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ADB:Klefeker, Johann

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Artikel „Klefeker, Johann“ von Werner von Melle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 76–77, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klefeker,_Johann&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 18:28 Uhr UTC)
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Klefeker: Johann K., Licentiat der Rechte, hamburgischer Syndicus, geb. den 14. August 1698 zu Hamburg, besuchte die gelehrten Bildungsanstalten seiner Vaterstadt, bezog dann 1717 die Universität Tübingen und ward daselbst nach dreijährigem Studium der Jurisprudenz 1720 zum Licentiaten beider Rechte promovirt. Nach einem kurzen Aufenthalt in Dänemark und Schweden, begann er schon 1721 seine diplomatische Laufbahn, indem er mit Vertretern der Stadt Hamburg nach Braunschweig reiste, wo Abgesandte des kaiserlichen, kurbraunschweigischen, russischen und schwedischen Hofes den Frieden im Norden herzustellen suchten. Von Braunschweig aus begleitete er dann die Deputation der Stadt Hamburg, welche aus einigen Rathsherren und Oberalten bestand, nach der kaiserlichen Residenzstadt Wien. Als die dort zu führenden wichtigen Verhandlungen glücklich beendet waren, reisten die Deputirten nach Hamburg zurück; K. aber blieb in Wien, um dort im Auftrage des Senats seiner Vaterstadt zuerst als Gehülfe des hamburgischen Residenten und später als dessen Nachfolger thätig zu sein. Die ihm in dieser diplomatischen Stellung obliegenden Geschäfte erledigte er mit so großer Umsicht und Gewandtheit, daß der Senat von Hamburg nicht anstand, am 6. Juli 1725 dem noch nicht 27jähr. Mann die Würde eines Syndicus zu übertragen. Die Syndici waren nach der alten hamburgischen Verfassung hochwichtige Persönlichkeiten. Sie leiteten in der Regel die auswärtigen Angelegenheiten und standen, obgleich sie im Senat nur berathende Stimme hatten, an Rang über den Senatoren. Man schenkte daher dem jungen K. großes Vertrauen, als man ihn zu so wichtiger Stellung erhob, dies Vertrauen aber hat er durch eine 50jährige Wirksamkeit zum Besten des Staates glänzend gerechtfertigt. „In Justiz- und Policeysachen“, so sagt ein zeitgenössischer Schriftsteller, „in kirchlichen und Handlungsangelegenheiten, im Münz-, Zoll-, Post- und Mühlenwesen und in anderen das Wohl und Ansehen der Stadt betreffenden Dingen hat er zum Wohlgefallen des Senats und zum Vergnügen der Bürgerschaft die stärksten Beweise seines Fleißes und seiner Treue geliefert. Wir haben hierin so viele von ihm wohl ausgedachte Entwürfe, Anträge und Anordnungen, daß man sie kaum für das Werk Eines Mannes halten sollte“. Seine Hauptthätigkeit aber blieb die nach außen gerichtete, diplomatische, für die er in hervorragender Weise befähigt war, und bei der ihm seine ausgebreitete Sprachkenntniß sowie die Würde und der edle Anstand seines Benehmens sehr zu Statten kamen. Als außerordentlicher Gesandter des hamburgischen Staates mußte er oft auf Reisen gehen, bald um freundlich gesinnten Regenten bei festlichen Gelegenheiten den Gruß des Senats zu bringen, bald um wichtige Verhandlungen zu führen, Streitigkeiten beizulegen und Namens des Senates Staatsverträge zu schließen. Die Mußestunden, die ihm nach seiner angestrengten Amtsthätigkeit noch verblieben, widmete er dem Studium der Geschichte, der Geographie und des Staatsrechts, sowie verschiedenen schriftstellerischeu Arbeiten, von denen vor allem eine mit werthvollen historischen Einleitungen versehene „Sammlung der hamburgischen Gesetze und Verfassungen“ zu nennen ist. Mit vielen angesehenen Staatsmännern seiner Zeit, wie Fürst Khevenhüller, Graf Tespin, Graf J. H. E. von Bernstorff, G. A. von Münchhausen u. A. stand K. in naher Verbindung. Kaiser Franz I. beschenkte ihn mit seinem, an einer goldenen Kette hängenden, mit Brillanten besetzten Bildniß, und König August III. von Polen, Friedrich V. von Dänemark sowie der Kurfürst von Köln gaben ihm gleichfalles Beweise ihrer Hochachtung. Seine dankbare Vaterstadt aber ehrte ihn insbesondere bei Gelegenheit seines 50jährigen Amtsjubiläums [77] als Syndicus, das er am 6. Juli 1775 begehen konnte. Er starb wenige Monate nach diesem Freudenfeste am 2. Nov. 1775 im Alter von 77 Jahren.

J. H. V. Nölting, Vita J. Klefekeri, Syndici Hamb. (auch in deutscher Uebersetzung), Hamburg 1775, Hamb. Schriftstellerlexikon, Bd. III, Hamb. 1857, S. 608 ff.