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ADB:Ludwig Ernst

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Artikel „Ludwig Ernst, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 543–546, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ludwig_Ernst&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 17:23 Uhr UTC)
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Ludwig Ernst, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Sohn des Herzogs Ferdinand Albrecht II. und seiner Gemahlin Antoinette Amalie, geb. zu Wolfenbüttel am 25. September 1718, † am 12. Mai 1788, erhielt eine sorgfältige Erziehung, die von dem nachherigen Legationsrathe v. Eben als Hofmeister geleitet wurde. Schon sehr früh widmete er sich dem Soldatenstande, zunächst in seiner Heimath; 1735 wurde er zu Sonnenburg in den Johanniterorden als Ritter aufgenommen und ein Jahr darauf zum Komthur der Johanniterkommende Süpplingenburg erwählt. Im J. 1737 trat er als Oberst und Befehlshaber des Infanterieregiments Alt-Wolfenbüttel, das von seinem Bruder, dem regierenden Herzoge Karl I., an Kaiser Karl VI. überlassen war, in kaiserliche Kriegsdienste und nahm an den Türkenkriegen bis zum Frieden von Belgrad (September 1739) ehrenvollen Antheil. Den folgenden Winter blieb er in Wien, und im Mai darauf ging er als österreichischer Generalmajor nach den Niederlanden. Als bald darauf der Herzog Biron von Kurland, welcher für Kaiser Iwan III. die Regentschaft führte, gestürzt und das Herzogthum dadurch erledigt wurde, wählten die Stände L. E., der inzwischen zum österreichischen Feldmarschalllieutenant befördert war, zum Herzoge von Kurland. Da der König von Polen bereits sein Einverständniß erklärt hatte, ging L. E., um noch die Zustimmung des polnischen Reichstags abzuwarten, nach Petersburg. Hier wurde er nun in die Revolution verwickelt, welche die Regentin Anna Karlowna und Kaiser Iwan am 6. December 1741 in lebenslängliche Gefangenschaft führte. Auch L. E. ward zeitweilig festgesetzt, kehrte jedoch schon im Frühjahr 1742 aus Rußland zurück, von wo er sich zunächst nach Braunschweig begab. Im folgenden Jahre berief ihn die Kaiserin Maria Theresia wiederum zum Heere. Er nahm an der Schlacht bei Dettingen Theil, kämpfte dann unter Herzog Karl von Lothringen erst im Elsaß, dann in Böhmen. In der Schlacht bei Soor (30. September 1745) gefährlich verwundet, erschien er im Frühjahre 1746 schon wieder auf dem Kriegsschauplatze in den Niederlanden. Seine Thätigkeit wurde hier eine Zeit lang unterbrochen, da seine Wunden wieder aufbrachen und er zu ihrer Heilung die Bäder in Aachen gebrauchen mußte. Doch nahm er an der Schlacht von Rocoux schon wieder Theil, wo der Rückzug nach Mastricht von ihm gedeckt wurde. Im folgenden Jahre befehligte er, zum Generalfeldzeugmeister ernannt, in der Schlacht bei Laffeld den Vortrab. Um diese Zeit stellte der Fürststatthalter Wilhelm IV. von Oranien zuerst an ihn den Antrag in holländische Kriegsdienste zu treten. Zu wiederholten Malen wies L. E. derartige Anerbietungen zurück. Als jener aber im October 1749 bei dem kaiserlichen Hofe in Wien ein dringenderes Gesuch stellen ließ, den tüchtigen General zu dem genannten Zwecke aus dem österreichischen Dienste zu entlassen, willigte L. E. in die von der Kaiserin Maria Theresia selbst aufgestellten Bedingungen ein. Danach trat er als Feldmarschall in den Dienst der Republik, behielt jedoch seine [544] Stellung als k. k. Feldmarschall und protestantischer Generalfeldzeugmeister des heiligen römischen Reichs, später (seit 1753) eines protestantischen Reichsfeldmarschalls, wenn auch ohne Gehalt, bei. Nachdem die Generalstaaten den Vertrag gebilligt hatten, traf L. E. Ende des Jahres 1750 im Haag ein. Seine Hauptaufgabe war hier die Wiederherstellung des Heerwesens; doch umfaßte dieselbe nur die Land- nicht auch die Seemacht. Er erledigte sich dieser Aufgabe zu allgemeiner Zufriedenheit. Vorzüglich schenkte ihm der Fürststatthalter ein sehr großes Vertrauen, das sich besonders darin offenbarte, daß er ihn auch den Conferenzen über die auswärtigen Angelegenheiten beiwohnen ließ. Im Juli 1751 erhielt er das Gouvernement