ADB:Rudolf von Rüdesheim
Menzel, Diether von Isenburg 1868, S. 133) akademische Ehren, Würden und Verdienste in Heidelberg zugeschrieben, doch hat das schon Zaun (Rudolf von Rüdesheim. ein Lebensbild aus dem 15. Jahrhundert, 1881) widerlegt, und die jetzt vorliegende Matrikel der Universität Heidelberg (herausgegeben von Toepke 1884 und 1886) bestätigt Zaun’s Berichtigungen. Danach wurde unser Rudolfus de Rudenzheym, clericus Maguntinensis diocesis im Sommer 1422 in Heidelberg immatriculirt, wurde am 28. Januar 1424 Baccalaureus artium und bestand am 14. März 1426 das Examen pro licentia in artibus, scheidet aber damit von der Universität Heidelberg, während sein um einige Jahre jüngerer gleichnamiger Landsmann die akademische Laufbahn einschlug und bis zu seinem Tode am 21. Mai 1460 in der philosophischen Facultät zu Heidelberg lehrte, im J. 1450–51 auch das Rectoramt bekleidete. Der spätere Kirchenfürst wandte sich nach seinem Heidelberger Aufenthalt wahrscheinlich in Italien kanonistischen Studien zu, erlangte [530] die Würde eines decretorum doctor, wurde auditor rotae und widmete sich dem Dienst der römischen Curie, der für einen strebsamen und ehrgeizigen Cleriker von geringer Herkunft das sicherste Mittel war, zu höheren Würden in der Kirche zu gelangen. Die erste Pfründe, die er erwarb, war die Propstei zu St. Paul in Worms, in die er 1429 einrückte, 1435 wurde er Kanonikus am Dome daselbst und 1438 als Vertreter des Wormser Capitels auf die Synode nach Basel gesandt. Hier hatte er die beste Gelegenheit, seine Geschäftsgewandtheit und Brauchbarkeit auch für wichtigere Aemter zu zeigen; hier, wenn nicht schon früher in Italien, machte er die Bekanntschaft des Enea Silvio de’ Piccolomini, des späteren Papstes Pius II., und gewann dessen Freundschaft, wie dieser es selbst bezeugt. Er konnte diesem auch die Kunst ablernen, wie man Pfründen erjagte, wir sehen ihn bald als Decan in Worms. Propst zu St. Victor in Mainz, Propst zu Freisingen; bischöfliche Würden erlangte er doch erst im späteren Alter, In Basel trat er zunächst auf die Seite der Reformpartei und wurde zum Generalauditor des Hof- oder Kammergerichts der Synode gewählt. Dieses Amt brachte ihn schon damals in die erste Berührung mit Breslau, auf dessen Bischofsstuhle er später sein Leben beschließen sollte, da ihm 1442 die Untersuchung gegen den Breslauer Dompropst Nicolaus Gramis, der die im Auftrage der Synode für die Zwecke desselben in den Kirchenprovinzen Gnesen und Prag gesammelten Gelder großentheils unterschlagen hatte, aufgetragen wurde. Zu einem befriedigenden Ende führte er den höchst unerbaulichen Proceß dadurch nicht, daß er am 6. März 1444 den Propst Gramis in die Excommunication und zur Zahlung von 1000 Mark Silber verurtheilte; das Geld war dahin und Gramis wußte sich der Strafe zu entziehen. Während R. nach dem Concil in der Reihe der mit einträglichen Pfründen versorgten Prälaten wieder verschwindet und nur gelegentlich im Dienste des Pfalzgrafen Friedrich oder des Erzbischofs Dietrich von Mainz, den er 1454 auf dem Regensburger Reichstage vertritt, genannt wird, gelingt es seinem gewandteren Freunde Enea Silvio, die höchsten Stufen in der Hierarchie zu erklimmen. Als Cardinal erinnerte er sich des deutschen Genossen zunächst nur, um sich durch ihn eine Wormser Pfründe verschaffen zu lassen; als er aber im August 1458 Papst geworden war, berief er ihn zu sich in den Dienst der Curie, zunächst als Referendarius d. h. zur Berichterstattung über die an die Curie eingehenden Anträge. Natürlich wird R. die deutschen Sachen bearbeitet haben, deren hinreichende Kenntniß sein päpstlicher Gönner ihm zutraute. Das setzt voraus, daß er in