigismund August veranlaßte, K. noch eine Zeit lang als Administrator Livlands zu belassen. Es schien das um so wichtiger, als Iwan sich ernstlich mit dem Plane trug, Fürstenberg als russischen Lehensmann in Livland wieder einzusetzen. Da aber 1565 die darüber mit dem Deutschmeister und seinen Gesandten gepflogenen Verhandlungen scheiterten, K. durch die Eroberung von Pernau seine Schuldigkeit gethan hatte und auf einen Abfall Revals von Schweden keinerlei Aussicht vorhanden war, konnte er beseitigt werden und Livland unter dem neuen Administrator, Johann Chodkiewicz, erfahren, was Sigismund August unter deutscher Obrigkeit verstand. Das privilegium administrandi ducatus Livoniae, wie es Chodkiewicz am 26. August 1566 ertheilt wurde, war der erste große Rechtsbruch, den Polen an Livland beging, freilich lange nicht der letzte. Auch bei dieser Gelegenheit hatten die lithauischen Diplomaten es verstanden, die Uneinigkeit des Landes zu ihren Zwecken zu benutzen. Die Absetzung Kettler’s hatte auf directes Verlangen des livländischen Adels stattgefunden. Die Stadt Riga freilich beharrte auch jetzt noch in ihrem Widerstande, und K. wurde so sehr treuer Vasall Sigismund Augusts, daß er im Juni 1567 den Vergleich zwischen Riga und Chodkiewicz vermittelte. Ueberhaupt haben ihn die livländischen Dinge, wie seine Correspondenz zeigt, noch vielfach beschäftigt. Die Livländer wandten sich doch mit Vorliebe an ihn, als sie sahen, wie wenig nachhaltige Hülfe Chodkiewicz brachte, der in den J. 1573–77 fast nichts that, der gräulichen Verwüstung des Landes durch Iwan zu wehren. Damals ward Kurland die Zufluchtsstätte der Unglücklichen, denen hier die Düna eine Sicherheit bot, welche die polnischen Waffen nicht zu verleihen vermochten. Zweimal trat die Gefahr eines russischen Einfalles nahe an Kurland heran. Als nach dem Fall Pernau’s 1575 die Russen nur wenige Meilen von Riga entfernt waren und als 1577 Iwan der Schreckliche dem Herzoge den Königstitel und ganz Livland anbot, wenn er ihm zufallen wolle. K. bat sich 12 Tage Bedenkzeit aus, berichtete eilig nach Polen und bot an Truppen auf, was er in der Eile zusammenraffen konnte. Aber die Gefahr ging, wie das erste Mal, glücklich vorüber. Salomon Henning, der von dem Anerbieten Iwans nichts berichtet, erzählt jedoch unter diesem Jahre, Iwan habe dem Herzog „einmal“ auf sein Schreiben geantwortet, er wolle seines Gottesländchen für diesmal verschonen und ihm keinen Nachtheil oder Schaden zufügen. Bekanntlich ist seit dieser Zeit bis auf den heutigen Tag „Gottesländchen“ typische Bezeichnung für Kurland geworden. Nur 1579 fand ein Streifzug russischer Haufen bis in die Gegend von Bauske statt, ohne jedoch dauernde Spuren zu hinterlassen. An dem Feldzuge Stephan Bathoris gegen Rußland nahm Kurland nicht Theil.

Was die innere Waltung Kettler’s betrifft, so machte ihm Schwierigkeiten einmal der alte Comtur von Doblen, Thieß von der Reke, der dem Könige immediat gehuldigt hatte und sich gegen den Willen des Herzogs in Doblen bis 1566 behauptete. Als er darauf durch einen Gewaltstreich Kettler’s aus seiner Burg verdrängt wurde, dauerte der Streit noch eine Reihe von Jahren fort, um erst am 18. Febr. 1576 durch Vergleich beigelegt zu werden. Reke verzichtete nunmehr wirklich auf Doblen und erhielt dagegen Schloß und Gebiet von Neuenburg (13 □M. Landes), erst seine Nachkommen sollten verpflichtet werden, dem Herzoge den Huldigungseid zu leisten. Noch mehr Noth machte [684] das Verhältniß zum Stift Pilten, welches der Herzog und zeitweilige König von Livland, Magnus (s. den Art.), in Besitz hatte, der seit 1578 ebenfalls polnischer Lehensmann war. K. mußte darauf hinarbeiten, das rings von kurländischen Landen umschlossene Gebiet für sein Herzogthum zu erwerben. Er erreichte auch so viel, daß Magnus Kettler’s ältesten Sohn Friedrich adoptirte und zu seinem Nachfolger bestimmte. Als jedoch Magnus 1583 starb, erfolgte die gewünschte Vereinigung nicht, sondern in viel späterer Zeit (vgl. Art. Jacob). Inzwischen war es K. nach fast vierjähriger Werbung 1566 gelungen, eine fürstliche Gemahlin in Anna von Mecklenburg zu gewinnen und dadurch in verwandtschaftliche Beziehung zu Preußen und Mecklenburg zu treten, was ihm in Deutschland sowol wie in Polen von wesentlichem Nutzen ward. Das an Preußen verpfändete Gebiet Grobin wurde 1569 eingelöst. Auch darin können wir eine Consolidation seiner Stellung sehen, daß, nachdem auf dem Lubliner Reichstage von 1569 die definitive Vereinigung von Polen und Lithauen erfolgt war, am 3. August desselben Jahres Kurland förmlich beiden Reichen incorporirt ward. Die endliche Belehnung Kettler’s mit Kurland erfolgte jedoch erst durch Stephan Bathori im Feldlager zu Dzisna am 4. August 1579. Da eine feierliche Bestätigung aller Rechte des herzoglichen Hauses und der kurländischen Stände damit verbunden war, läßt sich von diesem Tage die völlige Festigung des Herzogthums Kurland datiren. Eine glücklich vermittelnde Politik endlich verfolgte K. während des in Riga ausgebrochenen Kalenderstreites. Er suchte die Rigenser zum Gehorsam, König Stephan zur Milde zu bewegen, blieb aber entschiedener Gegner der, nach den Anschauungen der Protestanten, papistischen Kalenderreformation. Es hängt das mit seinen festen religiösen Ueberzeugungen zusammen, die überhaupt die beste Seite seines Charakters bilden. Wann K. lutherisch geworden ist, läßt sich nicht nachweisen. Daß er jedoch schon früh der neuen Lehre zugethan war, ergibt sich aus seinen Verhandlungen mit Chyträus, den er – noch als Comtur von Dünaburg – zum Rector eines in Pernau zu gründenden Gymnasiums machen wollte. Der streng protestantische Salomon Henning war seit 1553 Kettler’s Vertrauter und später sein Geheimsecretär und der erste Generalsuperintendent von Kurland. M. Stephan Bülau wurde von K., da er noch Ordensmeister war, eingesetzt. Ein förmlicher Uebertritt zum Lutherthum aber scheint nie stattgefunden zu haben.

