ADB:Rudolf August

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Artikel „Rudolf August, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 525–529, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rudolf_August&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 09:13 Uhr UTC)
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Rudolf August, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Sohn Herzog August’s d. J. und dessen zweiter Gemahlin, Herzogin Dorothee, einer Tochter des Fürsten Rudolf von Anhalt, wurde am 16. Mai 1627 zu Hitzacker geboren, wo sein Vater der Zeit als apanagirter Prinz lebte. Als derselbe 1634 nach dem Tode Herzog Friedrich Ulrich’s das Braunschweig-Wolfenbüttel erhielt, schlug er anfangs in der Stadt Braunschweig, dann aber, als 1643 die Kaiserlichen die Festung Wolfenbüttel geräumt hatten, an diesem Orte sein Hoflager auf. Hier verlebte also R. A. seine Jugendjahre. Der Unterricht desselben wurde von dem gründlich und vielseitig gelehrten und um Alles sich kümmernden Vater auf das sorgfältigste überwacht. Ende des Jahres 1633 wurde er dem aus Rostock berufenen Paul Sperling übertragen, der aber nur etwa ein Jahr blieb und 1679 als Professor in Kiel gestorben ist. Johannis 1638 wurde Joh. Friedr. Svesser zum Präceptor angenommen, zwei Jahre später Abraham Marconnet, der dem Prinzen schon vorher Sprachunterricht ertheilt hatte. Das Amt eines Hofmeisters versah anfangs Andreas v. Bernstorff, seit dem 5. April 1642 aber Friedrich v. Cramm, der dasselbe viele Jahre mit Geschick und Eifer verwaltete. Ein Hauptfehler der Erziehung war, daß dieselbe zu einseitig aufs Studiren beschränkt war: der junge Fürst wurde dem praktischen Leben fast ganz entzogen; es fehlte nach der Arbeit an angemessener Erholung und Zerstreuung. Der Vater war streng gegen den Sohn und scheint nicht verstanden zu haben, auf die Eigenart desselben einzugehen. Dadurch wurde bei diesem die Neigung zu zurückgezogenem, innerlichem Leben verstärkt, ein gewisser Hang zur Melancholie, ein Mißtrauen in die eigenen Kräfte genährt. Als Georg Calixt 1645 eine Prüfung des Prinzen abhielt, äußerte er sich über seine Kenntnisse mit zurückhaltendem Lobe, rieth aber zugleich eine veränderte Erziehung, die freiere Bewegung gestatte, und zu diesem Zwecke den Besuch der Universität Helmstedt an. Dennoch ging dieser Vorschlag nicht in Erfüllung. Erst ein paar Jahre später wurde R. A. eine größere Freiheit gewährt. Auf Wunsch des großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg reiste er Ende Mai 1648 nach Cleve und blieb hier bei ihm ein volles Jahr. Der Kurfürst scheint den jungen Fürsten sehr lieb gewonnen zu haben; denn er spricht sich sehr günstig über ihn aus, und wir sehen ihn schon im März 1650 wieder an seinem Hoflager in Gröningen im Fürstenthume Halberstadt und im September desselben Jahres, wie auch später, bei ihm in Berlin weilen. Am 10. November 1650 vermählte sich R. A. mit der Gräfin Christine Elisabeth, einer Tochter des Grafen Albrecht Friedrich v. Barby und Mühlingen (geb. am 26. October 1634). Aber selbst noch jetzt wurde er von dem sparsamen Vater knapp gehalten; auch von öffentlichen Geschäften blieb er fern. Erst 1662 wurde ihm eine Stellung übertragen, die seinen Neigungen vollauf entsprach und mit großem Eifer von ihm versehen wurde. Er