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ADB:Kinder von Friedenberg, Johann

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Artikel „Kinder von Friedenberg, Johann“ von Georg Daniel Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 749–753, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kinder_von_Friedenberg,_Johann&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 23:18 Uhr UTC)
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Kinder: Johann K. von Friedenberg, † am 30. April 1740 in Hermannstadt als Bürgermeister der Stadt und des Stuhles, damit zugleich Provinzialconsul der sächsischen Nation in Siebenbürgen, viel verwendet in den öffentlichen Angelegenheiten dieser, zugleich als Schriftsteller thätig, wurde am 15. December 1672 in Hermannstadt getauft, eines Wollenwebers Sohn. Auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt und dem ungarischen Collegium in Enyed vorgebildet, bezog er 1693 die Universität Wittenberg, wo er nach gerade zweimonatlicher Reise am 7. Juli anlangte. K. hat die lange Fahrt in 500 lateinischen Distichen anziehend beschrieben („Hodoeporicum topographicum“, Wittenbergae 1693, Typis Martini Schultzii). Ein, Kindern aufgedrungener Zusammenstoß mit einem Commilitonen auf der Straße, in dessen Folge dieser Tags darauf an den empfangenen Wunden starb, zwang den Thäter im März 1695 von Wittenberg zu fliehen. Nach weiteren juridischen, zum Theil auch medicinischen Studien kehrte K. aus Deutschland nach Hermannstadt zurück und trat in den Dienst seiner Vaterstadt, damit zugleich der sächsischen Nation ein, in deren höchsten Stellen – von 1695 an als Bürgermeister, von 1700 als „Comes“ – eben Johann Zabanius, seit 1698 des heiligen römischen Reiches Ritter Sachs von Harteneck, die schwere Arbeit begann, sein nach Jahrhunderte langen Wirren „von der türkischen Barbarei und dem schweren Joch des ungarischen Fürstenthums endlich erlöstes“, Volk mit neuer Lebenskraft zu erfüllen, durch Stärkung desselben zugleich Siebenbürgen untrennbar an das Haus Oesterreich anzuschließen und damit dem ganzen Lande die Wohlthat der so lang entbehrten Rechtsordnung, sowie die Möglichkeit menschenwürdigen Fortschritts zu schaffen. Das scharfe Auge des Reformators fiel bald auf K., der als Secretär in seine Nähe und in sein Vertrauen kam und in den Organisationsarbeiten für das Sachsenland, sowie in den harten Kämpfen auf den Landtagen jener Jahre ersprießliche Verwendung fand. Diese Verbindung mit Harteneck verwickelte K. in das tragische Geschick desselben; als der energische Führer der Sachsen und Vorkämpfer für Oesterreich dem Haß seiner nationalen und politischen [750] Gegner am 5. December 1703 zum Opfer fiel, hatte der willenlose Rath von Hermannstadt auch seinen Secretär K. zum Tod verurtheilt; die Intervention des commandirenden Generals hemmte das bereits gezückte Schwert des Henkers. Einige Jahre später betritt K. wieder die politische Laufbahn. Im Februar 1712 wird er Präsidialsecretär („Amanualis“); zu Anfang 1713 räumt ihm der Rath wieder die alte Stelle in der Communität (unter den Stadtverordneten) ein, am 26. Sept. 1714 stellt Karl VI. durch ein eigenes Rescript förmlich seine Ehre wieder her. Nun steigt der reich begabte und wohlunterrichtete Mann rasch aufwärts. Im October 1716 wird er Rathsschreiber, im September 1719 wirkliches Mitglied des Rathes; in jener Eigenschaft nahm er seitens der sächsischen Nation Theil an einer Huldigungsdeputation, die den Prinzen Eugen von Savoyen 1716 bei der Belagerung Temesvars begrüßte und freute sich unter den Kugeln der Feinde des fortschreitenden Angriffes, der die starke Veste endlich zum Fall brachte. Da lernte ihn Eugen kennen, um ihm später, dem Nichtvergessenen, wiederholt in siebenbürgischen Angelegenheiten zu begegnen; vielleicht war es sein Einfluß, der K. am 2. Sept. 1720 das Adelsdiplom mit dem Prädicat von Friedenberg verschaffte; mindestens ist jener Begegnung vor Temesvar darin gedacht. In der Folge ist K., der 1734 zum Stuhlsrichter, 1739 – gegen den Willen des commandirenden Generals, Fürsten Lobkowitz – zum Bürgermeister von Hermannstadt gewählt