ADB:Lamprecht von Brunn
Johann II. von [542] Straßburg soll ihn Kaiser Karl IV. empfohlen haben; gewiß ist, daß ihn der Kaiser noch als Abt von Gengenbach an seinen Hof zog und in Geschäften verwendete. Das Verhältniß zwischen Karl und L. wurde rasch ein sehr enges und hat nicht blos bis zu des Kaisers Tode sich erhalten, sondern auch sich auf König Wenzel übertragen und hier eine noch erhöhte Intimität und Bedeutung gewonnen. L. gehört zu den beschäftigtesten und einflußreichsten Staatsmännern unter den beiden genannten Luxemburgern, der Gunst Karls vor allem auch hatte er der Reihe nach die Beförderung auf drei Bisthümer zu verdanken. Das erste Bisthum, das ihm wenigstens zugedacht gewesen zu sein scheint oder gewesen sein soll, war das von Brixen; die Brixener einheimische Ueberlieferung weiß aber nichts von ihm und will ihn als Bischof keineswegs anerkennen. Es bleibt in der That der Zeit nach kaum eine Stelle für ihn, und ebensowenig läßt er sich urkundlich als solcher nachweisen. Jener weit verbreiteten Nachricht gegenüber, wenn man sie nicht schlechthin als grundlose Erfindung zurückweisen will, bleibt bis auf weiteres daher kaum etwas anderes übrig als anzunehmen, daß Kaiser Karl IV. seinem Günstling das im October 1363 ledig gewordene Bisthum Brixen zugedacht oder bereits dafür designirt hatte, aber, als bald darauf sich die Aussicht auf die Erledigung das Bisthum Speier eröffnete, L. selbst auf Brixen verzichtete und seine Augen auf dieses lenkte, das ihm bei der notorischen Gewogenheit der beiden Häupter der Christenheit für ihn ja kaum entgehen konnte und wirklich nicht entgangen ist. In Speier freilich sahen sowol das Capitel als die Stadt die Dinge anders an. Das Capitel hatte vielleicht eine Ahnung von dem, was dann geschehen ist, und beeilte sich nach dem Tode Gerhards von Ehrenberg († am 28. Decbr. 1363), einen Nachfolger zu wählen. Seine Wahl fiel auf Eberhard von Randeck, der seit 1343 das Amt des Domdechanten begleitete. Diese Wahl fand aber keineswegs die Billigung des Papstes und des Kaisers. Urban V. ernannte aus eigener Machtvollkommenheit den Abt L. von Gengenbach zum Bischof von Speier und Karl IV. beeilte sich, seinen Günstling zu belehnen. Umsonst pochte das Capitel furchtlos auf sein freies Wahlrecht, umsonst traten die Stadt und das Hochstift entschlossen auf die Seite seines Erwählten. Da der Papst und der Kaiser an L. festhielten und den Candidaten des Capitels weder bestätigten noch investirten, sah sich dieser zuletzt gezwungen, die Hand zu einem Vergleiche zu bieten und dem überlegenen Nebenbuhler zu weichen. Karl IV., als Schiedsrichter angerufen, that am 20. Januar 1365 seinen Spruch, der, wie nicht anders zu erwarten, zu Gunsten Lambert’s ausfiel und für Eberhard ein bestimmtes Maß der Schadloshaltung festsetzte. Mit diesem Spruche verband Karl eine Reihe von Weisungen und Mittheilungen an das Capitel, die Stadt und das Hochstift Speier, um jeden Widerstand gegen den Mann seiner Wahl zum Schweigen zu bringen und seinen Spruch durchzuführen. Zugleich setzte er den Erzbischof Gerlach von Mainz und die Kurfürsten und Fürsten des Reiches von dem Geschehenen in Kenntniß und empfahl L. ihrem Schutze. So waren also alle Hindernisse für L. beseitigt und er ergriff ungehindert von seinem Bisthum Besitz; die