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ADB:Bernhard (Fürstbischof von Münster)

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Artikel „Bernhard, Bischof und Fürst von Münster“ von Karl Tücking in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 427–433, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bernhard_(F%C3%BCrstbischof_von_M%C3%BCnster)&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 08:09 Uhr UTC)
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Bernhard: Christoph Bernhard v. Galen, Bischof und Fürst von Münster, geb. 12. Oct. 1606, † 19. Sept. 1678, Sohn des Freiherrn Theoderich von Galen und der Katharina von Hörde. Er wurde schon als Knabe zum Canonicus der Domkirche in Münster designirt, trat nach Vollendung seiner Studien zu Köln, Mainz, Löwen und Bordeaux in das Domherrncolleg ein und erlangte bald die Würde eines Thesaurarius. Nachdem durch den Tod des Kurfürsten Ferdinand von Köln 13. Sept. 1650 auch das Stift Münster erledigt war, beschloß das hiesige Domcapitel, einen Einheimischen, von welchem man die Regelung und Besserung der zur Zeit des 30jährigen Krieges mehrfach zerrütteten Verhältnisse in politischer sowol als in kirchlicher Beziehung erwarten durfte, zum Bischofe und Fürsten zu wählen. Nun aber hatte Christ. B. v. G. einerseits als Archidiakon im westlichen Münsterlande, andererseits als besonderer Gesandter des Kölner Kurfürsten große Einsicht und Kraft in der Abwickelung geistlicher wie weltlicher Geschäfte bewiesen, und so wurde er von der weit überwiegenden Mehrheit des Capitels, ungeachtet des Widerspruchs des Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt, welcher in seinem ungemessenen Ehrgeize die hohe Würde selbst zu erlangen wünschte, 14. Nov. 1650 zum Bischofe gewählt. Mallinckrodt’s Bemühungen, die Bestätigung der Wahl zu hintertreiben, hatten weder zu Rom noch zu Wien den gewünschten Erfolg; Papst Innocenz X. anerkannte Christ. B. als rechtmäßig gewählten Bischof und Kaiser Ferdinand III. belehnte ihn mit den Regalien und Rechten eines Reichsfürsten. Da der Dechant auch jetzt noch in seiner Opposition beharrte und gegen den Bischof und das Domcapitel arge Injurien schleuderte, so wurde er seiner amtlichen Wirksamkeit einstweilen enthoben. Nichtsdestoweniger nahm er den Dechantensitz im Chore der Domkirche wieder ein und veranlaßte durch sein ungebührliches Auftreten nicht selten arge Störungen des Gottesdienstes. Der Bischof verhängte nun über ihn die größere Excommunication, ließ ihm den Eintritt in den Dom sperren [428] und suchte ihn, um weiteren Ausschreitungen vorzubeugen, sogar in Haft zu nehmen. Mallinckrodt entwischte den in seine Wohnung eingedrungenen Soldaten und fand bei einem befreundeten Bürger eine Zufluchtsstätte. Das energische Vorgehen Chr. Bernhards erregte Mißbehagen und Unwillen bei einem Theile des Stadtraths und der Zunftgenossen, zumal da ein fürstlicher Befehl einlief, den abgesetzten und aufrührerischen Dechanten auszuliefern. Die Stadt erklärte, daß der Fürst ihr nicht zu befehlen habe, und weigerte insbesondere die Auslieferung Mallinckrodt’s, weil der neuernannte päpstliche Nuntius Sanfelici zu Köln die über jenen verhängte Excommunication aufgehoben und seine Wiedereinsetzung in Amt und Würden