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ADB:Kodde, Wilhelm van der

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Artikel „Kodde, Wilhelm van der“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 418, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kodde,_Wilhelm_van_der&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:14 Uhr UTC)
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Kodde: Wilhelm van der K. oder Coddaeus, ausgezeichneter Orientalist, besonders Hebräist, geb. 1575 zu Leiden. Sein Vater, Jacob K., wie auch sein Großvater, der Rynsburger Schuster Wilhelm Janß van der K., hatten sich schon früh den Ansichten der Reformation zugewandt und ihre Kinder in theils zwinglisch, theils sacramentarisch gefärbtem Glauben erzogen. K., wie auch seine Brüder Johann, Adrian und Gisbert (s. o.), erhielt dabei eine sorgfältige und wissenschaftliche Erziehung. Zu Leiden, wo er um 1590 seine Studien anfing, genoß er den theologischen Unterricht des Trelcatius und Gomarus, legte sich aber besonders auf das Studium des Griechischen und Hebräischen unter Raphelengius und Junius und machte sich durch Unterweisung einiger jüdischen Gelehrten auch die syrische Sprache zu eigen. Sobald er seine Studien löblichst vollendet hatte, übertrugen ihm die Curatoren der Leidener Universität 1601 einen Lehrstuhl für hebräische Sprache, welchen er mehrere Jahre rühmlich einnahm. Als die Arminianischen Streitigkeiten mit der Verdammung der Remonstranten auf der Nationalsynode zu Dordrecht 1619 endeten, hatte dieser Ausgang auch für K. schlimme Folgen. Die Contraremonstranten hatten es weder vergeben noch vergessen, daß er bei der Untersuchung wider den 1610 nach Leiden berufenen, aber des Socinianismus angeklagten Konrad Vorstius dessen Unrechtgläubigkeit geläugnet hatte. Um solcher remonstrantischen Gesinnung willen ward er von seinem Amte suspendirt und, als er die Unterzeichnung der Dordrechter Lehrsätze weigerte, 1621 abgesetzt. 1623 ward er durch ein Mißverständniß in den Mordanschlag des Slatius verwickelt und gefangen genommen, bald aber als ganz unbetheiligt wieder freigegeben. Seine weiteren Lebensumstände nach 1625, wie auch sein Todesjahr sind völlig unbekannt. K. war unstreitig ein tüchtiger Orientalist, wie uns seine „Notae ad grammaticam Hebraeam Mustini Navarri Morentini“, L. B. 1612, und sein „Hoseas propheta Hebraïce et Chaldaïce, cum duplici versione Latina et commentariis Ebraïcis trium doctissimorum Judaeorum Salomonis Sarchi, Aben Ezrae et Davidis Kimchi; Masora item parva ejusque et commentatorium Latina quoque interpretatione; accedunt in fine succinctae annotationes“, L. B. 1623, beweisen. Weitere Schriften von seiner Hand sind seine „Declaratio J. Arminii, qua coram potentissimis Hollandiae et Westfrisiae ordinibus sententiam suam explicuit de praedestinatione, providentia Dei et id genus aliis doctrinae capitibus, in linguam Latinam conversa“, L. B. 1612; – „Oratio funebris in laudem Rodolphi Snellii“, L. B. 1613; – „Sylloge vocum versuumque proverbialium“, L. B. 1623, und „Fragmenta Comoediarum Aristophanis“, L. B. 1625.

Brandt, Hist. d. Reform. III, bl. 919, IV, bl. 953, Orlers, Beschr. v. Leyden, bl. 367, v. v., Pacquot, I. S. 414, Glasius, Godgel. Nederl. und van der Aa, Biogr. Woordenb.