Stadt Speier, der er bei dieser Gelegenheit alle ihre Rechte und Freiheiten ganz nach ihrem Wunsche bestätigte, empfing ihn jetzt mit unverkennbarer Befriedigung. Dieses gute Verhältniß ist freilich nicht ungetrübt geblieben; es kam im Verlaufe der Jahre zwischen der Stadt und dem Bischof wegen der, angeblich unrechtmäßigen Ausdehnung der städtischen Gerichtsbarkeit auf den Clerus zu einem Streit, den der Kaiser zu Gunsten des letzteren entschied. Ohne Connivenz von Seite des Papstes und des Kaisers konnte es wol auch nicht geschehen, daß L. auch nach seiner Erhebung zum Bischof fortfuhr, die Verwaltung der Abtei Gengenbach, wie berichtet wird, bis zu seinem Tode, beizubehalten. [543] Im übrigen war seine Thätigkeit offenbar mehr dem Dienste des Kaisers, als seines Hochstiftes gewidmet, obwol sich dieses nicht gerade über Vernachlässigung von seiner Seite beklagen konnte. Er hat für dasselbe wenigstens von dem Kaiser manches kostbare Privileg und manche nicht zu unterschätzende Schenkung ausgewirkt. Zugleich allerdings hat er nicht vergessen, seine Verwandtschaft im Hochstifte unterzubringen; ein Bruder von ihm, Heinrich, ward Mitglied des Capitels und vertrat in seiner häufigen Abwesenheit seine Stelle, ein Vetter war mit einer Amtmannschaft bedacht. Unter den Aufträgen, welche ihm Karl IV. anvertraut hat, ist die Gesandtschaft vom Herbste 1366 an Papst Urban VI. nach Avignon zu erwähnen, welche den Zweck hatte, dem Papste die Beschlüsse des Frankfurter Tages vom August genannten Jahres mitzutheilen. Diese Beschlüsse galten bekanntlich einem in Aussicht genommenen Zuge des Kaisers nach Italien, der dem Papste den Weg zur Rückkehr nach Rom ebnen sollte. Das Bisthum Speier hat übrigens auf die Dauer L. nicht zu fesseln vermocht. Er hat dasselbe noch im J. 1371 mit dem von Straßburg vertauscht. Papst Urban VI. hat ihn am 28. April 1371, ohne auf den Willen des Capitels weiter zu achten, und wie L. selber an die Stadt Straßburg schreibt, auf Fürbitte Karls IV., dahin befördert. L. war selbst an den päpstlichen Hof gereist, um diese seine Beförderung zu betreiben. Man ließ sich diese Octroyirung zwar gefallen, indeß warme Sympathien scheint sich L. in der freilich kurzen Zeit seines Straßburger Episcopats (1371–74) nicht durchweg erworben zu haben. Der Chronist Königshofen, der dieser Zeit wenigstens nahe genug stand, wirft ihm Nepotismus vor, während er ihm auf der anderen Seite seine wohlwollende Gesinnung gegen die „Pfaffheit“ nachrühmt. Was aber Lambert’s Wirksamkeit im Hochstifte gelähmt hat, dürfte nach einer Andeutung desselben Chronisten die ihm mangelnde wünschenswerthe verwandtschaftliche Verbindung mit den vornehmen Geschlechtern des Elsasses gewesen sein. So kann es nicht wundern, daß L. sich auch in Straßburg nicht befriedigt fühlte. Als daher im J. 1374 der Bamberger Bischof Ludwig, aus dem wettinischen Hause, sich nach dem Mainzer Erzstuhl verpflanzen ließ, wurde L. durch päpstliche Provision und ohne Zweifel wieder auf Wunsch Karls IV. zu seinem Nachfolger ernannt. Der Kaiser wird nicht blos aus persönlichen, sondern zugleich aus politischen Gründen diese Beförderung eines ihm so werthen Mannes unterstützt haben, das Befremdende ist aber, daß L. der Meinung war, auch jetzt noch die Verwaltung des Straßburger Sprengels