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ADB:Friedrich Ulrich

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Artikel „Friedrich Ulrich, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 501–505, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_Ulrich&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 06:28 Uhr UTC)
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Friedrich Ulrich, Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, Sohn des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig und der Prinzessin Elisabeth von Dänemark, geb. 5. April 1591, † 1634, war einer der schwächsten und untauglichsten Regenten aus dem Stamme Heinrichs des Löwen; seine Regierung bietet eine der traurigsten Schattenpartieen in der braunschweigischen Geschichte dar. Im Gegensatze zu dem charakterstarken, thatkräftigen Vater Heinrich Julius und dem weisen, als Muster eines trefflichen Herrschers gefeierten Großvater Julius war F. ein schwacher, sinnlichen Genüssen, besonders den Freuden der Tafel übermäßig ergebener Herr und obgleich stets das Beste des Landes wollend, ein Spielball in den Händen seiner Räthe, deren Habsucht und böser Willen, im Vereine mit den Drangsalen einer eisernen Zeit, das Herzogthum Braunschweig an den Rand des Verderbens brachte. Der Vater, durch eigene und fremde Angelegenheiten fortwährend in Anspruch genommen, konnte persönlich die Erziehung seines Sohnes wenig beaufsichtigen, doch ließ er demselben durch vorzügliche Lehrer wissenschaftliche Bildung geben und F. war nicht ohne Kenntnisse; er hatte nach dem Besuche der Universitäten Helmstedt und Tübingen längere Zeit auf Reisen in Frankreich und England verbracht. – Als Herzog Heinrich Julius am 20. Juli 1613 zu Prag gestorben war, trat F., noch nicht volle 23 Jahre alt, die Regierung des Herzogthums an. Zwar hinterließ ihm der Vater eine Schuld von 1,200,000 Thaler, aber außer dem Herzogthum Braunschweig-Wolfenbüttel noch das ganze Bisthum Hildesheim, mit Ausnahme des sogen. kleinen Stifts, die Fürstenthümer Kalenberg-Göttingen und Grubenhagen, die Grafschaften Reinstein, Blankenburg und Hohenstein und die Administration des Stifts Walkenried. Aber der größte Theil dieser Ländermasse ging während seiner Regierung für ihn verloren. Gleichsam als Erbschaft vom Vater übernommen sah F. sich beim Antritt seiner Regierung in unangenehme Händel mit der Stadt Braunschweig verwickelt. Diese, welche sich nur widerwillig der herzoglichen Herrschaft unterordnete, hatte sich zur Huldigung bereit erklärt, sich auch zu einem Geschenke von 100,000 Gulden erboten und versprochen dem Herzoge jederzeit den freien Einzug in eins der Thore der Stadt und die Erbauung eines Schlosses innerhalb ihrer Mauern, in der Burg, zu gestatten. Dieser verlangte aber, durch seine Rathgeber veranlaßt, 200,000 Gulden sofort und 30,000 Gulden jährlich, sowie die Besetzung eines Stadtthors. Als der Rath der Stadt hierauf nicht eingehen wollte, rückte F. am 21. Juli 1615 mit 10,000 Mann Fußvolk, 3000 Reitern und 40 Geschützen vor die Stadt und begann sie zu belagern und zu beschießen, mußte aber, nachdem er drei Monate zwölf Tage dieselbe vergeblich blockirt hatte, die Belagerung aufgeben und in dem am 21. December 1615 geschlossenen Frieden mit der einfachen Huldigung des Rathes sich begnügen, dagegen statt der vor der Belagerung angebotenen 100,000 Gulden für die Nutzungen der von ihm eingezogenen Güter der Stadt eine gleiche Summe zahlen und sich verpflichten, die Aufhebung der Reichsacht, welche über die Stadt ausgesprochen war, zu bewirken. Nach eingenommener