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ADB:Lubbert, Sibrand

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Artikel „Lubbert, Sibrand“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 323–324, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lubbert,_Sibrand&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 18:04 Uhr UTC)
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Lubbertus: Sibrand L., streng calvinistischer und höchst leidenschaftlicher Theolog, war zu Langward in Ostfriesland geboren und erhielt den ersten humanistischen Unterricht zu Bremen von Johann Molanus. Darauf studirte er zu Wittenberg, Marburg und Genf, wo Beza lehrte, Theologie und vollendete seine Studien zu Neustadt unter Ursinus. Gleichzeitig wünschten 1581 die reformirten Gemeinden zu Brüssel und Emden ihn zu gewinnen; er gab der letzteren den Vorzug, wiewol er dort nicht als Prediger, sondern als Krankenbesucher dienen sollte. Dennoch gewährte die Gemeinde ihm eine Predigerbesoldung und gestattete ihm auch das Predigen. Bald aber war sein entschiedenes Auftreten für die reformirte Sache in den damals geführten Streitigkeiten dem lutherisch-gesinnten Grafen Edzard und dessen Hofprediger Ligarius durchaus zuwider, sodaß die Emdener Gemeinde sich 1583 genöthigt sah, L., wider ihren Willen, von seinem Dienste zu entlassen. Die friesischen Staaten wünschten ihn jetzt „für den Dienst in ihren Landschaften“ an sich zu ziehen. Sie erbaten daher schriftlich die Einwilligung des Emdener Kirchenraths dazu am 20. November 1583, und übertrugen ihm wahrscheinlich die Ordnung mehrerer Dorfgemeinden, bis er 1585 nach Errichtung der Hochschule zu Franeker neben Martin Lydius und Antonides van der Linden dort ein theologisches Professorat erhielt. Am 29. Juli trat er dieses Amt an und erwarb sich 1587, nach Vertheidigung seiner „Viginti quinque theses de quaestione an homo in hac vita legem Dei perfecte praestare possit“ zu Heidelberg den Doctortitel. Eifrigst und unermüdet erfüllte er seine Amtspflichten und brachte durch seine Gelehrsamkeit der neuen Universität bald einen so weit verbreiteten guten Ruf, daß Franeker von vielen ausländischen Studenten besucht ward und die Heidelberger Universität ihn 1596, aber umsonst, für sich zu gewinnen suchte. Bei den friesischen Staaten genoß er wegen seiner Fähigkeit zur Ordnung kirchlicher Angelegenheiten hohe Achtung. Sie übertrugen ihm und seinen Collegen Lydius und van der Linden 1588 die Ausgleichung eines Conflicts zwischen dem calvinistischen Prediger Ruard Acronius und seinem zwinglistischen Collegen Ysbrand Balck zu Löwarden. Einige Jahre nachher, als Groningen sich 1593 der Utrechter Union angeschlossen hatte, erhielt er neben Menso Alting und Lydius den Auftrag, auch für Groningen eine Kirchenordnung zu entwerfen. Zu Franeker trug er besonders Dogmatik vor und zwar in streng calvinistischem Geiste, wie seine „Libri VII de principiis Christianorum dogmatum“, Franeq. 1591 u. 1595, von einer „Replicatio“ 1608 gefolgt, und sein „Commentarius in catechesin Palatino-Belgicam“, Franeq. 1618, darthun. Sein streitfertiger und leidenschaftlicher Charakter führte ihn zur Theilnahme an manchen Zwistigkeiten seiner Zeit, und hier erwies er sich als ein höchst parteiischer und voreingenommener Kämpfer, der sich sogar der Verleumdung Andersgesinnter nicht schämte. Nun waren es die Katholischen und besonders der Cardinal Bellarmin, welchen er sich heftig gegenüberstellte in folgenden Streitschriften: „De papa romano libri X“, Franeq. 1594, „De conciliis libri V“, Genev. 1601, „De ecclesia libri VI“, Franeq. 1607, und „Replicatio de papa romano“, Franeq. 1609. [324] Dann wieder wandte er sich gegen Socin und verfaßte seine Abhandlung „De Jesu Christo salvatore libri IV contra F. Socinum“, Franeq. 1611. Auch mit Bertius und Vorstius führte er einen höchst erbitterten Streit und disputirte mit ersterem „De fide justificata“, Delft 1612, während er den Vorstius in seiner „Declaratio responsionis D. Vorstii“, Franeq. 1611, des Socinianismus öffentlich beschuldigte. Besonders heftig trat er seinem Collegen Drusius entgegen, als dieser sich eine freiere Erklärung des Bibeltextes erlaubte in Betreff des λόγου creati. Aber auch Drusius antwortete in seiner „Epistola ad fratres Belgas“, Franeq. 1615, mit so widerwärtiger Schärfe, daß die Universitäts-Curatoren die Fortsetzung des Streites untersagten. Es kann nicht Wunder nehmen, daß ein so kampflustiger Theolog auch an den remonstrantischen Streitigkeiten seinen bedeutenden Antheil genommen hat, nachdem er 1607 dem Conventus praeparatorius im Haag beigewohnt hatte. 1613 säumte er nicht, den holländischen Staaten Gleichgültigkeit gegen wahre Religion vorzuwerfen und sie des Remonstrantismus anzuklagen in seinen dem Erzbischofe von Canterbury dedicirten „Commentarii ad non agnitos 99 errores Lubberto a Vorstio objectos“. Dafür ließ ihm Hugo Grotius eine kräftige Zurechtweisung angedeihen in seiner Schrift „Pietas ordinum Hollandiae et Westfrisiae“, worauf dann er wieder sehr derb antwortete in seiner „Responsio ad pietatem H. Grotii“, Franeq. 1614. Die holländischen Staaten untersagten den Verkauf dieses Libells und Drusius bezeichnete das Vorgehen seines Collegen als unchristlich. Um so mehr lobten ihn die strengen Contraremonstranten und entsandten ihn 1618 zu der Dordrechter Nationalsynode. Dort zeigte er sich als einen der unversöhnlichsten Antagonisten der Remonstranten und zog sich durch sein unerhörtes Betragen, dem versöhnlichen Thysius gegenüber, die Mißbilligung aller Gemäßigten zu. Die Synode ernannte ihn zum Revisor der alttestamentlichen Bibelübersetzung, aber vor ihrer Vollendung hatte ihn der Tod schon weggerafft. Er starb am 11. Januar 1625 und hinterließ eine Wittwe, Gertrude van Oosterzee und eine Tochter, Magdalena. Sixtus Amama hielt die Leichenpredigt. L., von den Einen gelobt, von den Anderen gescholten, war unzweifelhaft ein gelehrter Mann, welcher aus voller Ueberzeugung sich jeder Heterodoxie entgegen stellte, leider aber mit allen Untugenden eines blinden Parteimannes behaftet.

Glasius, Godgel. Nederl. und van der Aa, Biogr. Woordenb. etc.