gefordert hätte. Die unteren Schichten der Bevölkerung begnügten sich nicht mit dem Proteste des Stadtraths, sondern machten sogar einen Angriff auf das Colleg der Jesuiten, welche als die vertrautesten Rathgeber des Bischofs für die Haupturheber des Streits mit dem Domdechanten gehalten wurden. Erst als man erfuhr, daß der päpstliche Nuntius auf Grund der ihm von Christ. B. über die widerrechtliche Opposition Mallinckrodt’s gegebene Aufklärung seinen Erlaß zurückgenommen habe, glaubte man, den Dechanten nicht länger schützen zu können, und bewirkte seine heimliche Flucht nach Köln. Da zugleich die vom Bischofe geforderte Untersuchung und Bestrafung der Excesse gegen die Jesuiten erfolglos blieb, so beschloß jener, sich der seiner Herrschaft widerstrebenden Stadt zunächst mit List und erst, nachdem der Plan einer Ueberrumpelung mißlungen war, mit offener Gewalt zu bemächtigen. Der Stadtrath, welcher zur Zeit die Mittel eines kräftigen und erfolgreichen Widerstandes nicht in Bereitschaft hatte, schloß mit dem Fürsten 25. Februar 1655 einen Vergleich zu Schönefliet, nach welchem die streitenden Parteien das Besatzungsrecht in Münster einstweilen gemeinsam ausüben sollten. Zugleich versprachen Rath und Gemeinde, sich des Unruhestifters Mallinckrodt ferner in keiner Weise annehmen zu wollen. Als dieser auf die Nachricht von der Einsetzung eines neuen Domdechanten nach Münster zurückkehren wollte, fand er in der Stadt selbst keine Aufnahme. Er wurde in der Vorstadt Mauriz von fürstlichen Truppen gefangen genommen und nach der Burg Ottenstein gebracht, wo er 1664 starb.

Nach dem Schöneflieter Vergleiche sollte die Frage über das Besatzungsrecht in Münster auf einem Landtage entschieden werden. Die Stadt aber bewirkte, daß der Kaiser zur Untersuchung des zwischen ihr und dem Fürsten überhaupt bestehenden Verhältnisses eine besondere Commission einsetzte, und erhob sogar Anspruch auf Reichsunmittelbarkeit. Letztere Behauptung wurde als durchaus unbegründet zurückgewiesen, und auch hinsichtlich des ihr angeblich zustehenden ausschließlichen Besatzungsrechts waren die von der Stadt beigebrachten Beweismomente so wenig entscheidend, daß der Reichshofrath binnen sechs Monaten bessere Belege forderte. Unterdessen suchte Münster sich für den Fall, daß der Streit mit dem Fürsten nicht im Wege des Rechtens, sondern mit Gewalt zum Austrage gebracht würde, der Unterstützung der Hansestädte und der Niederländer zu versichern, während Christ. B. mit Mainz, Köln, Trier und Pfalz-Neuburg sich verband. Noch hatte die Stadt keine Aussicht auf auswärtige Hülfe, als der Fürst mit seinen Verbündeten bereits vor den Thoren erschien. Nach zweimonatlicher Belagerung sah sich Münster 20. Oct. 1657 genöthigt, den von der Ritterschaft vermittelten „Vergleich zur Geist“ anzunehmen. Der Streit über das Besatzungsrecht blieb unentschieden, bis der Reichshofrath endlich 9. Juli 1659 den Spruch erließ, daß jenes Recht ausschließlich dem Fürsten zustehe, da die Stadt ihren Anspruch nicht erweisen könne. Münster appellirte gegen dieses Urtheil und nahm zugleich die Unterhandlungen mit den Niederlanden wegen Unterstützung gegen etwaige Gewaltmaßnahmen des Fürsten wieder auf. Aber [429] auch Christ. B. schickte Gesandte nach Wien und dem Haag. Kaiser