ward zum Vicejägermeister und 1663 zum Jägermeister ernannt und hatte nun die Aufsicht über die gesammten Forsten, Jagden und Fischereien des Herzogthums zu führen, jedoch nicht ohne daß Herzog August auch hierüber sich selbst trotz seines hohen Alters die Oberaufsicht vorbehielt. Am 17. September 1666 starb derselbe im 88. Lebensjahre. Es war bekannt, daß er ein Testament aufgesetzt hatte, in welchem entgegen dem durch Hausgesetz festgestellten Rechte der Primogenitur und Untheilbarkeit der Lande dem ältesten Sohne R. A. das Fürstenthum Braunschweig-Wolfenbüttel, den jüngeren Anton Ulrich und Ferdinand Albrecht [526] aber die Grafschaften Dannenberg und Blankenburg bestimmt waren. Nach dem Tode August’s aber war und blieb das Original des Testamentes verschwunden. Ob es absichtlich, vielleicht im Interesse des Landes oder des Thronerben, beseitigt worden ist, hat sich bislang nicht aufklären lassen. Wenn R. A. nun auch die sonstigen Bestimmungen des letzten Willens seines Vaters zur Ausführung brachte, so hat er sich doch auf gutem Rechte fußend zu den geplanten Gebietsabtretungen nicht verstanden. Er einigte sich mit seinem Bruder Anton Ulrich am 30. Mai 1667 durch einen Erbvergleich, der am 24. December 1674 erneuert wurde. Hiernach erhielt letzterer die Schlösser und Aemter Schöningen, Kalvörde und Jerxheim zum Unterhalte. Auch später hat R. A. den prachtliebenden Bruder in seinen Geldnöthen bereitwillig unterstützt, und als sie beide 1681 und 1685 behufs Verminderung der Schuldenlast sich zur Beschränkung ihrer Hofstatt u. s. w. in förmlichen Verträgen entschlossen, trat der ältere Bruder hinter dem jüngeren in seinen Ansprüchen bescheiden zurück. Nicht so günstig gestaltete sich das Verhältniß zu dem jüngsten Bruder, dem Herzoge Ferdinand Albrecht. Wenn dieser sich auch am 23. Mai 1667 gleichfalls zu einem Erbvergleiche bequemte, in dem ihm insbesondere Schloß und Amt Bevern eingeräumt wurden, so hat er, argwöhnisch wie er war, doch niemals das bittere Gefühl ungerechtester Benachtheiligung verwunden und infolge dessen mit seinen Brüdern stets auf einem gespannten Fuße gestanden. Während er nun unbekümmert um die Verwaltung des Landes nur seinen eigenen wissenschaftlichen und künstlerischen Neigungen lebte, hat Anton Ulrich von Anfang an an den Regierungsgeschäften des Bruders den lebhaftesten Antheil genommen, ja dieselben bald mehr und mehr in seine Hand zu bringen gewußt. R. A. ernannte ihn schon 1667 zum Statthalter, 1685 aber in aller Form zum Mitregenten, während er in Wahrheit die eigentliche Seele der Regierung wurde. Mit vollem Rechte ist daher für alle politischen Handlungen insbesondere der späteren Zeit in erster Linie Anton Ulrich verantwortlich zu machen.

In den ersten Jahrzehnten von Rudolf August’s Regierung dauerte die gemeinsame Politik des braunschweigischen Hauses im wesentlichen noch fort. Die Haltung des wolfenbüttler Hofes war hier im allgemeinen eine sehr vorsichtige; politische Wagnisse lagen der Natur Rudolf August’s vollständig fern. Die Einigkeit und das Zusammenhandeln mit den welfischen Vettern brachte ihm nicht unbedeutenden Vortheil. Zwar mußte er die Stadt Höxter, die er als ihr Schutzherr gegen Christoph Bernhard v. Galen, Bischof von Münster und Abt von Corvei, besetzt hatte, in einem zu Bielefeld am 15. April 1671 