Huldigung ließ er die verfallene Burg in Braunschweig wieder aufbauen und den ehernen Löwen auf dem Burgplatze mit einem Postamente versehen. Die mißlungene Belagerung der Stadt war das erste Glied in der Kette der Unglücksfälle, an welchen Friedrich Ulrichs Regierung so reich ist. Schon im J. 1617 erfolgte ein kaiserliches Urtheil, welches das von Herzog Heinrich Julius in Besitz [502] genommene Fürstenthum Grubenhagen der lüneburgischen Linie und zwar dem Herzog Georg von Lüneburg in dem Zustande, in welchem der letzte Herzog von Grubenhagen solches besessen, zusprach. Bei den damaligen Zeitläuften that ein fester Wille, ein klar erfaßtes Ziel mehr denn sonst Noth. Hierzu war F. nicht geschaffen. Ungern unterzog er sich den Regierungsgeschäften und im Mißtrauen auf seine eigene Einsicht überließ er seinen Räthen die Entscheidung und unterschrieb ohne Prüfung jede ihm vorgelegte Schrift. Unter solchen Verhältnissen stieg in den Räthen des Herzogs das Verlangen auf, daß der Herzog einem Manne das Vertrauen schenken möge, welcher neben besonnener Thätigkeit erforderliche Geschäftskenntniß besaß, damit dieser an des Herzogs Stelle der Regierung mit Erfolg vorstehen könne. Für ein solches Amt schien der Geheimrath Anton von Streithorst der geeignete Mann. Des Herzogs Mutter, Elisabeth, bewog mit Unterstützung ihres Bruders, Königs Christian IV. von Dänemark, den Herzog F. zu der schriftlichen Verpflichtung, keine Regierungshandlung eher vornehmen zu wollen und kein Schriftstück eher zu unterzeichnen, ehe solche nicht von Anton von Streithorst geprüft und gutgeheißen sei. Im Anfange des J. 1616 wurde letzterer zum Oberhofmeister und Hofrichter ernannt und im Vereine mit vier ihm beigegebenen Räthen bildete er nun die Regierung in den braunschweigischen Landen. Das war gegen die Ansicht der alten Räthe, welche bisher allein unter dem Herzoge gestanden, jetzt aber eine Behörde zwischen diesem und sich eingeschoben sahen. Bald hatte von Streithorst sich des Herzogs so versichert, daß er rücksichtslos und ohne Verantwortung die Regierung nach seinem Willen leitete. Die ihm beigegebenen Räthe fielen ihm lästig, und bald wußte er dieselben zu beseitigen. Noch zu Ausgang des J. 1616 ließ er sich zum Statthalter ernennen und setzte neben sich vier Landdrosten, welche seine Plane und Absichten theilten und mit ihm darauf ausgingen, sich zu bereichern und, ob auch das Land seinem völligen Untergange entgegen gehe, sich einem grenzenlosen Wohlleben zu überlassen. Es waren sein Bruder Joachim von Streithorst, ein Mann von rohen bäuerischen Sitten, Hennig von Rheden, nach dem Ausspruche eines Chronisten „ein Schwein von der Heerde Epicurs“, „dessen Patriotismus eitel Schulden waren, die er mit redlicher Spitzfindigkeit zu tilgen suchte“, Arend von Wobersnau niedriger Habsucht voll, wenn es auf Erwerben und verschwenderisch, wenn es auf sinnliche Genüsse ankam und endlich Barthold von Rutenberg, dem es weniger an gutem Willen als an Besonnenheit und Muth, dem Unrecht zu wehren gebrach. Die Regierung dieser Genossenschaft, welche das Land Braunschweig an den Rand des Verderbens brachte, ist unter der Benennung „Landdrosten-Regiment“ lange Zeit berüchtigt geblieben. Die landesherrlichen Besitzungen, Zinsen und Zehnten wurden verpfändet oder verkauft, die Wälder ausgehauen und verwüstet, die Klostergüter eingezogen, die Unterthanen wurden mit schweren Abgaben gedrückt und die eröffneten Beamtenstellen öffentlich verhandelt. Was die fürstliche Hofhaltung nicht verschlang, floß in die Taschen der Landdrosten. So ging das Land mit raschen Schritten der völligen Verarmung entgegen. „Das Land Braunschweig, worin man sonst blankes Geld sicher über alle Straßen tragen konnte, wurde eine rechte Mord- und Räubergrube.