mit beibehalten zu können, und daß der Kaiser, ja sogar, soviel wir sehen können, auch der Papst ihn dabei unterstützten. Das Straßburger Capitel hatte zwar aus seiner Mitte einen Nachfolger gewählt, L. aber behauptete und vertheidigte unter dem Schilde des Kaisers den Erwählten der Stadt und des Capitels gegenüber eine Zeit lang seinen Anspruch, bis er am Ende doch das Unhaltbare dieser Position einsah und im Verlaufe des Jahres 1375 auf Straßburg verzichtete. Mit der Uebernahme des Bisthums Bamberg beginnt der wichtigste, wie der Zeit nach längste (1374–99), Abschnitt in Lamberg’s Leben; nicht ohne Bedeutung ist sein Wirken für und in seinem Hochstifte, bedeutungsvoller aber vielleicht für die Luxemburger und das Reich. Man darf annehmen, daß er sich in dieser Stellung gesättigt und befriedigt fühlte. Während er in Speier kaum sieben, in Straßburg nur drei Jahre ausgehalten hat, harrt er auf dem Bischofsstuhle von Bamberg volle 24 Jahre aus, und verläßt ihn altersmüde schließlich nur, um einige Monate später zu sterben. Eine einzige schwache Spur, auf die wir noch zu sprechen kommen werden, ist vorhanden, aus der man den Schluß ziehen könnte, daß er sich auch in dieser Zeit einmal mit höheren Absichten getragen hat. Die Gunst Kaiser Karls IV. hat er als dessen getreuer Rath sich bis zu [544] dessen Ende (November 1374) bewahrt, und, wie schon angedeutet, unter König Wenzel hat sein Einfluß auf die Reichsangelegenheiten noch zugenommen, er hat im Verlaufe auch vorübergehend förmlich als dessen Kanzler fungirt. Die geistlichen Angelegenheiten seiner Diöcese hat er dabei nicht vernachlässigt, die bez. Geschäfte aber als sein Stellvertreter sein Bruder Heinrich geleitet, der ihm mit hierher gefolgt war und zugleich die Propstei des Collegiatstiftes St. Jakob inne hatte. Die weltlichen Interessen seines Hochstiftes hat L. mit Sorgfalt gepflegt, sich die Abrundung des Gebietes desselben angelegen sein lassen, verschiedene Besitzungen, die in den Händen der Grafen von Truhendingen, der Hohenlohe-Brauneck, der Herzöge von Teck sich befanden, als aufgegangene Lehen reclamirt oder durch Kauf zurückerworben. Mit den benachbarten Fürsten, zumal dem Bischof Gerhard von Wirzburg, dem Burggrafen von Nürnberg, den Wettinern in Meißen und Thüringen und den Grafen von Schwarzburg, namentlich aber den beiden ersteren, stand er fast durchweg in dem besten Verhältnisse und hat er durch Verträge und Bündnisse mit ihnen für den Landfrieden und die öffentliche Sicherheit gesorgt. Aehnliche gute Beziehungen unterhielt er mit dem Herzog Albrecht von Oesterreich, woran ihm wegen der zahlreichen Besitzungen seiner Kirche in Kärnthen viel gelegen sein mußte. Auch die übrigen Besitzungen und Rechte seiner Kirche in Baiern, Schwaben und Thüringen hat er nicht außer Augen gelassen. In ein schwieriges Verhältniß sah er sich aber zu der Hauptstadt seines Hochstiftes versetzt und fast die ganze seines Episcopats hatte er, wenn auch nicht ohne Unterbrechungen, damit zu ringen. Wie in allen bischöflichen Städten, hat es auch in Bamberg zwischen den Fürstbischöfen und der Stadt niemals an Reibungen, Competenzconflikten und Kämpfen gefehlt. Die Stadt ging früh darauf aus, den möglichst hohen Grad der politischen Selbständigkeit zu gewinnen und ihre Gerichtsbarkeit selbst