abgeschlossenen Vergleiche wieder räumen. Dagegen gelang dem gemeinsamen Bemühen der Stammesvettern eine wichtige Erweiterung ihrer Macht, die ihre Vorgänger schon oft vergeblich erstrebt hatten: die Unterwerfung der lange Zeit nicht ohne Erfolg nach Reichsfreiheit ringenden Stadt Braunschweig. Schlimme Finanzzerrüttung und innere Zwistigkeiten hatten die Kräfte der alten Hansestadt innerlich gebrochen, dem äußeren Feinde einen erfolgreichen Angriff sehr erleichtert. Noch im Frühjahre 1671 kam es zu einem Bündnisse der welfischen Fürsten gegen die Stadt. Da sie sich weigerte, eine fürstliche Besatzung in ihre Mauern aufzunehmen, so legte sich ein Heer unter dem Grafen Georg Friedrich von Waldeck vor dieselbe und begann ihre Beschießung, und als die Hülfegesuche, die ihre Bürger nach den verschiedensten Seiten aussandten, erfolglos waren, mußte sie sich am 10. Juni 1671 zu Riddagshausen der fürstlichen Macht unterwerfen. Die welfischen Vettern einigten sich nun in der Weise, daß R. A. die Stadt Braunschweig mit den Stiftern St. Blasii und St. Cyriaci, welche bis dahin stets als gemeinsames Eigenthum des Gesammthauses betrachtet wurden, zu alleinigem Besitze und dazu die Abtei Walkenried erhielt, dafür aber an [527] Herzog Georg Wilhelm von Celle die Aemter Dannenberg, Hitzacker, Lüchow, Wustrow und Scharnebeck, an Herzog Johann Friedrich von Calenberg den reichen Kirchenschatz von St. Blasii abtrat. Zur Ordnung der städtischen Verhältnisse, insbesondere des arg verfahrenen Finanzwesens, wurde eine besondere Commission eingesetzt, deren Seele bald der spätere Kanzler Phil. Ludw. Probst v. Wendhausen (s. A. D. B. XXVI, 619) wurde. Minder glücklich lief der Streit um die Grafschaft Regenstein ab. Als der letzte Besitzer Graf Joh. Erasmus v. Tättenbach 1670 zu Graz wegen Hochverraths seiner Güter verlustig gesprochen war, wurde braunschweigischerseits mit Recht auf die Burg Regenstein und etliche Dörfer als braunschweigische Lehen Anspruch erhoben. Sie wurden dem Herzoge R. A. aber von dem Kurfürsten von Brandenburg unter dem Vorgeben streitig gemacht, daß es sich um halberstädtische Lehnstücke handele, und kurzer Hand besetzt. Schon schien es zu einem feindlichen Zusammenstoße kommen zu sollen, als durch kursächsische Vermittlung die streitenden Parteien sich dazu verstanden, die Sache einem friedlichen Richterspruche zu unterwerfen. Das Reichskammergericht zu Speier entschied 1697 zu Gunsten Braunschweigs und verurtheilte Brandenburg, diesem die streitigen Stücke auszuliefern. Dessen ungeachtet hielt der Kurfürst dieselben mit Waffengewalt fest und ergriff Recurs an den Reichstag zu Regensburg; dieser verwies die Angelegenheit nochmals an das Reichskammergericht, das dieselbe wie vieles andere nicht zu Ende brachte. Im Jahre 1672 trat R. A. mit seinen Vettern dem Defensivbündnisse bei, das der Kaiser, Dänemark, Brandenburg und Hessen-Kassel in der Stadt Braunschweig gegen Frankreich schlossen, und wolfenbüttel’sche Truppen haben in der Folgezeit bei Holzheim und Ensisheim, auf dem Conzer Felde u. a. gegen die Franzosen, dann im Bremischen gegen die Schweden und später in Ungarn und Morea gegen die Türken tapfer gefochten. Als am 26. Jan. 1679 zu Celle der Frieden mit Schweden geschlossen wurde, war ein Theil des Amtes Thedinghausen der Kampfpreis, welcher R. A. zufiel.