seinen kirchenpolitischen Ansichten dieselbe Wandlung wie dieser durchgemacht hatte, und aus einem Anhänger der conciliaren Reformen ein Vertheidiger der päpstlichen Alleinherrschaft in der Kirche und von allem, was mit dieser in Berührung gebracht werden konnte, geworden war. Bekanntlich hat Pius II., der selbst das klägliche Scheitern der conciliaren Reformpläne als Parteimann miterlebt hat, später die unbedingte Superiorität des Papstthums in der denkbar schroffsten Form betont und jede Berufung vom Papst an ein Concil mit Excommunication belegt. Im Sinne dieser Politik verdiente sich R. die ersten Sporen, als er im Juni 1461 mit Franz v. Toledo, einem Kanonisten von profunder Gelehrsamkeit, auf dem Tage von Mainz erschien, zu dem der junge Erzbischof Diether eingeladen hatte, um die Berufung eines allgemeinen Concils zu beantragen. Nicht nur vertheidigten beide Legaten unbedingt alle Ansprüche des Papstes, daß er mit den Cardinälen zur Repräsentation der Kirche genüge, daß er in Glaubenssachen nicht irren könne und keinen höheren auf Erden habe, daß die Concilien keinen Nutzen brächten u. dgl., R. verstand auch außerhalb des Sitzungssaales die Gesandten der deutschen Fürsten, namentlich die Brandenburger, so klug zu bearbeiten, daß er Diether’s Versuch zu kläglichem Falle [531] brachte. Im Laufe des nächsten Jahres nimmt er wieder als päpstlicher Nuntius neben dem Cardinal von Augsburg an den Regensburger Verhandlungen theil, die zwischen der brandenburgischen und bairischen Partei den Frieden herstellen sollten, indeß auf einen neuen Reichstag zu Nürnberg verschoben wurden. Der Papst sandte ihn aber im nächsten Jahre nicht dorthin, sondern gab ihn dem Bischof Dominicus von Torcello bei, um mit diesem sehr gewandten Diplomaten auf die von einem andern Legaten, dem Erzbischof Hieronymus von Kreta mit einigen ungarischen Großen zu Grätz verabredeten Avisamenta hin einen Frieden zwischen dem König Matthias von Ungarn und dem Kaiser Friedrich, der ebenfalls Ungarn beanspruchte, zu verhandeln. Beide Unterhändler führen ihre Aufgabe glücklich zu Ende und bleiben dann, wie es scheint, Jahr und Tag am Kaiserhofe, wo R. bald persona grata wird. Die neu gewonnenen Beziehungen verschaffen ihm auch im Herbst 1463 das freilich nicht bedeutende Bisthum Lavant in Kärnten; seit dem Frühjahr 1464 ist er in seiner Würde bestätigt. Ebenfalls auf den Antrag des Kaisers hin ernannte ihn Pius zum bevollmächtigten Schiedsrichter in der langjährigen Streitsache zwischen dem Herzog Sigismund von Tirol und dem Bischof von Brixen, Cardinal Cusa, in welcher das erste Unrecht auf der Seite des Bischofs war, während die Curie doch denselben im Interesse der „kirchlichen Freiheit“ nicht zur Nachgiebigkeit anhalten wollte. Bischof R. zeigte hierbei, wenigstens in den Augen des Kaisers, ein so glückliches Vermittlungstalent, daß derselbe ihn dem Papste für die ungleich schwierigere böhmische Kirchenfrage empfahl, in der es sich um die Unterwerfung des hussitischen Königs Georg Podiebrad unter die römische Curie handelte, und seine Ernennung zum alleinigen Legaten in dieser Sache auch nach dem Tode Pius’ II. bei dessen Nachfolger Paul II. gegen Ende des Jahres 1464 durchzusetzen wußte. Damit war R. selbständig vor die schwerste Aufgabe gestellt, die die Kirche seiner Zeit zu bewältigen hatte, und an der zuletzt der Erzbischof von Creta als Legat mit recht wenig Erfolg gearbeitet hatte. Daß auch ihm eine friedliche Lösung derselben nicht gelungen ist, lag wenigstens nicht allein und besonders an einem ihm persönlich vorzuwerfenden Mangel an Geschick, Einsicht oder Mäßigung, sondern an der principiellen Unnachgiebigkeit des aus den Gefahren der