auf den Clerus und die Dienstmannen des Hochstiftes auszudehnen, die Bischöfe und das Capitel setzten diesen Bestrebungen ihrerseits Widerstand entgegen. Dieses unerquickliche Verhältniß wurde zugleich durch ein besonderes Moment verschärft und verwickelter gestaltet: nämlich durch den Umstand, der übrigens nicht ohne Beispiel ist, daß die sogen. „Muntaten“, d. h. die Bezirke der Stadt im weiteren Sinne, die sich gegenüber der Gerichtsbarkeit der Altstadt, sowie dem Bischofe, der Immunität erfreuten und unter dem Domcapitel standen, zwar alle Rechte der eigentlichen Stadtbürger prätendirten und doch an deren Lasten keinen Antheil tragen wollten. So standen in echt mittelalterlicher Weise hier im Grunde vier Parteien neben einander, der Bischof, das Capitel, die Altstadt und die „Muntaten“, die unter Umständen alle in ein feindliches Verhältniß zu einander treten oder gerathen konnten. Neben der Frage von der Gerichtsbarkeit, aber enge mit ihr zusammenhängend, stand die der Besteuerung oben an, und an ihr, wie in den meisten Fällen dieser Art, entwickelte sich der Streit. Darüber, was hierbei die Ansichten und letzten Absichten des neuen Fürstbischofs waren, ist kein Zweifel gestattet: es kam ihm darauf an, auf die Altstadt, wie auf die Muntaten seine landesherrliche Gewalt in gleichem Maße auszudehnen, und zugleich die Vorrechte des Domcapitels den letzteren gegenüber seinen eigenen Ansprüchen unterzuordnen. Dem heißen Kampf, der zu derselben Zeit im benachbarten Wirzburg einerseits zwischen Bischof Gerhard und dem Capitel und der Stadt andererseits in noch drastischerer Weise geführt wurde, lagen ähnliche Motive zu Grunde. L., der eine beträchtliche Schuldenlast mit dem Hochstifte zugleich übernehmen mußte, ließ sich im J. 1376 von Karl IV. das Privileg ertheilen, ein Umgeld von allem verkauften Wein und Bier in der Stadt, den Muntaten und im gesammten Hochstifte zu erheben. Ein Vertrag, den L. mit dem Capitel und der Altstadt über die Vertheilung dieser Steuer abschloß, hielt [545] nicht lange nach und führte 1380 zu einem Aufstand von Seite zunächst der „Muntaten“, an welchem aber auch die „Bürger“ sich betheiligten und der mit der Vertreibung des Bischofs aus der Stadt endigte. L. appellirte an König Wenzel, der in der That strafend einschritt und die Aufständischen zu der Zahlung einer ziemlich hohen Geldbuße verurtheilte. Nun trat für mehrere Jahre Ruhe ein, im J. 1389 kam es jedoch eben der Steuer wegen zwischen dem Bischof und der Stadt zu neuen Zerwürfnissen, die jedoch durch ein Schiedsgericht beigelegt wurden. Weiterhin gestaltete sich diese Frage der Steuerpflicht zu einem Streite zwischen der Altstadt und den „Muntaten“, und zwar so, daß der Bischof auf die Seite der ersteren, das Capitel auf die der anderen sich stellte. Ein neu bestelltes Schiedsgericht that seinen Spruch zu Gunsten der „Muntaten“ und es gelang L. nicht, durch eine beruhigende Zusage seinerseits die darüber aufgebrachten Bürger zu beschwichtigen. Die Autorität des Königs flößte diesen ebenfalls nicht mehr das nöthige Vertrauen ein und so wendeten sie sich mit ihrer Beschwerde an Papst Bonifaz IX., der den Handel untersuchen ließ und dann eine Entscheidung fällte, die den Wünschen der Stadt nicht minder als den Ansprüchen des Bischofs zu gute kam und den „Muntaten“, die von dem Domcapitel mit ihrer Forderung auf Freiheit von den Lasten der „Stadt“ unterstützt worden waren, Unrecht gab. Im wesentlichen erreichte L. hierbei, was er ohne Zweifel von Anfang an erstrebt hatte, d. h. daß sowol die Bürger als die „Muntaten“ ihm gleichmäßig unterworfen wurden und zugleich das Domcapitel mit seinen weltlichen Prärogativen in die zweite Linie zurücktreten mußte. Freilich beruhigte sich gerade dieses am wenigsten bei dem pontificalen Schiedsspruche, und nach Lambert’s Resignation begann der Streit von neuem, der weitere Verlauf desselben kann aber an diesem Orte der Natur der Sache nach nicht verfolgt werden. – Diese Kämpfe Lambert’s um seine landesfürstlichen Rechte oder Ansprüche bilden indeß doch nur einen Theil seiner öffentlichen Wirksamkeit; von noch größerer Bedeutung ist seine Betheiligung an den Angelegenheiten des Reiches, und über diese muß hier, um ihm gerecht zu werden, wenigstens das wesentlichste angeführt werden. So lange Karl IV. am Leben blieb, ging L. mit ihm jetzt wie vordem Hand in Hand und wurde nach wie vor gerne zu diplomatischen und verwickelten Geschäften verwendet. So ging er im Auftrage des Kaisers im April 1376 nach Oberitalien, um dort die Rechte des Reiches in Acht zu nehmen. Daß er in dem Verhältnisse Karls zu den Städten auf seiner Seite stand, braucht kaum erst hervorgehoben zu werden. Auf dem Zuge gegen Ulm im October 1376 treffen wir ihn an des Kaisers Seite, wie bald darauf an der Seite des Burggrafen Friedrich in den Angriffen auf Windsheim. Für die Wahl Wenzels zum römischen Könige hat er ohne Zweifel gearbeitet und sie mit seinen besten Wünschen begrüßt, wenn sein Name auch dabei nicht ausdrücklich genannt wird. Auf der Reise des Kaisers nach Paris, die dieser Ende 1377 unternahm, um sich mit dem französischen Hofe über die gegenseitigen Interessen und die schwebenden Fragen der Zeit zu verständigen, war ebenfalls L. (als „Kanzler“?) sein Begleiter. Die mehrfachen Landfrieden, die Karl zum Theil mit König Wenzel und insbesondere auch für Franken, in das Leben rief, hat er mit berathen und ihre Durchführung unterstützt. Der Tod Karls IV. (29. November 1379) und der Uebergang der Krone auf König Wenzel in Verbindung mit der wachsenden, durch das päpstliche Schisma gesteigerten Verwirrung im Reiche und dem hohen Vertrauen, das der König auf ihn setzte, gaben L. nach und nach höhere Bedeutung und seiner Wirksamkeit einen noch weiteren Spielraum. Als König Wenzel im J. 1383 eine Romfahrt plante, sandte er L. in die Lombardei, um ihm den Weg zu ebnen und einen Frieden zwischen dem Herzog Leopold von Oesterreich und Franz von [546] Carrara zu vermitteln. Die Romfahrt wurde freilich nicht ausgeführt, Wenzel ließ sich theils durch die deutschen, theils durch die ihm widerstrebenden italienischen Verhältnisse zurückhalten. Es ist der Mühe werth, daran zu erinnern, daß er in diesem Zusammenhang dem Papste Urban VI. nahe legte, den Bischof L. von Bamberg nach Aquileja, „das die Schlüssel zur Erlangung der Kaiserwürde innehabe“, zu transferiren. Als dann das Jahr darauf sich König Wenzel für Urban VI. entschied, entsandte er L. zum zweiten Male nach Italien, um für seinen Papst zu wirken und so dem Schisma ein Ziel zu setzen, was freilich nicht gelungen ist. In Deutschland