Leopold erließ 10. Januar 1660 ein Mandat, Münster solle die Unterhandlungen mit den Generalstaaten bei Strafe der Reichsacht aufgeben, und der Reichshofrath erklärte die gegen seinen Spruch eingelegte Berufung für unzulässig. Nichtsdestoweniger blieb die Stadt in Verkehr mit den Niederländern und erlangte trotz der von dem Kaiser und dem Fürsten erhobenen Proteste eine Unterstützung von 25000 Gulden. Aber schon waren kaiserliche Truppen in das Stift eingerückt, und auch die rheinischen Alliirten sandten dem Fürsten Hülfsvölker. Münster wurde enge eingeschlossen und mußte nach vielen nutzlosen Verhandlungen, in die sich auch die Generalstaaten einmischten, ohne jedoch kräftige Hülfe zu leisten, am 26. März 1661 capituliren. Die Stadt verzichtete zunächst auf das Besatzungsrecht, trat das Gogericht Senden ab und versprach 45000 Thaler Kriegskosten zu zahlen und die halbe Multersteuer dem Fürsten zu überlassen; ferner wurde die freie Wahl des Stadtraths aufgehoben, den Zünften jeder politische Einfluß entzogen und das eigentliche Regiment zugleich mit der Jurisdiction dem fürstlichen Richter übertragen. Zur Erhaltung seiner Herrschaft ließ Christ. B. an der Westseite Münsters eine starke Citadelle bauen. Mit der Bezwingung Münsters hatte der Fürst ein Haupthinderniß der Entwickelung seiner unbeschränkten Macht im Innern weggeräumt: die städtischen Deputirten auf den Landtagen wurden kaum noch gehört, bald hatten auch die Ritterschaft und das Domcapitel in Regierungsangelegenheiten nur noch eine berathende Stimme, und der Absolutismus, wie ihn Ludwig XIV. in Frankreich einführte, kam unter Christ. B. auch im Stift Münster zur Geltung. Dazu stand die Steigerung der Macht nach außen in nächster Beziehung. Auf dem Reichstage zu Regensburg 1654 suchte Christ. B. als Burggraf von Stromberg Sitz und Stimme im Fürstencolleg zu erlangen, ohne jedoch mit seiner Forderung gleich durchzudringen. Im J. 1662 wurde er zum Administrator der Benedictinerabtei Corvey gewählt und gewann 1674 gegen die Ansprüche von Braunschweig-Wolfenbüttel die ausschließliche Oberherrlichkeit in Höxter. Als die Türken 1664 in Ungarn eindrangen, wurde der Bischof von Münster wegen seiner militärischen Tüchtigkeit zum Mitvorsitzenden des Reichskriegsrathes bestellt. Im folgenden Jahre erlangte er durch den Dorstener Vergleich neben Brandenburg und Pfalz-Neuburg das Condirectorium des westfälischen Kreises. In kirchlicher Beziehung war es von hoher Bedeutung, daß der Bischof, welcher als Fürst bereits die weltliche Herrschaft über das Niederstift oder die Aemter Meppen, Kloppenburg, Vechta und Wildshausen besaß, 1668 auch die geistliche Gerichtsbarkeit daselbst erwarb. Gleichzeitig suchte er in der angrenzenden Grafschaft Bentheim Einfluß zu gewinnen. Er bewog den Grafen Wilhelm zum Katholicismus überzutreten, zwang dessen widerstrebende Gemahlin, eine eifrige Calvinistin, zur Uebergabe des Schlosses Bentheim und erwirkte vom Papste, daß ihm 1671 die geistliche Jurisdiction, welche er in der oberen Grafschaft schon besaß, auch in der niederen übertragen wurde. Das Zerwürfniß zwischen dem Grafen und der nach Holland entwichenen Gemahlin führte zuletzt dahin, daß der Bischof die Ehe als eine nicht rechtmäßig geschlossene für aufgelöst erklärte.