So ließ K. denn auch, gleich nach 1562, die Sorge für eine Verbesserung des Kirchenregiments in Kurland sich angelegen sein. Im ganzen sind von ihm 58 Kirchen, theils neu erbaut, theils restaurirt worden, alle aber wurden von ihm reich dotirt und was besonders segensreich wirkte, die Leistungen genau fixirt, welche die bäuerliche Bevölkerung für die Pfarren zu entrichten hatte. Es lag im Geiste der Reformation, wenn er den gleichen Eifer dem Volksschulwesen und der Armenpflege zuwandte, um die zu fast völligem Heidenthum verwilderte bäuerliche Bevölkerung zu einem menschenwürdigeren Dasein heranzuziehen. Durch Abfassung einer „Kirchenreformation“, Rostock 1572, und einer „Kirchenordnung“ vom selben Jahre, durch wiederholte Kirchenvisitationen und durch Uebersetzung der wichtigsten geistlichen Schriften des neuen Testaments, des lutherischen Katechismus, der Psalmen und geistlicher Lieder ins Lettische, sowie durch das persönliche Interesse, welches der Herzog bei den Prüfungen in den Volksschulen bethätigte, gelang es, während des Verlaufs seiner Regierung in religiöser Beziehung eine Einigung seiner Unterthanen zu einem Ganzen zu erreichen, wie sie in nationaler Beziehung durchzuführen leider ganz außerhalb des Geistes der Zeit lag. Im selben Sinn wirkte seine Gemahlin, Herzogin Anna, der die Erbauung der Trinitatiskirche zu Mitau verdankt wird. Was die staatliche und rechtliche Organisation Kurlands betraf, so scheint K. [685] sich Preußen zum Muster genommen zu haben. Zu einer Codification des kurländischen Landrechts ist es jedoch unter ihm nicht gekommen; auch fehlen zur Zeit noch die Vorarbeiten, um die rechtlichen Verhältnisse genügend beurtheilen zu können. Daß aber Kurland ein lebensfähiger Staat wurde, ist K. zu danken.

K. starb als 70jähriger Greis am 17. Mai 1587; ein abschließendes Urtheil über ihn abzugeben, fällt schwer. Sein Charakter ist voller Gegensätze: Frömmigkeit und Weltklugheit, Standhaftigkeit und Treulosigkeit stehen in merkwürdigem Gemenge nebeneinander. Livland sieht in ihm den Mann, der es der polnischen Willkür überliefert, Kurland verehrt in ihm seinen ersten Herzog.

Quellen und Litteratur bei Winkelmann, Bibliotheca. Ueber die Subjection Livlands findet man das beste bei Lossius, Bilder aus dem livländ. Adelsleben, II, und Bienemann, Rigas Stellung bei der Auflösung des livländ. Ordensstaates. Russ. Revue, Bd. XI.

Ueber die nächsten Nachfolger Gotthard Kettler’s Friedrich, Wilhelm und Jacob vgl. Artikel: Jacob (XIII, S. 540).

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 680. Z. 5 v. o.: Gotthard Kettler’s Eltern waren Gotthart K. und Sibylla, Tochter Wilhelms v. Nesselrode. Margaretha v. Batenburg war seine Großmutter. Die Aufeinanderfolge der zahlreichen Kinder jenes Paares und die Geburtsjahre der einzelnen lassen sich kaum bestimmen. Durch Sibylla ward Ritter G. K. Pfandinhaber von Burg und Amt Elberfeld. [Bd. 17, S. 795]