hatte inzwischen der Gegensatz zwischen dem Städtebunde und den Fürsten fortgewuchert und wir dürfen L. auf Seite jener Fürsten suchen, die, ohne dem prinzipiellen Standpunkt etwas zu vergeben, König Wenzels Wunsche entsprechend, den Ausbruch des Kampfes durch gütliche Mittel zu verhindern suchten. In diesem Sinne arbeitete er seit 1386 auf den verschiedenen Tagsatzungen von Heidelberg, Mergentheim, Neumarkt etc. in seiner doppelten Eigenschaft als Reichsfürst einerseits und als Rath des Königs andererseits. Daß L. an dem schon in diesem Jahre auftauchenden Plane, König Wenzel des Reiches zu entsetzen, Theil genommen, erscheint uns nicht glaubwürdig, weiter, als den trägen König anzuspornen oder höchstens einzuschüchtern, ist er in dieser Richtung gewiß überhaupt niemals gegangen. Als der Kampf dann wirklich ausbrach, hat L. keineswegs in der ersten Reihe der Gegner der Städte gestanden. Mit Nürnberg freilich pflegte er nicht das freundlichste Verhältniß, schon weil er mit dem Burggrafen enge verbündet war: aber das hielt ihn nicht ab, für die Erzielung des Egerer Landfriedens (1389) einzutreten, wie er ja auch zu der Ausführung desselben zugezogen worden ist. Man hat daher mit Grund behaupten können, daß L. in dieser Zeit unter allen Reichsfürsten dem König am nächsten gestanden sei; das Kanzleramt dagegen hat er nur kurze Zeit (im J. 1384) förmlich begleitet. Bei wichtigen Angelegenheiten tritt er immer wieder unter den Bevollmächtigten Wenzels auf. Von dem Frankfurter Fürstentage des Mai 1396, dessen Spitze sich gegen die Unthätigkeit des Königs richtete, hat er sich nicht ausgeschlossen und hat er die Beschlüsse desselben mit dem Burggrafen von Nürnberg demselben zu überbringen gehabt, man wird aber nach allem mit Sicherheit annehmen dürfen, daß er bei den bez. Verhandlungen die Rücksicht auf Wenzel nicht außer Acht gelassen hat. War er doch im März 1398 wieder in der Umgebung des Königs bei dessen Reise nach Rheims und der Zusammenkunft mit König Karl VI. von Frankreich, bei welcher in erster Linie über die Beilegung des Schisma verhandelt worden ist. Während dieser Reise König Wenzels und nach seiner Rückkehr verwickelte sich die Lage der Dinge im Reiche wie in Böhmen immer bedenklicher und in einem seine Stellung bedrohenden Grade. Dieser Umstand, dazu das hohe Alter Lambert’s und die damit verbundene Invalidität haben im Verlaufe des Jahres 1398 in ihm den Entschluß gezeitigt – der dem an Thätigkeit und Einfluß gewöhnten Fürsten wahrscheinlich nicht ganz leicht geworden ist – einer jüngeren Kraft Platz zu machen und sich vom öffentlichen Leben zurückzuziehen. Am 28. November gedachten Jahres erfolgte die Wahl eines Nachfolgers (Graf Albrecht von Wertheim) auf dem Bamberger Bischofsstuhl und in einer Bulle vom 10. Januar 1399 genehmigte Papst Bonifaz IX. das Geschehene. Im Juli eben dieses Jahres ist er gestorben; die Angabe über seinen Todestag schwankte zwischen dem 13., 15. und 17. Juli. Ebenso lassen ihn die einen Nachrichten in der Abtei Gengenbach, wohin er sich zurückgezogen habe, die anderen in Bamberg, wieder andere in Forchheim gestorben sein; das letztere wird das richtige sein; hat er doch damals diesen stattlichen Ort, wo er auch ein festes Schloß erbaut hatte, sich bereits bei seinem Rücktritt vertragsmäßig