“ Das drückendste Uebel von allem war die verschlechterte Münze. Von den Landdrosten wurde das Unwesen der Münzverpachtung und Münzverschlechterung auf das Aeußerste getrieben. Indem man dem sorglosen Herzog glaubhaft machte, daß man durch Verminderung des Silbergehaltes der Münzen die Einkünfte des Landes verdreifachen und die bedeutenden Schulden tilgen könne, wurde das gute Geld eingewechselt, eingeschmolzen und umgeprägt. Kupferne Kessel wanderten in die Münze und kamen als Silbergeld wieder aus derselben heraus. Das gute Geld floß in die Taschen der Landdrosten und ihrer [503] Helfershelfer, mit dem schlechten wurde Gehalt und Lohn gezahlt. Da im Auslande Niemand die schlechten Münzsorten annehmen wollte, und gutes Geld nicht in Umlauf war, so stockte bald aller Verkehr mit demselben, während im Inlande Treue und Glauben verschwunden waren. Es war die Zeit, in welcher das „Kipper- und Wipperwesen“ seinen Unfug zur höchsten Blüthe entfaltete. Jeder hütete sich vor dem schlechten Gelde und forderte beim Verkaufe von Sachen und Lebensmitteln Preise, welche kaum zu erschwingen waren. Klagen über den jammervollen Zustand waren vergeblich, denn der Statthalter wußte den schwachen, dem Trunke stark ergebenen Herzog so zu umstricken, daß derselbe keine klare Einsicht in die Verhältnisse des Landes gewann. Niemand, weder Landstände noch Räthe, durften bei dem Herzoge vortreten, wenn sie nicht ausdrücklich erfordert wurden. Dem Hofgerichte und der „fürstlichen Rathsstube“ wurde alle Gewalt genommen und beide „matt gelegt“. – Die allgemeine Zerrüttung des Landes und der Glanz, mit welchem die Landdrosten sich umgaben, während der Herzog „wie Lazarus sich von den Brosamen sättigen mußte, die von der reichen Landdrosten Tische fielen“, rief eine Partei im Lande hervor, welche bemüht war, dem Herzoge die Augen zu öffnen. Anfänglich freilich fruchteten die Vorstellungen, welche Friedrich Ulrichs Mutter, die Herzogin Elisabeth und das „treuherzige Warnen“ des Oheims Philipp Sigismund, Bischofs von Verden, sowie der Hofprediger Basilius Sattler über die Noth des Landes und das hereinbrechende Verderben bei dem Herzog vorbrachten, wenig und erst als der Oheim desselben, König Christian von Dänemark, eine nachdrückliche Vorstellung, welche unter dem Namen „Königlicher Wecker“ bekannt ist, an den schwachen Neffen erließ, in welcher dieser aufgefordert wurde „die Augen aufzuthun und sich von diesen Landverderbern nicht in den Sack stecken zu lassen“, ermannte sich F. „Es ist der herrliche Garten Ew. Liebden Fürstenthums“, schrieb der König, „von allerhand wilden Thieren, unter welchen die Landochsen die grausamsten und schädlichsten sein, jämmerlich zernichtet, wozu dann sonderlich drei Mittel gebrauchet, das verfluchte Münzwesen, die großen Intraden und das Verthun und Schmälern der Kammergüter.“ Zum Schlusse heißt es: „Der Fürst solle sich ermuntern, aus dem Schlafe erwachen und sich so erzeigen, wie er es vor Gott dem Herrn verantworten könne; er soll an eigene Reputation denken und Land und Leute vor dem Untergang bewahren.