Waren die Niederländer schon durch Einmischung in die Angelegenheiten Münsters zu Christ. B. in Opposition getreten, so kam es demnächst sogar zu einem feindlichen Zusammenstoß, als der Bischof mit Ansprüchen auf die vom Stift Münster lehnrührige, seit einiger Zeit aber von Gelderland in Besitz genommene Herrschaft Borkelo hervortrat. Um das Ländchen wieder zu gewinnen, schloß Christ. B. 1665 einen Bund mit England, welches gerade damals die Niederlande zur See bekämpfte. Die bischöflichen Truppen errangen anfangs einige Vortheile, da die Landmacht der Niederländer sich in einem ziemlich vernachlässigten [430] Zustande befand. Aber da England keine hinreichende Unterstützung gewährte und obendrein Frankreich zu Gunsten der Niederlande eingriff, so sah Christ. B. sich genöthigt, am 18. April 1666 den Clever Frieden einzugehen. Er verzichtete auf die Souveränetät über Borkelo, jedoch mit Vorbehalt der dem Deutschen Reiche zustehenden Rechte. Der Friede war nur von kurzer Dauer. Als Ludwig XIV. den Plan faßte, sich an den Holländern wegen der beim Devolutionskriege in den spanischen Niederlanden ihm bereiteten Schwierigkeiten zu rächen, wurde außer den Königen von England und Schweden, sowie dem Kurfürsten von Köln und Christ. B. ohne sonderliche Mühe bewogen, am 3. April 1672 mit Frankreich einen Bund zu schließen. Und kaum hatten der englische und der französische König den Krieg erklärt, als auch der Bischof ein Manifest erließ, in welchem er die Holländer schwerer Verletzungen des Clever Friedens und sonstiger Feindseligkeiten gegen das Stift Münster beschuldigte. Während die Franzosen am Rhein hinunter nach Holland vordrangen, fielen die münsterischen Truppen in Lingen und die Twenthe ein und eroberten außer andern Orten auch Borkelo, Groll und Bredefort. Der Angriff der Verbündeten auf Deventer hatte besonders wegen der Leistungen der münsterischen Artillerie einen günstigen Erfolg. Gleich darauf zwang Christ. B. die wichtige Festung Zwoll zur Capitulation und bewog die Ritterschaft der Provinz Over-Yssel zur Anerkennung seiner Oberherrschaft. Nach einem von Ludwig XIV. zu Bouillon festgesetzten Theilungsplane sollte der Bischof auch Groningen und Friesland erhalten. Auf dem Marsche dorthin eroberte er die starke Festung Kovorden, schändete aber seinen Waffenruhm durch treulose Verletzung der Capitulationsbedingungen. Mit den Kölnern vereinigt machte er dann einen Angriff auf Groningen, mußte jedoch unverrichteter Sache abziehen, zumal da die Holländer unter dem Prinzen von Oranien sich kräftig erhoben und an dem Kurfürsten von Brandenburg einen Bundesgenossen fanden. Christ. B. sah sich genöthigt, zur Deckung des Stifts nach Münster heimzukehren; den Holländern aber gelang es, außer einigen Schanzen auch Kovorden wiederzugewinnen. Zugleich mit den brandenburgischen erschienen kaiserliche Truppen an den Grenzen des Münsterlandes, und der Oberfeldherr Bournonville erließ 9. Febr. 1673 ein Avocatorium, um den Bischof zur Lösung des Bundes mit Frankreich zu zwingen. Christ. B. widersetzte sich dem Befehle mit aller Entschiedenheit, und die Kaiserlichen waren nicht stark genug, Gewalt anzuwenden. Unter diesen Umständen nahm man zur List seine Zuflucht, indem ein gewisser Adam von der Kette mit einem Geleitsbrief von Bournonville und mit Creditiven des Kaisers selbst an die Landstände in Münster