wurde, 1736 den Titel eines kaiserlichen Rathes erhielt, wiederholt in öffentlicher Sendung in den Berathungen der sächsischen „Universität“ – der Gesammtvertretung der Nation – und auf siebenbürgischen Landtagen thätig gewesen; die langen Jahre 1726 bis 38 hat er mit geringen Unterbrechungen als Abgeordneter zunächst der Stadt und des Stuhles Hermannstadt, dann in redlicher Vertretung der Interessen der gesammten sächsischen Nation in Wien zugebracht. Für diese nämlich, wie für jene ha1ten die Tage des Leidens, des Kampfes, der Bedrückung mit der Herrschaft des, wie sie an den Kardinal Kollonitsch 1701 schrieben, „seit unzählbaren Jahren sehnlichst erwünschten deutschen Landesfürsten“ nicht aufgehört. Denn Siebenbürgen war in die Neue Ordnung der Dinge fast als ein menschenleeres Trümmerfeld eingetreten; die Rakoczische Rebellion fügte zur alten Verwüstung neue hinzu; als nun die neue Zeit an die so dringende Heilung der bösen brennenden Wunden gehen sollte, da stießen plötzlich nicht nur die einheimischen alten, so tief wurzelnden nationalen und Classengegensätze wieder aufeinander, sondern wurden noch durch einen früher nicht vorhandenen, von außen importirten und genährten kirchlichen Gegensatz traurig verbittert und gesteigert. Die vollste Wucht des alten und des neuen Kampfes aber traf die Sachsen. Die Magyaren warfen ihnen immer wieder vor, sie seien ein „fremdes Volk“ im Lande; der Adel wollte die schwerste Last des Staates in Steuern und vielnamigen Leistungen stets ihnen, dem bürgerlichen, gewerb- und handeltreibenden Volk aufladen; die gegen das Gesetz neu hereingekommenen Jesuiten griffen die evangelische Kirche desselben heimlich und offen an, mißbrauchten die Macht des Staates zu schamloser Belohnung des Abfalles und versuchten überall in die alte sächsische Verfassung Bresche zu legen. In solcher Bedrängniß stand die Hoffnung der sächsischen Nation immer nur auf dem Kaiser. „Eure kaiserliche Majestät werden nicht zugeben, daß der sächsische Stand dem Untergang entgegengeführt und das deutsche Gedächtniß in Siebenbürgen vollends ausgetilgt werde“: das ist trotz vielfacher Enttäuschung ihre unerschütterliche Ueberzeugung, daraus erwächst mit jene nie ermüdete Kraft, die pflichtgemäß Alles thut, daß „dieses arme übrige noch wenige Handvoll teutsches Volkes, welches in diesem äußersten Winkel der Christenheit zwischen denen anderen unteutschen Nationen sich noch kaum reget und Athem holet, dem endlichen gänzlichen Untergang“ doch [751] entrissen werde. In solcher Noth und in solcher Hoffnung entsandte Hermannstadt im Juni 1726 seinen „kenntnißreichen und erfahrenen“ Rathsmann K., der „in einer langen Reihe von Jahren dem Gemeinwesen seine Dienste geleistet“, an das kaiserliche Hoflager in Wien. Dort sollte er den Ernst des Bibelwortes an entscheidender Stelle darlegen: „Herr, hilf uns, wir verderben“ und eine Erleichterung der Last erwirken, wenn man anders wolle, daß die Nation für den Dienst der Krone weiter erhalten bleibe. Für Hermannstadt handelte es sich zunächst insbesondere um die oft angesprochene Vergütung der schweren Leistungen, die die Stadt während der „Rakoczischen Rebellion“ der kaiserlichen Sache durch Geld und Naturalien „in alter Treue“ dargebracht hatte, um den Ersatz der schweren Kosten, die die Stadt jährlich unter dem Titel „Serwis“ an außerordentlichen Prästationen für das kaiserliche Militär aufbringen mußte – sie betrugen im J. 1730 z. B. 19 880 rhein. Gulden und 47 Kr. – um Ordnung des Kasernenwesens, um Herstellung der Befestigungen um Hermannstadt und im Rothenthurmpaß, um wichtige Handels- und Gewerbsangelegenheiten, um Abwendung einer von den Katholiken neuerdings gestellten Forderung, betreffend die Abtretung einer zweiten Kirche. Es kam später noch mehr und schwereres hinzu, das seine Thätigkeit in Anspruch nahm. Unter dem Titel „Verbesserung der Rechtspflege“ brachten die Jesuiten 1731 ein Project auf den Landtag, das die gesetzlich bestehende Union (die Gleichberechtigung) der vier recipirten Kirchen „wie ein Pestübel“ vertilgen wollte, den Besuch ausländischer Universitäten, die Einführung ausländischer Bücher