Waren bei allen diesen Unternehmungen, welche im Einverständnisse mit dem Kaiser und den lüneburger Vettern stattfanden, die beiden Brüder vollkommen einig, so gingen ihre Meinungen weit auseinander, als der brennende Ehrgeiz Anton Ulrich’s diesen zu gewagten Unternehmungen fortriß, die in scharfem Gegensatze zu jener Politik standen. Aber R. A. war nicht der Mann, den willensstarken und geistig weit bedeutenderen Bruder von solch gefährlichen Wegen zurückzuhalten. Er getraute sich nicht, ein entscheidendes Wort zu sprechen, suchte lieber durch dritte Personen, wie den Kanzler Probst, auf jenen einzuwirken, weil doch, wie er selbst sagte, seine „von Hertzen wohlgemeinte brüderliche Erinnerung übel aufgenommen werde“. So konnte er nicht hindern, daß Anton Ulrich sich in die haunoverischen Successionsangelegenheiten mischte, daß er, als es der jüngeren welfischen Linie geglückt war, die Kurwürde zu erlangen, sogar mit französischer Hülfe ein Bündniß und ein Heer gegen den neuen Kurfürsten zusammenbrachte. Von den verschiedensten Seiten suchte man R. A. zu entschiedenem Auftreten gegen den Bruder zu bewegen; die Könige Wilhelm III. von England und Friedrich I. von Preußen suchten in diesem Sinne auf ihn einzuwirken, ja es erging an ihn selbst ein kaiserlicher Befehl, den Bruder von der Theilnahme an der Regierung zu entheben. Dennoch wurde gründlicher Wandel erst geschaffen, als im März 1702 die kurbraunschweigischen Truppen in das wolfenbüttel’sche Gebiet einrückten. Da mußte Anton Ulrich die Flucht ergreifen und R. A. am 19. April 1702 zu Braunschweig einen Vergleich schließen, in dem er mehrere Regimenter den Vettern zu Celle und Hannover überließ und nicht nur baldige Beilegung der schwebenden Streitfragen, sondern auch die Ausschließung seines Bruders von der Mitherrschaft [528] für den Fall versprach, daß dieser den Vergleich nicht anerkennen würde. Schon am 16. Mai 1702 gab derselbe zu ihm in einer besonderen Urkunde seine Zustimmung. Am 22. April 1703 wurden in einem Vertrage zu Celle die übrigen Streitpunkte beglichen: man erkannte wolfenbüttelischerseits die Primogenitur, die demnächstige Zusammenlegung der lüneburger und calenberger Landestheile sowie die Kurwürde an und erklärte sich gegen Ueberlassung des Amtes Kampen zur Aufgabe aller Ansprüche auf das 1689 durch den Tod des Herzogs Julius Franz erledigte Herzogthum Sachsen-Lauenburg bereit.

Wie in der äußeren Politik, so verstand Anton Ulrich auch in der inneren Landesverwaltung und im Kirchenregimente seiner Ansicht unbedingte Geltung zu verschaffen. R. A. neigte zum Pietismus; er war mit Spener, der ihm mehrere seiner Werke gewidmet hat und sich seinen cliens et cultor humillimus nannte, innig befreundet. Dennoch setzte Anton Ulrich, der wie die maßgebenden theologischen Kreise entschieden antipietistisch gesinnt war, es durch, daß gegen die „Sectareyen“ d. h. die Pietisten unterm 9. März 1692 ein scharfes Edict erlassen wurde, infolge dessen mehrere vorzügliche Geistliche, darunter H. G. Neuß, ein Liebling des Herzogs R. A. (s. A. D. B. XXIII, 556) ihre Stellen niederlegen mußten. Eine segensreiche Schöpfung, die auf Anregung des Abtes Joh. Luk. Pestorf geschah, war die Gründung des Predigerseminars zu Riddagshausen, welches am 27. September 1690 in Gegenwart der Herzöge feierlichst eröffnet wurde. Hauptsächlich der Thätigkeit Anton Ulrich’s ist die Stiftung der Ritterakademie in Wolfenbüttel (1687) zuzuschreiben. Mannichfache Förderung erfuhr von beiden Fürsten die Universität Helmstedt. Es wurde eine eigene Universitätskirche und ein neues Gebäude für die Bibliothek errichtet. Letzterer überwies R. A. auch den größten Theil seiner reichen Bücherschätze, die er im grauen Hofe zu Braunschweig und auf dem Landsitze zu Hedwigsburg, seinen Lieblingsaufenthalten, angesammelt hatte. An letzterem Orte ereilte ihn am 26. Januar 1704 nach längerer Kränklichkeit, die ihm die Aufregungen der letzten Jahre zugezogen hatten, der Tod.