erschien, um womöglich in der Stille zu bewirken, daß die wichtigsten Plätze, namentlich Münster und Koesfeld, den Kaiserlichen übergeben würden. Der Anschlag wurde verrathen, und Kette, welcher zur Durchführung des Planes die Gefangennahme und, wie man behauptete, selbst die Massacrirung des Bischofs in Aussicht genommen hatte, wurde zum Tode verurtheilt. Ein gleiches Schicksal hatte der von ihm gewonnene Commandant von Koesfeld, während die übrigen Mitverschworenen theils durch die Flucht sich retteten, theils mit Freiheits- und Geldstrafen davonkamen. – Nach einigen Streifzügen in das südöstliche Münsterland kehrten die brandenburgischen und kaiserlichen Truppen heim, und der große Kurfürst schloß 16. Juni 1673 den Frieden von Vossem. Sobald Christ. B. sein Stift nicht mehr unmittelbar bedroht sah, betrieb er den Krieg in den Niederlanden wieder mit größerer Energie und suchte insbesondere die Festung Kovorden wieder zu gewinnen. Er wurde nicht nur vom Glücke nicht begünstigt, sondern gerieth bald in arge Verlegenheit. Während die Franzosen ihn ohne Unterstützung ließen, drangen die Holländer von Norden, die Kaiserlichen von Süden gegen das Münsterland vor. Um nicht Alles aufs [431] Spiel zu setzen, schloß Christ. B. 22. April 1674 mit Holland Frieden und verband sich gleichzeitig mit dem Kaiser, zumal da von Reichs wegen der Krieg an Frankreich erklärt wurde. Aber nicht genug, daß münsterische Truppen an den Kämpfen in Elsaß und Lothringen Theil nahmen, der Bischof schloß auch einen Bund mit Brandenburg und Dänemark gegen die von Ludwig XIV. aufgestachelten Schweden und eroberte mit Hülfe von Braunschweig-Zell und Wolfenbüttel die Herzogthümer Bremen und Verden. Wenn Christ. B. für so große und langjährige Anstrengungen einen entsprechenden Zuwachs seiner Macht mit Recht erwarten durfte, so bewahrte ihn sein Hinscheiden am 19. Sept. 1678 vor dem Schmerze einer Täuschung, indem er den Abschluß des Friedens von Nymwegen, wo die Schlauheit des französischen Königs die Herausgabe aller Eroberungen bewirkte, nicht erlebte.

Die kriegerische Wirksamkeit des Bischofs forderte die Unterhaltung eines großen und tüchtigen Heeres. Dieses bestand aus Infanterie, Cavallerie, Dragonern, welche theils zu Fuß, theils zu Pferde dienten, und Artillerie. Die Infanterie wurde wenig gelobt, am tüchtigsten war die Artillerie. Zum Unterhalte des Heeres dienten ein Theil der von den Unterthanen erhobenen Schatzungen, die Subsidien der Verbündeten und die Contributionen im Feindeslande. Es gab fünf Schatzungen, nämlich eine Häuser-, eine Personen- und eine Viehschatzung, eine Accise oder Tranksteuer und eine Consumptienabgabe oder Waarensteuer. Mochten die zum Theil hohen Schatzungen besonders für die unteren Classen der Stiftseingesessenen immerhin etwas beschwerlich sein, so fühlte doch das Land im Ganzen noch weit mehr den schweren Druck der fast ununterbrochenen Kriege. Viele Ländereien und Hausstätten lagen wüst, für deren Wiederbebauung nicht unbedeutende Privilegien, Freiheit von Lasten und Schatzungen, bewilligt werden mußten; Gewerbe und Handel erlitten theils durch die Unsicherheit der Straßen, theils durch Ausfuhrverbote arge Störungen, und weder die gegen Behinderung des Verkehrs erlassenen Verfügungen, noch die mit einzelnen Nachbarn eingegangenen Handelsverträge führten zu nennenswerthen Erfolgen.