verbot, die ganze Grundlage der siebenbürgischen Verfassung über den Haufen warf. Nach dem Tod des Comes Andreas Teutsch (1730) wollte dieselbe Partei einen Renegaten, einen katholisch gewordenen Mann der Nation octroyiren; ähnliche Vergewaltigungen in der Besetzung von Beamtenstellen wurden auch im Gubernium und in mehr als einer sächsischen Stadt mit Glück versucht. Die ersten Angriffe auf den Zehntbesitz der evangelischen Kirche traten hervor; der widrige Streit auf den Landtagen um die gegenseitige Mehrbebürdung mit Steuern nahm kein Ende. Unter solchen Verhältnissen das gute Recht seiner Nation ins Licht zu setzen, zu vertreten, zur Geltung zu bringen, weilte denn K. jene langen Jahre fast unausgesetzt in Wien, mit den bedeutendsten Staatsmännern, so Eugen von Savoyen, in ernstem Verkehr, den Versuchen Einzelner, wie des Grafen Nesselrod, ihn durch Aussicht auf persönlichen Gewinn zum Abfall von seiner Kirche zu bestimmen, mit starker Entschiedenheit begegnend, durch keine Schwierigkeit entmuthigt. Er glaubte an das kaiserliche Wort, das Karl VI. in der Audienz vom 19. August 1727 nach seinem Hinweis auf die alte Treue der Sachsen zu ihm sprach: „Ich will, daß der Nation Gerechtigkeit zu Theil werde“. Wenn trotz alledem der Erfolg nicht immer den Anstrengungen Kinder’s entsprach – des rechtmäßig gewählten Comes Simon Bausner Bestätigung wurde 1732 doch durchgesetzt – so war das in der geheimen Macht der Gegner begründet, die die Erstarkung des sächsischen Gemeinwesens zu hemmen von den verschiedensten Motiven bestimmt wurden; selbst der siebenbürgische Hofkanzler sah den Aufenthalt des sächsischen Abgeordneten in Wien nur ungern. Dafür ist mit seinem Namen ein Ereigniß verknüpft, das für seine Nation eine überaus bedeutsame Stärkung ihrer Lebenskraft geworden ist, der Anfang der deutschen Masseneinwanderung ins Sachsenland im 18. Jahrhundert. Die jammerreiche siebenbürgische Fürstenzeit mit ihren Innerkriegen, mit den zahlreichen Türken- und Tartareneinfällen, mit Pest und Hungersnoth hatte vor allem die deutsche Bevölkerung schwer getroffen; sie war in entsetzlicher Weise, wie die von der neuen Regierung durchgeführten statistischen Aufnahmen lehren, zusammengeschmolzen; viele Dörfer waren verfallen, ganze Landstriche fast [752] menschenleer. Mit diesem Niedergang deutschen Lebens an der fernen Ostgrenze des für das Haus Oesterreich neu gewonnenen Landes traf es zusammen, daß an der Westgrenze seiner alten Erblande in Oesterreich, in Kärnthen, in der Steiermark, das altverborgene evangelische Leben, innerlich gekräftigt durch die Bedrückung und Austreibung der nahen Salzburger Protestanten wieder erwachte und sich regte. Wie die Regierung demselben hindernd entgegentrat, nahm sich das Corpus Evangelicorum in Regensburg der bedrängten Glaubensgenossen an; schon 1723 ist es in dieser Sache thätig, beschwert sich 1724, daß „schlechte Bauersleute“ aus Kärnthen wegen ihrer evangelischen Religion „in Eisen und Bande“ gelegt werden und nimmt die „Wohlthat der Auswanderung“ für sie in Anspruch. Wer den ersten Anstoß gegeben, der diese in das siebenbürgische Sachsenland leitete, ist noch nicht sichergestellt: gewiß ist, daß der Rath von Hermannstadt schon im August 1726 50 Familien aus Franken, die sich in der Nähe von Debrezin niedergelassen und besserer Lebensart wegen nach Siebenbürgen zu kommen Lust hätten, – „Handwerker- und Bauernstandes, freie Leute deutscher Nation“ – werthvolle Rechte und Vortheile zusicherte, um sie zur Ansiedelung hier „auf königlich freiem Grund und Boden“ zu bestimmen. In Wien selbst erwachte gleichfalls das Verständniß von der Bedeutung, die die Aufnahme der Salzburger Emigranten in Preußen dem jungen Königsthrone gegeben; der Gedanke lag nahe, jene Volkskraft dem eigenen Herrschergebiete nicht verloren gehen zu lassen, deren Austreibung andererseits wieder nur böses Blut machte. So reifte der Entschluß, sie dem Sachsenland in Siebenbürgen zuzuführen, wo sie freie deutsche evangelische Bauerngemeinden mit Kirche und Schule fanden. Die Verhandlungen, die diesbezüg1ich zwischen dem Wiener Hof und der sächsischen Nation