“ Durch diesen mächtigen Bundesgenossen ermuthigt, traten die Stände des Landes nachdrücklich gegen das Landdrosten-Regiment auf, und wenn auch F. lange Zeit hindurch sich nicht entschließen konnte, den dringenden Vorstellungen seiner Verwandten und der Stände Glauben zu schenken, so konnte er doch schließlich den Mahnungen derselben sich nicht entziehen. In dem Schlosse zu Hessen am Fallstein, dem einstigen Wohnsitze des Herzogs Julius, gelang es den Ständen den Herzog von der Nichtswürdigkeit des Streithorstschen Regiments zu überzeugen. Die Brüder Anton und Joachim von Streithorst wurden verhaftet und gegen sie die Untersuchung eingeleitet. Die Drosten von Wobersnau und von Rheden waren frühzeitig entflohen; Anton von Streithorst starb am 17. Sept. 1625 im Gefängnisse, Joachim wurde bald darauf der Haft entlassen und blieb im Besitze seiner Reichthümer. Es kamen redliche Männer an die Regierung, aber sie waren nicht im Stande die tief geschlagenen Wunden zu heilen, denn zu dem inneren Unheil, welches bei der Unentschlossenheit und Aengstlichkeit des Herzogs sich zu einer ungeheuern Größe aufgethürmt hatte, kamen noch die unsäglichen Drangsale des dreißigjährigen Krieges. Als der gewaltige Sturm auch über Niedersachsen hereinbrach, war F. in seiner Zaghaftigkeit der Spielball der verschiedenen Parteien. Wie der Vater schloß er sich anfangs eng an den Kaiser an, als aber die Verhandlungen mit Tilly auf dem Kreistage zu Braunschweig sich zerschlugen [504] und König Christian von Dänemark die Führerschaft der Protestanten in Norddeutschland übernahm, folgte er den Rathschlägen der Mutter, der Herzogin Elisabeth und des jüngeren thatkräftigen Bruders Christian und verband sich mit den Dänen. Tilly, der einen persönlichen Ingrimm auf F. hegte, und Wallenstein brachen in das braunschweigische Land ein, plünderten und brannten alle Oerter nieder, welche sie auf ihrem Zuge erreichten. Ohne festen Entschluß, ohne alle Einsicht in die Verhältnisse nahm F. in seine Residenzstadt Wolfenbüttel dänische Besatzung ein. Nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge bat er zwar den König Christian dringend, die dänische Besatzung aus Wolfenbüttel zurückzuziehen, dieser aber, als er hörte, daß F. sich mit dem Kaiser auszusöhnen trachte, verwüstete gleich den Kaiserlichen Alles, was in dem Bereiche der Festung Wolfenbüttel lag. Der Herzog lebte unterdessen auf seiner Burg in Braunschweig, in welcher die kaiserlichen Officiere uneingeladen aus- und eingingen, wobei sie höhnisch Braunschweig Friedrich Ulrichs offene Schänkstube nannten. Wolfenbüttel wurde durch Pappenheim nach vierzehntägiger Belagerung am 19. December 1627 erobert und erhielt nun kaiserliche Besatzung. F. kehrte jetzt in seine Residenz Wolfenbüttel zurück, wo er fast als ein Gefangener von den Kaiserlichen bewacht wurde. Kein Versprechen wurde ihm gehalten. Willkürlich riß Kaiser Ferdinand II. ein Stück nach dem andern von Friedrich Ulrichs Besitzungen ab und vergab sie an seine Günstlinge. Im J. 1628 überwies er die Grafschaft Hohnstein gegen Zahlung von 60,000 Gulden an den Grafen von Thun; für eine gleiche Summe wurde die Grafschaft Reinstein an Max von Wallenstein überlassen, die Grafschaft Blankenburg aber dem Grafen von Merode zum Geschenke gemacht. Im Lübecker Frieden 1629 hatte König Christian von Dänemark an den Kaiser eine Forderung zu 300,000 Thaler, welche er an F. hatte, abgetreten und der Kaiser hatte letzterem geboten, an Tilly für von diesem dem Kaiserhause geleistete Dienste 400,000 Thaler zu zahlen und da F. hierzu nicht im Stande war, wurde das Fürstenthum Kalenberg, namentlich die Aemter Stolzenau, Wölpe, Blumenau, Polle und Forst mit allen Rechten und Einkünften zur Nutznießung statt der Zinsen Tilly eingeräumt und diesem auch die Erwerbung des ganzen Fürstenthums Kalenberg in Aussicht gestellt. Die Grafschaft Hoya war Pappenheim zugedacht. Zu allem diesen kam am 17. December 1629 