Indem durch die Kriege und besonders bei dem losen Treiben der Söldlinge eine gewisse Verwilderung der Sitten um sich griff, wurde es nothwendig, argen Ausschreitungen durch Polizeimaßregeln zu steuern. So mußte Christ. B. wiederholt strenge Verordnungen gegen übertriebene Volksbelustigungen und Festlichkeiten, gegen Saufgelage und Schlägereien erlassen. Ferner wurde alles unnöthige Herumstreichen und Betteln unter schweren Strafen verboten, Zigeuner und Gaukler sollten des Landes verwiesen werden, Juden mußten zur Besorgung von Geschäften, bei welchen jeder Wucher ausgeschlossen war, einen eigenen Geleitsbrief erwerben. Zur Besserung des Justizwesens erließ Christ. B. gleich nach Antritt seiner Regierung eine Provisional- oder Criminalproceß- und Brüchtenordnung, wodurch ein regelmäßiges, schleuniges und kostensparendes Verfahren eingeführt wurde. Weiterhin folgten Ordnungen über die Form der Verhandlungen bei der fürstlichen Kanzlei, für das Fiscalatsgericht und über Brüchten-Appelationsprocesse bei Berufungen von den Untergerichten an den Landesherrn. Dazu kam die Reformation des geistlichen oder Officialatgerichts, durch welche besonders das Verfahren bei Bankalprocessen bedeutend umgestaltet wurde. Wie Christ. B. als Fürst eine rege Thätigkeit entwickelte, so hat er sich auch als Bischof unleugbare Verdienste erworben. Wenn gleich sein Vorgänger, Kurfürst Ferdinand von Köln, zur Förderung geistiger Bildung und sittlicher Reinheit bei den Weltgeistlichen wie bei den Mönchen und Nonnen strenge Verfügungen erlassen hatte, so war doch der religiös-sittliche Zustand der Diöcese Münster zumal in den wilden Zeiten des dreißigjährigen Krieges nicht viel besser geworden. [432] Die Grundbedingung einer allgemeinen Besserung war die Hebung des Klerus. Daher gebot der Bischof gleich nach Uebernahme seines Hirtenamtes die Aufrechthaltung des Cölibats unter Androhung schwerer Strafen und übertrug fortan die Verwaltung einer Pfarrei oder eines anderen geistlichen Amtes nur einem Manne, der seine wissenschaftliche Tüchtigkeit in einer Prüfung erwiesen hatte und dessen Sitten von jedem erheblichen Tadel frei waren. Um Klerus und Gläubige in Wachsamkeit und Eifer zu erhalten, wurden von Zeit zu Zeit Visitationen unternommen und Synoden abgehalten. Ferner diente zur Förderung des kirchlichen Sinnes die 1661 gestiftete Confraternitas bonae voluntatis unter den Geistlichen der Districte Münster, Lingen und Osnabrück, sowie die nach längerem Verfall 1662 erneuerte Fraternitas calendarum maiorum s. Spiritus besonders für Curatpriester aus den Satrapien Horstmar und Ahaus. Ueber die Feier der Sonn- und Festtage, über die Ordnung des Pfarrgottesdienstes, über Processionen und Wallfahrten ergingen ganz bestimmte Vorschriften. Die am meisten besuchten Wallfahrtsorte waren Stromberg, Telgte, Billerbeck und Koesfeld; in Telgte und auf dem Kreuzwege bei Koesfeld ließ der Bischof neue Capellen errichten. Ein guter Jugendunterricht war eine Hauptsorge Christ. Bernhards. Nicht nur in Städten und Dörfern, sondern auch in größeren Bauernschaften sollten Elementarschulen eingerichtet werden. Jedes Kind war schulpflichtig; wenn die Eltern das Schulgeld nicht zahlen konnten, mußte die Armenkasse eintreten. Knaben und Mädchen sollten womöglich von einander gesondert werden. Der Unterricht war nach bestimmt vorgeschriebenen Büchern zu ertheilen. Auch die höheren Schulen wurden von Christ. B. mit regem Eifer unterstützt. Den Jesuiten, welche in Münster und Koesfeld Gymnasien unterhielten, gab er eine beträchtliche Summe zur Errichtung eines Collegs in letztgenannter Stadt. Nicht minder interessirte er sich für die Franciscaner, welche bald nach Herstellung ihrer Klöster in Rheine und Höxter auch höhere Lehranstalten einrichteten. Wenn der Bischof auch in anderen Orten, wo keine Gymnasien errichtet wurden, die Ansiedelung von Mönchen gestattete, wie er denn namentlich die Kapuziner nach Werne berief, so hielt er es doch für nothwendig, der Zahl und der Wirksamkeit der Klostergeistlichen ganz bestimmte Schranken zu setzen. Hinsichtlich der Zahl verordnete er, daß nicht mehr Mitglieder aufgenommen werden dürften, als man von den feststehenden Einkünften des Klosters oder von den mit ziemlicher Sicherheit zu erwartenden Beiträgen der Gläubigen ernähren könnte. Ihre gottesdienstliche Wirksamkeit sollte sich hauptsächlich auf das Kloster beschränken; beim Terminiren oder bei andern Gelegenheiten durften sie nur mit ausdrücklicher Erlaubniß des Generalvicars den Pfarrgeistlichen in der Seelsorge Aushülfe leisten.