stattgefunden, kennen wir nicht genau doch übernahm K., nachdem schon im October 1733 24 Familien aus Kärnthen nach Siebenbürgen abgegangen waren, am 10. Juli 1734 in Klosterneuburg 47 protestantische Familien, die aus dem Salzkammergut auswandernd in Linz zu Schiff gestiegen waren, um dieselben „wie Ihre kaiserliche Majestät aus angeborenen allerhöchster Clemenz gesonnen wären, als neue Bekenner der Augsburgischen Confession und Religion in Dero Fürstenthum Siebenbürgen sonderlich unter die deutsche und sächsische Nation zu translociren“. Seine Aufklärungen über das, was sie dort erwarte – sie kämen zu Deutschen, zu Evangelischen, die ihnen angewiesenen Dörfer, Großau und Neppendorf lägen in der unmittelbaren Nähe von Hermannstadt, seien von guter, gesunder Luft und fruchtbarem Boden – beruhigten die ob des unbekannten Landes Besorgten; K. selbst ging zu Schiff bis nach Ofen mit ihnen, von dort aber nach Hermannstadt voraus, um das Erforderliche zu ihrer Unterbringung mit vorzubereiten. Hier im August „von geistlichen und weltlichen Herren mit Freuden empfangen“, konnten die in der neuen Heimath Angekommenen in die verlassene bald gute Kunde senden: „Wir haben, Gott sei Dank, gute, eifrige evangelische Regenten und Obrigkeiten, die uns sowol in geistlichen, als leiblichen Sachen Schutz tragen und einem jedweden nach Stand und Vermögen zum weiteren Fortkommen helfen. Wir haben auch, Gott sei Lob, gute evangelische Prediger, die uns das reine Wort Gottes klar vortragen“. Noch im Spätjahr 1734 folgten fast 100 Familien aus Kärnthen. K., bald wieder nach Wien zurückgekehrt, war in der Sache der Aus- und Einwanderer unausgesetzt thätig. Im October 1735 gingen abermals 20 Familien, 93 Köpfe stark aus Oberösterreich nach Siebenbürgen ab, fast dieselbe Zahl folgte im November 1735; 72 zogen aus Kärnthen im Juli 1736 hinab, an welche im August und November sich wieder Oesterreicher reihten; 1737 und 38 folgten neue Abtheilungen aus Oesterreich und Kärnthen. [753] K. sorgte, daß durch seine Vermittlung den Einwanderern ihr Vermögen nachgeschickt wurde. In den beiden Jahren 1736 und 37 hat er nicht weniger als 15 718 Gulden 51 Kr. an sie abgesandt. Kinder’s wissenschaftliche Thätigkeit steht vorzugsweise im Dienst der politischen Fragen, die seine Nation beschäftigten und bedrängten. Seine, wenngleich nie gedruckte, doch unvergessene Abhandlung: „De comitibus … in specie vero et ex professo de origine, officio et dignitate comitis Saxonum seu judicis regii Cibiniensis in Transsilvania“, ist im October 1697 geschrieben, als nach dem Tod des Comes Valentin Frank die Frage, wie das Amt zu bestellen sei und was im Wirkungskreis desselben liege, brennend geworden war. Sie enthält die erste wissenschaftliche Erörterung dieses Gegenstandes und ist zugleich das erste Ehrendenkmal, das die heimische Litteratur den sächsischen Nationsgrafen von Pemfflinger an gesetzt hat. Die historische Skizze: „Idea principum Transsilvaniae duorum saeculorum“ gibt die Reihenfolge der siebenbürgischen Fürsten von 1526 an mit kurzen Bemerkungen und wurde 1734 dem Kaiser übergeben. Wol dieselbe Bestimmung hat „Ruina Transsilvaniae seu brevis et diplomatica descriptio nationis Saxonicae in Transsilvania“ gehabt, eine im Namen der sächsischen Nation verfaßte Darstellung ihres damaligen Zustandes, die dem Verderben Preis gegeben sei, „wenn nicht Gott und der Kaiser sich ihrer erbarme“.

Mittheilungen über Kinder finden sich in Seivert’s Geschichte der Hermannstädter Bürgermeister (Siebenbürgische Quartalschrift, Bd. II, Hermannstadt 1793), dann in dessen Nachrichten von siebenbürgischen Gelehrten (Preßburg 1785) und daraus mit einigen Zusätzen in Trausch, Schriftstellerlexikon der Siebenbürger Deutschen, Bd. II, Kronstadt 1870; in K. Schaller, Aus vergilbten Papieren, Hermannstadt 1863; K. Fabritius, Bilder aus der inneren Geschichte Hermannstadts im Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde, Bd. VI (Kronstadt 1863); Zieglauer, Harteneck, Hermannstadt 1869. Hier wurden noch benützt unter anderem die Hermannstädter Rathsprotokolle und Kinders Tagebücher aus der Zeit seines Wiener Aufenthaltes.