ADB:Ludwig Rudolf
Anton Ulrich und seiner Gemahlin Elisabeth Juliane, geb. Prinzessin von Holstein-Norburg, geb. am 22. Juli 1671, † am 1. März 1735, wuchs auf unter dem schädlichen Einflusse des leichtfertigen französischen Hoftons, der damals den Hof zu Wolfenbüttel wie die meisten deutschen Fürstensitze der Zeit vollständig beherrschte. Nachdem er in Begleitung seines Hofmeisters v. Walther 1685–87 eine längere Reise durch Italien, Frankreich und die Niederlande unternommen hatte, trat er zuerst unter Johann III. Sobieski in königlich polnische Kriegsdienste, die er jedoch bald mit dem kaiserlichen Dienste vertauschte. Sein Muth und Kriegseifer zeigten sich besonders in der Schlacht bei Fleury, wo er sich bei Verfolgung des Feindes so weit fortreißen ließ, daß er in französische Gefangenschaft gerieth, aus der er aber nach kurzer Zeit wieder befreit wurde. Im J. 1689 wurde ihm die Comthurei der Johanniterkommende zu Süpplingenburg verliehen. Im folgenden Jahre wurde ihm auch durch Familienvertrag die dereinstige Regierung der Grafschaft Blankenburg zugesichert. Denn obwol seit Heinrich dem Jüngeren alle Herzöge, auch Rudolf August und Anton Ulrich, sich zur Untheilbarkeit ihrer Lande wie auch etwa noch hinzukommender Gebiete ausdrücklich verpflichtet hatten, so schlossen Letztere dennoch mit Zustimmung der Söhne Anton Ulrichs, der Herzöge August Wilhelm und L. R., im Januar 1690 einen Vertrag dahin ab, daß nach dem Tode der beiden regierenden Herzöge dem jüngeren Prinzen (L. R.) die Grafschaft Blankenburg zur erblichen Apanage eingeräumt werden sollte. Vorerst erhielt L. R., der sogleich seinen Aufenthalt in Blankenburg nahm, aus dem Ertrage der Grafschaft 7000 Thaler angewiesen. Als Anton Ulrich zur Alleinherrschaft kam, bestätigte er den Vertrag am 3. Juli 1704. Nach dem Tode desselben (27. März 1714) trat L. R. die Regierung Blankenburgs an, das Kaiser Joseph I. inzwischen am 1. Novbr. 1707 zu einem Reichsfürstenthume erhoben hatte. Er regierte das kleine, kaum 7 Quadratmeilen große Ländchen als einen von Braunschweig-Wolfenbüttel ganz gesonderten Staat mit eigenen Landständen, Consistorium, Kanzlei etc. Das ging soweit, daß man auch an fremden Höfen eigene Minister und Agenten neben den Wolfenbüttel’schen hielt. Vergebens bemühte sich L. R. Sitz und Stimme im Reichsfürstenrathe zu erlangen; sein Gesandter fand hier erst Zulaß, als sein Vetter Georg I. König von England ihm im October 1714 die Grubenhagen’sche Stimme abtrat. Letzteres geschah jedoch nur für Ludwig Rudolfs Lebenszeit und unter der Bedingung, daß das Votum stets in Uebereinstimmung mit den kurbraunschweigischen Stimmen abgegeben würde. Am 22. April 1690 vermählte sich L. R. mit der Tochter des Fürsten Albrecht Ernst von Oettingen, Christine Luise, einer schönen und geistreichen Dame. Er entfaltete nun in Blankenburg eine glänzende Hofhaltung; mancherlei Bauten wurden im Schlosse ausgeführt; glänzende Feste wurden gefeiert, die oft durch die Theilnahme der als Pröpstin im nahen Quedlinburg weilenden Gräfin Aurora von Königsmark u. A. verherrlicht wurden. Trotz dieses äußeren Glanzes machte sich aber die Schuldenlast des Hauses oft auf das Fühlbarste geltend. Das Kammergut war so verschuldet, daß die Gläubiger mit Klagen drohten und neue Gelder nicht anzuleihen waren. Denn da der regierende Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, August Wilhelm, keine Kinder, L. R. keine Söhne hatte, voraussichtlich also der Bevern’schen Linie die Nachfolge im Herzogthume zufallen mußte, so fürchtete man, diese möchte den früher in der Nachlaßsache des Herzogs Friedrich Ulrich ausgesprochenen Grundsatz wiederholen, daß die Kammerschulden der alten Linie von der neuen nicht anerkannt zu werden brauchten. Deshalb mußte auch Herzog Ferdinand Albrecht II. von Braunschweig-Bevern durch Receß vom 29. April 1716 die Schuldenlast der Vettern ausdrücklich mit anerkennen. [542] Als Herzog August Wilhelm am 23. März 1731 gestorben, übernahm L. R., der mit seinem Bruder schon seit längerer Zeit in einem gespannten Verhältnisse gestanden hatte, auch die Regierung des Herzogthums Braunschweig-Wolfenbüttel. Beide Gebiete blieben von jetzt an unzertrennt, aber die gesonderte Verwaltung dauerte auch jetzt noch bis 1808 fort, wo die westfälische Herrschaft derselben ein Ende machte. Die Regierung Ludwig Rudolfs brachte dem Lande mancherlei Vortheile; das war aber