vorbehalten; dagegen [547] erscheint es glaubwürdig, daß er im Dome zu Bamberg seine letzte Ruhestätte gefunden hat. Da L. bereits im J. 1350 als Abt von Gengenbach auftritt, wird er bei seinem Tode von dem 80. Lebensjahre schwerlich weit entfernt gewesen sein. Eine Nürnberger Chronik fügt bei der Erwähnung seines Todes die Bemerkung hinzu, daß er den Beinamen „Kaldenacht“ geführt habe (s. Städtechroniken, 1. S. 362, womit zu vgl. v. Liliencron, Die historischen Volkslieder d. D., 1. S. 102, Z. 174–175). Immerhin ist mit L. ein Mann vom Schauplatze abgetreten, der unter den deutschen Fürsten der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. einen hervorragenden Platz einnimmt und an staatsmännischer Gewandtheit und Einfluß auf die Angelegenheiten des Reiches von nur wenigen übertroffen wird, wenn die Richtung seiner Thätigkeit auch nicht durch auffallende Originalität sich auszeichnet. Ein Zeichen seiner geistigen Interessen ist die stattliche Bibliothek, die er hinterlassen hat und die nach seinem Tode durch Kauf an Ruprecht von der Pfalz übergegangen ist. Zur Vervollständigung des Bildes, das von L. hier skizzirt worden ist, mag hinzugefügt werden, daß er außer seinem bereits erwähnten Bruder Heinrich, noch mehrere seiner Blutsverwandten im Bamberger Hochstift untergebracht hat, darunter auch jenen Johann von Brunn, der dann als Fürstbischof von Wirzburg freilich einen weniger geachteten Nachruhm sich erworben hat (s. Allg. d. B., Bd. XIV. S. 445).
Lambert von Brunn (= von Buron = de Fonte), Fürstbischof (von Brixen?), von Speier (1364–71), von Straßburg (1371–74), von Bamberg (1374–98). Er wird beiläufig zwischen 1320 und 1330 geboren sein. Sein Geschlecht gehörte nicht zu den namhafteren des Elsasses, er verdankte in der That auch sein Emporkommen mehr sich selber. Zum geistlichen Stande bestimmt, trat er bei Zeiten in das Kloster O. S. B. Neuweiler im E. und wurde um 1350 als Abt an die Spitze der Abtei Gengenbach gerufen, wo er auch seine erste Ausbildung erhalten haben soll. Wo L. seine Studien gemacht hat, möchte man gerne erfahren, unsere Nachrichten schweigen aber darüber; höchst wahrscheinlich hatte er aber doch zu diesem Zwecke Italien oder Frankreich besucht; denn er war ein Mann von mehr als gewöhnlichen geistigen Interessen und gelehrter Bildung, und überdies legen schon seine ungewöhnliche Geschäftskunde und Brauchbarkeit eine solche Vermuthung nahe. Fürstbischof- Schöpflin, Alsatia ill., 2. Bd. – Lünig, Archiv XVII. – Gerbert, Historia Nigrae Sylvae. – Sinnacher, Beiträge z. Gesch. der bisch. Kirche Säben u. Brixen, 5. Bd. – Remling, Geschichte der Bischöfe v. Speier, Bd. I. – Städtechroniken, Bd. I u. VII. – Strobel, Gesch. d. Els., Bd. II. – Ussermann, Episcopatus Bambergensis. – Schuberth, Histor. Versuch über die geistliche und weltliche Staats- und Gerichtsverfassung des Hochstiftes Bamberg (Erlangen 1790) mit den Nachträgen von 1792. – 7. und 22. Bericht des histor. Vereines zu Bamberg. – Monumenta Zollerana, Bd. V. – Regesta Bavarica, Bd. IX–XII. – Bavaria, 3. Bd. – Böhmer-Huber, Die Regesten des Kaiserreiches unter Kaiser Karl IV. – Pelzel, Geschichte Kaiser Karls IV. und König Wenzels. – Deutsche Reichstagsakten, Bd. I u. II. – Lindner, Geschichte des Deutschen Reiches unter König Wenzel, Bd. I u. II.