der Spruch des Reichskammergerichts auf Rückgabe des großen Stifts Hildesheim mit allen, seit der Besitznahme im J. 1521, also seit länger als hundert Jahren aus demselben bezogenen Einkünften. Tilly und Wallenstein wurden beauftragt die Restitution des Stifts zu betreiben und den Bischof Ferdinand von Hildesheim, zugleich Erzbischof von Cöln, Bruder des Kurfürsten Maximilian von Baiern, in Besitz zu setzen. Es war die Zeit der höchsten Noth. Von allen Fürsten Deutschlands war F. einer der unglücklichsten und erbarmungswürdigsten und sein Land gänzlich in den Händen einer wüsten Soldateska. Außer den Städten Braunschweig und Hannover, in denen seine Gewalt überdies sehr gering war, befand sich kein Ort seines Besitzthums in seinen Händen, er selbst konnte kaum einen Zufluchtsort finden. In dieser Nothzeit landete Gustav Adolf von Schweden in Deutschland. Ihm schloß sich, ebenfalls mehr gezwungen als freiwillig, F. im J. 1631 an. Wie früher von den Dänen und den Kaiserlichen, so war er jetzt von den Schweden abhängig und er mußte, was ihm besonders schmerzlich war, sich dem Oberbefehle seines ihm verhaßten Vetters, des Herzogs Georg von Braunschweig-Lüneburg, beugen. Da erlöste ihn der Tod von allem Trübsal und Mißgeschick, jedoch nicht ohne auch seine letzten Lebenstage durch schmerzliches Krankenlager getrübt zu haben. Durch einen unglücklichen Fall erlitt er einen doppelten Schenkelbruch, in Folge dessen er am 11. August 1634, 43 Jahre alt, verstarb. – Als [505] er die Regierung antrat, war sein Besitzthum eines der bedeutendsten und blühendsten in Niedersachsen, bei seinem Tode eine verwüstete, verschuldete, mit Hunger und Elend ringende Gegend. Mit ihm, einem der schwächsten, willenlosesten Regenten aller Zeiten, erlosch die von Herzog Wilhelm dem Streitbaren gestiftete mittlere Linie des Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel. Von seinen Ländern fiel Braunschweig an die herzogliche Linie Braunschweig-Dannenberg und Kalenberg mit Hannover und Göttingen an die Linie Braunschweig-Lüneburg und Celle. – Wie im politischen Leben war F. auch im ehelichen nicht glücklich. Seine Gemahlin Anna Sophia, Schwester des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg, des Kurfürsten Johann Sigismund Tochter, geb. 17. März 1598, mit welcher er sich am 4. September 1614 vermählt hatte und mit der er in kinderloser Ehe lebte, hatte mit dem Herzoge Julius Ernst von Sachsen-Lauenburg ein Liebesverhältniß angeknüpft. F. sagte sich von der Ungetreuen los, legte auf ihr Silberzeug und andere Kostbarkeiten Beschlag und betrieb die Scheidung von der ihm einst so theuern Gemahlin. Noch war dieselbe nicht ausgesprochen, als der Herzog starb. Anna Sophia nahm nun ihren Wittwensitz in Schöningen und starb hier am 19. December 1659. Sie war eine kluge Frau, welche die Stadt Schöningen und die benachbarte Universität Helmstedt durch ihre Fürsprache vor allen ferneren Drangsalen des Krieges zu bewahren wußte und sich durch Stiftung einer lateinischen, erst im J. 1808 aufgehobenen Gelehrtenschule, Anna-Sophianeum, in Schöningen verdient gemacht hat, an welcher einst der berühmte Geschichtsforscher Joh. Joach. Mader und der Verfasser des durch ganz Europa verbreiteten Lexicon Antibarbarum, Joh. Friedr. Nolte, Rectoren waren und zu deren Schülern einst der Romanschreiber August Lafontaine und der Orientalist Wilh. Gesenius, beide später in Halle, zählten.

Rehtmeiers Braunschweig-Lüneburgische Chronik. – Spittler, Geschichte des Fürstenthums Hannover, Thl. I. – Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Hannover, Thl. II.