weniger des Herzogs Verdienst, als das seines ersten Ministers Hieronymus v. Münchhausen. Als Letzterer unter August Wilhelm (Bd. I S. 664) aus Wolfenbüttel hatte weichen müssen, hatte er in Blankenburg bei L. R. ehrenvolle Aufnahme und durch Fürsprache des Herzogs von Kaiser Karl VI. wirksamen Schutz gefunden. Jetzt bestrebte er sich nun, wie bislang in Blankenburg, auch in Braunschweig-Wolfenbüttel eine wohlgeordnete Verwaltung einzuführen. Er löste zunächst die sogenannte Stadtkommission auf, der nach der Unterwerfung der Stadt Braunschweig im J. 1671 die Ordnung der städtischen Finanzen, ihrer Güter, Einkünfte, Schulden etc. übertragen war. Ihre Geschäfte und Befugnisse übertrug er der herzoglichen Kammer, deren Sitz er von Wolfenbüttel nach Braunschweig verlegte. Auch sonst ist wol manche zweckmäßige Neuerung auf v. Münchhausen’s Antrieb zurückzuführen, so die Errichtung des Zeughauses, der Packhausgebäude und des Garnisonlazareths in Braunschweig. Nur kurze Zeit dauerte die Herrschaft Ludwig Rudolfs; er starb bereits am 1. März 1735, doch wurden die begonnenen Reformen unter seinen Nachfolgern mit Kraft und Einsicht fortgesetzt. – L. R. war ein ritterlich galanter Fürst im Geiste seiner Zeit mit deren Vorzügen und Schwächen. Persönlich tapfer, gutmüthig, wohlgebildet, ein Freund der Wissenschaften und Künste besaß er einen gesunden Blick in allen Staats- und Lebensverhältnissen, den er besonders in der Wahl seiner Beamten zu bethätigen wußte. Aber es mangelte ihm nachhaltige Thatkraft, der fein berechnende, intrigante, ruhelos thätige Sinn seines Vaters; willenlos fügte er sich dessen politischen Plänen, auch wo sie tief in das Geschick seines Familienkreises eingriffen. Er theilte mit ihm die Vorliebe für einen üppigen Hofhalt und glänzende Feste; den Aufregungen des Spiels und anderer Leidenschaften übermäßig ergeben, hatte er später an den Folgen eines ausschweifenden Lebens schwer zu tragen. – Seine Gattin überlebte ihn um eine Reihe von Jahren; sie starb am 12. November 1747. Mehrere sehr tüchtige Beamte, wie v. Langen, v. Praun u. A., wurden in Folge dieser Vermählung für den braunschweigischen Staatsdienst gewonnen. – Von den vier Töchtern Ludwig Rudolfs starb Charlotte Auguste (geb. 23. Juli 1692) bereits nach wenigen Wochen am 8. August 1692. Die älteste Tochter Elisabeth Christine (geb. 28. August 1691) vermählte sich am 1. August 1708 mit dem Könige Karl III. von Spanien, späteren Kaiser Karl VI. Die Heirath wurde nur möglich durch den Uebertritt der Prinzessin zu der katholischen Kirche; es kostete viele Mühe die charaktervolle, junge Fürstin, die sich nur mit schweren Kämpfen von ihrem lutherischen Bekenntnisse lossagte, zu jenem Schritte zu bewegen. Alle hierauf bezüglichen Verhandlungen wurden von dem Großvater Anton Ulrich geleitet, der durch glänzende Familienverbindungen Ansehen und Stellung seines Hauses um jeden Preis zu erhöhen strebte. L. R. ließ dem Vater freie Hand; er selbst erscheint in dem Intriguenspiele vollkommen unthätig. Hier wurde der ehrgeizige Plan Anton Ulrichs erreicht: seine Enkelin schmückte die Kaiserkrone, sie wurde die Mutter der Kaiserin Maria Theresia, † am 21. December 1750. Ungleich schlechter schlug aber der Versuch aus, den braunschweigischen Hof mit dem russischen Czarenhause zu verbinden. Die dritte Tochter Ludwig Rudolfs, Charlotte Christine Sophie (geb. 29. August 1694), heirathete den Sohn Peters des Großen, den Czarewitsch Alexei, am [543] 25. October 1711. Sie hatte ein erbarmungsvolles Loos im fremden Lande, an der Seite eines elenden, unwürdigen Gatten, der immer tiefer in niedrigen Lüsten versank, immer rücksichtsloser und roher gegen seine Gemahlin sich zeigte. Der Tod (1. November 1715) war ihr eine Erlösung. Sehr wahr schrieb sie selbst: „Ich bin ein armes Opfer meines Hauses, ohne daß das Letztere davon den geringsten Vortheil hat: in Folge des Kummers sterbe ich eines langsamen Todes“. Für kurze Zeit gelangte ihr einziger Sohn (geb. 12. October 1715) als Peter II. 1727 auf den russischen Thron; er starb noch in frühen Jünglingsjahren im Anfange d. J. 1730. – Die jüngste Tochter Ludwig Rudolfs, Antoinette Amalie (geb. 22. April 1696), vermählte sich am 15. October 1712 mit dem Herzoge Ferdinand Albrecht II. zu Braunschweig und Lüneburg (s. d. Art.).
Ludwig Rudolf, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, jüngster Sohn des Herzogs