ADB:Kling, Melchior

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Artikel „Kling, Melchior“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 185–186, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kling,_Melchior&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 06:36 Uhr UTC)
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Kling: Melchior K., Jurist, am 1. Dec. 1504 zu Steinau an der Straßen in der Grafschaft Hanau von armen Eltern geboren, mußte sich durch Singen vor den Thüren als Currendschüler in Halle seinen Unterhalt verdienen, studirte in Wittenberg, wo er Melanchthon’s und Schürpf’s Schüler war, 1533 zum Doctor der Rechte promovirt ward, 1534 die Lectura in Sexto und 1536 die mit der Assessur am Wittenberger Hofgericht verbundene Lectura ordinaria in Decretalibus übernahm. Seit 1535 verwendete ihn der Kurfürst in Geschäften, ernannte ihn 1541 zum Rath. Als solcher fungirte er 1541 am Regensburger Reichstage und 1543/44 bei der Visitation des Reichskammergerichts. – 1544 fiel er in Folge falscher Beschuldigungen in Ungnade und ward verhaftet, bald aber wieder freigelassen und in seinen Aemtern bestätigt. Nach dem unglücklichen Ausgang des schmalkaldischen Kriegs, während dessen er als kurfürstlicher Gesandter nach Dänemark geschickt war, ließ er sich in Halle als Rechtsconsulent nieder, diente vielen Fürsten als „Rath von Haus aus“ und fungirte zugleich als Beisitzer des Schöffenstuhles zu Halle und des Hofgerichtes in Jena. Er starb als ein sehr vermögender Mann am 21. Febr. 1571. – K. ist einer der ältesten Vertreter einer systematischen Richtung unter den deutschen Juristen, wie seine „Enarrationes in libros IV Institutionum“ (zuerst 1542 Fol.) und seine systematische Bearbeitung des sächsischen Landrechts („Das ganze sächsische Landrecht mit Text und Gloß in eine richtige Ordnung gebracht etc.“, Leipzig 1572, Fol.) zeigen. Für die Entwickelung des protestantischen Eherechts ist von Bedeutung der „Matrimonialium causarum tractatus methodico ordine scriptus“ (Francof.1553, Fol.) eine erneuerte Bearbeitung seines Excurses über das Eherecht in den Enarrationes zum Tit. Just. 1, 10 de nuptiis (vgl. über diese Schrift Mejer, zur Gesch. d. ältesten protest. Eherechts in Zeitschr. f. Kirchenr. 16, 1. 1881). Eben diese eherechtlichen Fragen haben ihn in einen unfreundlichen Gegensatz zu Luther gedrängt, der sich noch in Luther’s [186] letzten Lebentagen in Eisleben (1546), wohin beide von den Mansfeldischen Grafen als Schiedsrichter berufen waren, fühlbar machte.

Vgl. Stintzing, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft 1, 274 ff., 304 ff., wo die Litteratur angegeben ist.