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ADB:Koch, Johann Ludwig

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Artikel „Koch, Johann Ludwig“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 387–388, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Koch,_Johann_Ludwig&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 18:22 Uhr UTC)
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Koch: Johann Ludwig K., Jurist, geb. am 1. November 1772 zu Niederklein bei Amöneburg, † am 2. Mai 1853 zu Wiesbaden. Er stammt angeblich aus der Familie des unter dem Namen Justus Jonas bekannten Freundes Luthers; seine Eltern waren aber katholisch. Früh verwaist, wurde er von einem verwandten katholischen Geistlichen für das Gymnasium vorbereitet; er absolvirte das Gymnasium zu Mainz, studirte dann an der dortigen Universität Theologie und wurde im Herbst 1798 zum Priester geweiht. Nachdem er einige Jahre als Kaplan in Aschaffenburg und kurze Zeit als Pfarrer zu Kiedorf bei Homburg in der Seelsorge thätig gewesen, wurde er als Secretär des Kurfürsten Dalberg und Assessor am geistlichen Gerichte nach Aschaffenburg zurückberufen, später auch, nachdem er noch einige Zeit zu Würzburg zugebracht und sich dort 1807 die juristische Doctorwürde erworben, zum Professor der Kirchengeschichte, des Kirchenrechts und der Kanzelberedtsamkeit an der von Mainz nach Aschaffenburg verlegten Universität ernannt. Im J. 1811 begleitete er Dalberg nach Paris zu der Taufe des Königs von Rom. 1814 erschien von ihm ein „Versuch einer systematischen Darstellung der Lehre von dem testamentarischen Erbrecht nach dem Code Napoleon“. Im J. 1815 schrieb er im Auftrage Dalberg’s eine „Kirchenrechtliche Untersuchung über die Grundlage der künftigen katholisch-kirchlichen Einrichtungen in Deutschland“. Das Manuscript wurde von Dalberg Wessenberg übersandt und von diesem gutgeheißen, aber auf seinen Rath bei der Veröffentlichung das weggelassen, „was der Schrift das Aussehen eines Gutachtens an den Fürsten Primas gab“. Das Buch, wofür der Verfasser von Dalberg ein ansehnliches Honorar erhielt, erschien 1816 anonym (auf dem Titel steht: „von einem katholischen Rechtsgelehrten“). In demselben Jahre wurde K. als herzoglich nassauischer Kirchen- und Oberschulrath nach Wiesbaden berufen. Er ist der Hauptverfasser des nassauischen Schuledicts von 1817 und war auch sonst bei der Organisation des Schulwesens thätig, noch mehr bei den Verhandlungen über die Ordnung der katholisch-kirchlichen Verhältnisse. Manche sahen in ihm schon den künftigen katholischen Landesbischof. Vom Jahre 1818 an war er Vertreter der nassauischen Regierung bei den zu Frankfurt gehaltenen Conferenzen protestantischer Regierungen zur Regelung der katholisch-kirchlichen Angelegenheiten. Im Auftrage dieser Versammlung veröffentlichte er 1819 ein „Ausführliches Rechtsgutachten über das Verfahren des römischen Hofes in der Angelegenheit der Konstanzer Bisthumsverwaltung des Kapitelvicars Freiherrn v. Wessenberg“, wogegen noch 1819 eine Entgegnung von Lorenz Doller, 1820 eine anonyme „Revision des ausführlichen Rechtsgutachtens“ etc. erschien. – Am 15. Januar 1821 verheirathete sich K. mit Erlaubniß des Herzogs Wilhelm I. mit einer [388] Katholikin aus Aschaffenburg; die Trauung nahm, da sie der katholische Pfarrer verweigerte, der evangelische Pfarrer Schellenberg zu Wiesbaden vor. Das erzbischöfliche Generalvicariat zu Aschaffenburg richtete am 1. Februar an den Herzog eine ausführliche Vorstellung betreffs dieser „gesetzwidrigen“ Heirath; auch das bischöflich Trier’sche Vicariat zu Limburg machte Vorstellungen; (diese und andere Actenstücke stehen in dem Mainzer „Katholik“, 1. Bd., 1821, S. 66, 282); auch sonst erregte dieselbe begreiflicher Weise Aufsehen. K. wurde – er trat bald darauf zur evangelischen Kirche über – von Frankfurt abberufen, seiner Stellung als Kirchen- und Schulrath enthoben und als Geheimer Regierungsrath zu einer anderen Abtheilung der Regierung versetzt. Er wurde aber auch in der Folge bei Kirchen- und Schulangelegenheiten vielfach zu Rathe gezogen und die freundschaftlichen Beziehungen zu dem Bischof Brand von Limburg wurden nicht abgebrochen. 1837 wurde K. zum Oberbibliothekar an der Landesbibliothek in Wiesbaden ernannt, 1851 auf seinen Wunsch quiescirt. 1841 veröffentlichte K. die in höherem Auftrage geschriebene „Ausführliche Erörterung der beiden höchst wichtigen Fragen: 1. Was ist in der Streitsache über die gemischten Ehen Rechtens? 2. Welche Vorschläge sind zur endlichen Ausgleichung der desfallsigen Differenz zulässig oder empfehlenswerth? Von einem unparteiischen Canonisten.“ Angeblich ist K. auch der Verfasser der unter dem Namen J. K. Ludwig erschienenen Broschüre „Der Kirchenfriede und dessen dauerhafte Begründung“, 1842, und sicher der Verfasser oder doch Hauptverfasser des von dem Bischof Brand und nach dessen Tode von dem Pfarrer Halm 1836–39 in zwei Bänden herausgegebenen „Handbuches der geistlichen Beredtsamkeit“.

Longner, Beitr. zur Gesch. der oberrhein. Kirchenprovinz, S. 234, 272. Mejer, Zur Gesch. der römisch-deutschen Frage, 2. Thl. 1. Abth. S. 46; 2. Abth. S. 176; 3. Thl. 1. Abth. S. 186, 229.