ADB:Loebell, Eduard Sigismund
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[1]) in Freiburg i. Br., deren anderer, als Rechtsanwalt, in Marburg lebt. Von Schriften sind zu erwähnen zwei Rectoratsprogramme: „Disquisitio de poena quam continet damni ex delicto illati reparatio, imprimis respectu act. ex lege Aquilia“, 1823. – „Quaedam de usu et fructu“, 1834.
Loebell: Eduard Sigismund L., Rechtsgelehrter, wurde am 22. März 1791 zu Danzig geboren, wo sein Vater Stadtchirurg war. Mit den besten Zeugnissen bezog er die Universität Halle, widmete sich philologischen und juristischen Studien, promovirte in Marburg im Februar 1812 mit der Arbeit „Observationes ad Paulli Rec. Sent. lib. III. tit. VI §§ 3 B et 7“, worauf er die Erlaubniß erhielt, als Privatdocent Vorlesungen zu halten. Da er von seinen geringen Einnahmen nicht leben konnte, ernannte man ihn 1813 zum Präfecturrath; 1815 ward er zum außerordentlichen, 1818 zum ordentlichen Professor befördert. Sehr geschätzt als Lehrer, war er besonders tüchtig in praktischen Arbeiten für die Universität, deren Rectorat er zweimal (1822 und 1833) führte. Das Amt des Prokanzlers übernahm er 1834 zuerst provisorisch, dann 1843 dauernd. Bei Veränderung der Staatsverfassung im J. 1851 trat er zufolge seines Amtes in die erste Kammer ein; später (seit 1864) war er Abgeordneter für Marburg. In beiden Versammlungen bewies er sich als unabhängiger politischer Charakter. Bei der Jubelfeier seines Ordinariats im J. 1868 verlieh ihm die philosophische Facultät ihre Doctorwürde honoris causa. Er war zuletzt geheimer Justizrath, Ritter des königlich preußischen Kronenordens 2. Klasse und Commandeur des kurhessischen Wilhelmsordens 2. Klasse. Am 16. April 1869 von einem Schlaganfall betroffen, verschied er am 19. April, überlebt von seiner Wittwe und zwei Söhnen, deren einer (nach längerem Aufenthalte in Jena- Marburger Rectoratsprogramm für den 17. October 1869, S. 30–82.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 35. Z. 17 v. u. l.: in Java (st. Jena). [Bd. 20, S. 748]