Herzogenbusch, einige Jahre darauf den Befehl über die holländische Fußgarde. Als Wilhelm IV. am 22. October 1751 starb, ward Ludwig Ernsts Stellung noch einflußreicher, indem er für die Zeit der Minderjährigkeit des Erbstatthalters Wilhelm V. zum Repräsentanten desselben in der Eigenschaft eines Generalkapitäns ernannt wurde. Den Oberbefehl über die gegen die Franzosen verbündeten Truppen, welchen ihm 1756 der König Georg II. von England anbot, schlug er aus, da er Holland und zumal die Statthalterin Anna, Wilhelms IV. Wittwe, eine Tochter des englischen Königs, die im eigenen Lande mancherlei Anfechtungen zu bestehen hatte, in diesen gefährlichen Zeiten nicht verlassen wollte. Sein Rath war bei ihr von sehr großem Gewicht, so daß sie ihn zum Testamentsvollzieher und administrirenden Vormund ihrer Kinder ernannte, eine Stellung, die er nach ihrem bald erfolgten Tode (12. Januar 1759) wirklich antreten mußte. L. E. lag jetzt die eigentliche Leitung des ganzen Staatswesens ob. Er bewahrte den Niederlanden während des fast überall entbrannten Krieges eine glückliche Neutralität. Für die innere Entwickelung der Lande hatte dieselbe einen höchst segensreichen Einfluß; der Handel erblühte, der Wohlstand wuchs, man war mit den Verhältnissen äußerlich vollkommen zufrieden und hatte allen Grund es zu sein. Nur versäumte man, während man die Segnungen des Friedens genoß, für den Kriegsfall zu rüsten. Aus dieser Sorglosigkeit, für welche die Gegner des Herzogs späterhin diesen verantwortlich machen wollten, während sie selbst durch Verweigerung der Mittel für Verstärkung der Kriegsmacht die eigentliche Schuld trugen, sollten demnächst böse Früchte erwachsen. Vor der Hand jedoch dachte daran noch Niemand. Als Wilhelm V. am 8. März 1766 mündig wurde und die Statthalterschaft antrat, wurde dem Herzoge von allen Seiten die volle Zufriedenheit mit seiner Landesverwaltung bezeugt, und er ward förmlich von aller Verantwortung losgesprochen. Er blieb als Feldmarschall im Dienste der Republik; daneben verpflichtete er sich aber in der sogenannten Consultationsacte vom 8. Mai 1766 ausdrücklich durch einen Eid, den Fürststatthalter immer und überall treu und gewissenhaft mit seinem Rathe zu unterstützen, wo er diesen von ihm fordern würde; verantwortlich solle er für seine Rathschläge allein dem Fürsten sein. Der Vertrag wurde unter Mitwirkung mehrerer Staatsminister abgeschlossen, jedoch den Ständen nicht mitgetheilt, welche den Inhalt desselben erst weit später erfuhren. Wenn auch der Gegensatz der Parteien, der aristokratisch-republikanischen oder sogenannten patriotischen und der oranischen Regierungspartei niemals gänzlich verstummt war, so war doch das gegenseitige Verhältniß in der letzten Zeit ein leidliches gewesen. Mit steigender Heftigkeit brach aber die alte Feindschaft wieder hervor, als die empfindlichsten Interessen des Staates, die des Handels, beträchtlich geschädigt wurden. Mit Neid sah man auf die wachsende Macht, den aufblühenden Handel Englands, welcher dem Hollands bedeutenden Eintrag that. Als der Krieg Englands mit Nordamerika entbrannte, stellten sich besonders die Amsterdamer, welche in der Provinz Holland den tonangebenden Einfluß ausübten, immer offener auf Seite des Letzteren. Die Verwandtschaft des Statthalters [545] mit dem englischen Königshause bestärkte sie in diesem Gegensatze, trieb sie immer mehr auf die Seite Frankreichs. Als nun aber König Georg II. in Folge der den Nordamerikanern zugewandten Unterstützung und zugleich um den gegen England geplanten Neutralitätsbund verschiedener Mächte zu vereiteln, im December 1780 Holland den Krieg erklärte, als die Wehrlosigkeit Hollands sich im traurigsten Lichte zeigte, und binnen Kurzem fast zwei Drittel der holländischen Handelsflotte aufgebracht wurden, erhob die patriotische Partei immer drohender ihr Haupt. Böse Beschuldigungen wurden gegen den Statthalter verbreitet; man machte ihn und seine Rathgeber, in erster Reihe den Herzog L. E., für den Ausbruch und den schlechten Ausgang des Krieges verantwortlich. Den Herzog zu stürzen war jetzt das nächste Ziel der patriotischen Partei. Es würde hier zu weit