Wir verzichten darauf, ein in allen Einzelheiten genau ausgeprägtes Bild von der bischöflichen Wirksamkeit Christ. Bernhards in so engem Rahmen zu geben. Nur im allgemeinen sei noch bemerkt, daß unter ihm 30 Kirchen und Capellen neu erbaut, gegen 100 restaurirt wurden; viele erhielten neue Altäre und Paramente, an gar manchen wurden auf seine Kosten Pfründen neu errichtet oder aufgebessert. Als besondere Stiftungen von bleibender Wichtigkeit sind namentlich hervorzuheben das Seminar zur Ausbildung der Geistlichkeit, ein Convict für 18 adlige Jünglinge, welche sich den höheren Studien widmeten, und das von dem jedesmaligen Stammherrn der Familie Galen zu verwaltende Erbkämmereramt im Hochstift Münster. Durch die Uebertragung dieses mit bedeutenden Capitalien und Gütern dotirten Amtes wurde eine feste Basis der Macht und des Ansehens der Familie gelegt.

Bei seinem ganzen Wirken als Bischof und Fürst während einer 28jährigen Regierung suchte Christ. B. den Wahlspruch: „Pie, iuste, fortiter“ zu bethätigen. [433] Wenn aber auch sein frommer Eifer in der treuen Erfüllung der bischöflichen Pflichten, sein Rechtssinn in manchen wesentlichen Verbesserungen des Gerichtsverfahrens genugsam hervortritt, so haben wir doch, zumal bei seiner großen Vorliebe für den Krieg und seiner durchaus selbstwilligen Handhabung der Fürstengewalt, tapferen Muth und unerschrockene Entschiedenheit als Grundzug seines Charakters anzusehen. Bei allen seinen Bestrebungen und Handlungen bewegte er sich in den absolutistischen Ideen seiner Zeit, und in ihrer energischen Durchführung, die mitunter an Härte streifte, lag eben ein Hauptgrund zu Klagen der Zeitgenossen und zum Tadel der Nachwelt. Seine kriegerischen Unternehmungen, mögen sie ihm selbst noch so großen Ruhm eingetragen haben, sind für sein Land nicht von Vortheil gewesen; von vielen Einrichtungen, die er als Regent getroffen, haben sich nur noch schwache Spuren erhalten; von bleibendem Erfolge war seine bischöfliche Wirksamkeit, welche dem Münsterlande den noch jetzt erhaltenen katholischen Charakter sicherte. Christ. B. starb am 19. Septbr. 1678 auf dem Schlosse zu Ahaus. Seine Leiche ist in der von ihm erbauten Josephscapelle am Dome zu Münster beigesetzt.

Tücking, Geschichte des Stifts Münster unter Chr. Bernhard von Galen. Münster, Aschendorff, 1865. Vgl. Bernard van Galen Vorst-Bischop van Munster door P. Corstiens, med Inleiding en Aanteekeningen van F. Heynen (Rotterdam, G. W. v. Bette, 1872), und zur Geschichte der niederländischen Kriege: De Nederlandse Republiek en Munster gedurende de Jaren 1650–66. Academische Proefschrift door F. der Kinderen. Leiden, Gebr. van der Hoek, 1871. Eine zweite Abtheilung über die Ereignisse der Jahre 1666–79 erschien daselbst 1874.