R. A. war noch ein Fürst der alten Schule, von schlichter deutscher Art, von gelehrter, insbesondere theologischer Bildung und aufrichtiger religiöser Gesinnung. Er sprach am liebsten seine plattdeutsche Mundart; das gerade zu seiner Zeit sich ausbreitende französische Wesen, das sein geistig grundverschieden gearteter Bruder in gutem wie schlechtem Sinne auf das glänzendste vertrat, war ihm im Grunde seiner Seele zuwider. Hat ihm auch nicht selten die Kraft gefehlt, seinen Willen gegen stärkere Naturen durchzusetzen, so hat ihm doch niemals der Wunsch, das Gute zu wirken, gemangelt. Seinen Kammerräthen ließ er einschärfen, daß er um der Unterthanen willen und diese nicht um seinetwegen da seien. Er verschmähte Festlichkeiten und Gepränge, nur den Freuden der Jagd war er leidenschaftlich ergeben. Sonst liebte er ein zurückgezogenes, beschauliches Leben, in dem er sich mit Vorliebe in geistliche Studien vertiefte. Mit namhaften besonders theologischen Gelehrten wie v. d. Hardt, Neuß, Kasp. Crusius unterhielt er einen lebhaften Briefwechsel. Er hat die Herausgabe mancher gelehrter Werke, wie v. d. Hardt’s Concilium Constantiense, durch Geldunterstützungen ermöglicht, auch selbst mehrere Schriften verfaßt, die im Drucke erschienen: einen „Kern der Fest-, Catechismus- und andern schönen Gesängen und Gebeter, wie selbige von unsern Gottseligen Vorfahren ihrem ersten und rechten Satz nach sind herausgegeben“ (1672), „Einer andächtigen Seele Gedanken von Gott zu Gott und in Gott“ (1702), einen „Kurzen Psalter aus allen Psalmen zusammengezogen“ (1702) u. a. Wie sein Vater und seine Brüder war er (seit 1661) Mitglied der fruchtbringenden Gesellschaft, in der er den Namen des „Nachsinnenden“ führte. Sein bescheiden frommer Sinn hat ihn bis zuletzt nicht [529] verlassen. Er forderte sich einen Sarg von Tannenholz und wies den Prediger zurecht, der ihn noch auf dem Todtenbette mit „Ew. fürstlichen Gnaden“ anredete. Sein Wahlspruch war: Moriamur quando Deus voluerit, modo quomodo velit vivamus. – Rudolf August’s erste Gemahlin war bereits am 2. Mai 1681 zu Sondershausen auf einem Besuche bei ihrer Schwester gestorben. Noch in demselben Jahre vermählte er sich aufs neue mit Rosine Elisabeth Mente, der Tochter eines ehrlichen Mindener Bürgers (geboren am 17. Mai 1663). Als man ihm rieth, sie sich an die linke Hand antrauen zu lassen, erwiderte er: „Eine rechte Liebe wolle auch eine rechte Hand haben, und solle sie seine rechte Gemahlin seyn“. Die Trauung fand am 7. Juni 1681 zu Hedwigsburg in Gegenwart des Herzogs Anton Ulrich und des Kanzlers Probst statt. Die Regierungsnachfolge war schon vorher zu allseitiger Zufriedenheit geordnet. Da in der ersten Ehe kein Sohn geboren war, die neue Heirath aber nur den rechtlichen Charakter einer morganatischen Ehe hatte, so adoptirte R. A. den Sohn Anton Ulrich’s, Herzog August Wilhelm, der sich bald darauf (29. Juni) mit seiner eigenen Tochter Christiane Sophie (geboren am 2. April 1654, † am 26. Januar 1695) vermählte. Beider Brüder Nachkommenschaft, hoffte man, werde so dereinst den regierenden Stamm fortführen. Rudolf August’s älteste Tochter Dorothee Sophie (geb. am 17. Januar 1653, † am 21. März 1722), heirathete am 12. April 1673 den Herzog Johann Adolf von Holstein-Plön, eine dritte Eleonore Sophie (geb. am 5. August 1655) ist in zarter Kindheit bereits am 7. Januar 1656 gestorben. Seine zweite Gemahlin, meist kurz Madame Rudolfine genannt, hat dem Fürsten keine Kinder mehr geschenkt. Ihr Lieblingsaufenthalt war das Schloß zu Vechelde, das ihr die Herzöge 1693 auf 20 Jahre verpfändet hatten. Sie starb im grauen Hofe zu Braunschweig am 21. Mai 1701 und ist neben ihrem Gemahle und dessen erster Frau in der Domkirche zu Braunschweig beigesetzt worden. Von ihren Schwestern heirathete Anna Dorothea den 1699 in den Adelstand erhobenen Joh. Peter Lautensack, fürstl. wolfenb. Intendant und kaiserl. Postmeister zu Braunschweig († um 1720), Marie Elisabeth 1682 den späteren Generalsuperintendenten Chr. Ludw. Ermisch daselbst († 1722) und die dritte, Ilse, den dortigen Hofrath Joh. Friedr. Uffelmann, Decan des Stifts St. Cyriaci († um Anfang 1707).