führen auf das ganze Intriguenspiel, das sich hier in dem vielköpfigen, äußerst verwickelten Staatswesen entfaltete, des Näheren einzugehen. Immer mehr spitzten sich die Angriffe auf die oranische Partei gegen den Herzog zu. Im Juni 1781 forderten die Amsterdamer Bürgermeister von dem Fürsten ganz unverholen die Entfernung desselben vom Haag, da er die Schuld an dem Unglücke des Landes trage und das Volk zu ihm als Ausländer kein Vertrauen fassen könne. Der Fürst lehnte das Verlangen mit Entschiedenheit ab; der Herzog beschwerte sich bei den Generalstaaten über die gegen ihn erhobenen Anklagen. Dadurch wurden mancherlei Verhandlungen in den einzelnen Provinzen herbeigeführt, die im Allgemeinen nicht ungünstig für den Herzog ausliefen. Aber trotzdem zog er sich auf den Rath des Statthalters u. A. im Mai 1782 vom Haag nach seinem Gouvernement Herzogenbusch zurück. Die Anfeindungen brachte er damit nicht zum Schweigen. Auf Antrieb seines Feindes, des Generalmajors Dumoulin, wurde er bei den Ständen von Holland im December 1783 des Hochverraths bezichtigt, weil er die Festungswerke nicht in gehörigem Stande erhalten habe. Eine besondere Untersuchungskommission ward daher eingesetzt, die jedoch schließlich an dem Herzoge keine Schuld zu finden vermochte. Einen neuen Angriffspunkt lieferte den Gegnern die sogenannte Consultationsakte; es sei, sagte man, eine ganz ungesetzliche Stellung, die der Herzog sich durch dieselbe zu verschaffen gewußt habe. Vergebens suchte der Statthalter in verschiedenen Schreiben die Stände über Inhalt und Gesetzmäßigkeit der Akte aufzuklären, bezeugte er die von dem Herzoge den Staaten geleisteten vortrefflichen Dienste, vergebens erklärte sich der Adel Hollands für den Herzog: die Stände von Holland, Friesland u. A. nahmen scharf gegen ihn Partei. Vergleichsvorschläge, welche Freunde des Herzogs eifrig befürworteten, wies dieser bestimmt zurück, da er es seiner Ehre schuldig zu sein glaubte, volle Genugthuung zu erhalten oder das Land gänzlich zu verlassen. Da Ersteres nicht zu erwarten war, zumal weil jetzt auch mit Kaiser Joseph II. Feindseligkeiten ausbrachen, L. E. aber als österreichischer Feldmarschall neuen Argwohn auf sich laden mußte, so entsagte derselbe, der planmäßig fortgesetzten Angriffe müde, noch bevor die Provinzen insgesammt einen Beschluß gefaßt hatten, allen seinen Aemtern in der Republik und verließ das Land am 16. October 1784. Zunächst nahm er in Aachen seinen Aufenthalt. Aber auch dorthin verfolgte ihn der Haß der Patrioten. Man beschuldigte ihn ein Complott betrieben zu haben, um die Stadt Mastricht an den Kaiser zu verrathen; jedoch zeigte die gegen den Viceoberamtmann van Slype in Mastricht angestellte Untersuchung, die mit einer völligen Freisprechung endete, die gänzliche Grundlosigkeit jener Anklage. Dann wurde der Versuch gemacht durch einige Abenteurer L. E. seiner Briefschaften zu berauben, in der Hoffnung aus ihnen gegen ihn wie gegen den Statthalter neue Belastungsgründe zu gewinnen. Der Anschlag ward durch die Anzeige eines Theilnehmers glücklich entdeckt und vereitelt. Im Juni 1786 siedelte L. E. von Aachen nach Eisenach über. Hier lebte er [546] in regem Verkehre mit dem Hofe zu Weimar, besonders mit der Herzogin Mutter Anna Amalia, seiner Nichte, und dem Herzoge Karl August, aber auch mit Wieland, v. Einsiedel u. A. Vorzugsweise beschäftigt war er mit der Veranstaltung einer französischen und holländischen Uebersetzung der von A. L. Schlözer für ihn geschriebenen Vertheidigungsschrift, wie er denn überhaupt auch selbst die Feder mit Geschick und Vorliebe führte. Den Verlauf der Dinge in Holland verfolgte er mit reger Theilnahme; er erlebte noch die Freude durch seinen Neffen, den Herzog Karl Wilhelm Ferdinand, die gegnerische Partei besiegt und die Macht des Statthalters neu wiederhergestellt zu sehen. Bald darauf machte ein Schlagfluß seinem Leben am 12. Mai 1788 plötzlich ein Ende.

Vgl. besonders A. L. Schlözer, Ludwig Ernst Herz. z. Braunschw. u. Lüneb. Ein actenmäßiger Bericht von dem Verfahren gegen dessen Person etc., Göttingen 1786. – Personalien des Höchstseligen Herzogs – Ludwig Ernst. Braunschw. 1788.