Conciliarperiode siegreich hervorgegangenen Papstthums, welche ihm zumal einem Papste von der Starrheit Paul’s II. gegenüber, nur wenig Spielraum zu selbständiger Bewegung ließ. Rudolf war in die Lage der Dinge in Böhmen schon eingeweiht worden, als er im Frühjahr 1464 an den Verhandlungen theilgenommen hatte, die eine böhmische Gesandtschaft in Wien mit dem Kaiser und dem Bischof von Torcello führte, und in denen sie hauptsächlich die Absendung eines neuen Legaten nach Böhmen beantragte, obwol bekanntlich König Georg im August 1462 einen päpstlichen Orator ins Gefängniß geworfen hatte und obwol der Erzbischof von Kreta das ganze Jahr 1463 vergeblich verhandelt hatte. Er erhielt seine Mission aber nicht an den böhmischen Hof, sondern er wurde beim Kaiser, den deutschen Fürsten und dem König von Polen beglaubigt, und seine Aufgabe ging im Grunde genommen von Anfang an gar nicht sowol darauf hinaus, eine Verständigung mit Georg Podiebrad zu suchen, als den Kaiser, die deutschen Fürsten und den Polenkönig demselben zu entfremden und zum Kriege gegen Böhmen zu treiben. Die dem Böhmenkönig schon seit Jahren den Gehorsam weigernde Stadt Breslau sollte er in seinen und des päpstlichen Stuhles Schutz nehmen, ebenso den mährischen Rebellen Hinko von Vöttau. Nach dem Besuche der wichtigeren deutschen Fürstenhöfe traf er am 9. November 1465 vor den Thoren Breslaus, der Stätte seiner späteren bischöflichen Wirksamkeit, ein und ward mit Begeisterung empfangen. Von hier zog er im nächsten Sommer nach Preußen und verhandelte den denkwürdigen [532] Frieden zu Thorn, 19. October 1466, der eine so stolze kirchliche Schöpfung wie den deutschen Ritterorden der Gnade des polnischen Siegers überlieferte, um diesen, König Casimir IV., zum Kampfe gegen den Böhmenkönig frei zu machen und zu verpflichten. Das verknüpft Rudolf’s Namen für immer mit der Geschichte des Ostens. Gern nahm König Casimir die ihm günstige Vermittlung an; aber nun sogleich wieder das Schwert gegen seinen böhmischen Nachbar zu ziehen, war er nicht gewillt. So mußte der Legat auf andere Mittel sinnen, den hussitischen König zu stürzen. Er suchte ihm zunächst seine eigenen Unterthanen abwendig zu machen. Zwar bei den beiden katholischen Bischöfen, die die Krone Böhmen noch hatte, zweien Magnaten von slavischer Nationalität, Jost von Rosenberg in Breslau und Protas von Boskowitz in Olmütz, fand er wenig Entgegenkommen; als sich aber im J. 1465 die meist katholischen Magnaten Böhmens zu dem sogenannten Herrenbunde zusammenschlossen, um den König Georg in seiner Zwangslage zu einer ihren aristokratischen Interessen mehr entgegen kommenden Regierungsweise zu nöthigen, gelang es ihm, diese aristokratische Opposition mit Breslau und den dem König sonst abgeneigten Elementen zu vereinen und zu einer katholischen Liga umzugestalten, die er im Sommer 1467 in den Krieg gegen den hussitischen König trieb. Trotzdem die Bündischen, zumal die Schlesier, schwere Niederlagen erlitten, trotzdem eine neue Reise Rudolf’s an den polnischen Hof wieder ohne greifbaren Erfolg blieb, wußte er doch die Zügel der aufständischen Bewegung geschickt in der Hand zu behalten und sich derartig als den Mann hinzustellen, von dem allein das Gelingen des Aufstandes abhinge, daß auf dem großen Ligatage zu Breslau im December 1467, als Bischof Jost unvermuthet starb, Alles seine Wahl auf den Breslauer Bischofsstuhl forderte. Am 20. Januar 1468 postulirte ihn das Capitel, am 25. April bestätigte ihn der Papst. Mit dieser Berufung zum oberhirtlichen Amt einer so großen Diöcese mit stattlichem Territorialbesitz hatte Rudolf’s Ehrgeiz ein Ziel erreicht, wie er es sich höher nicht wol setzen konnte; bereits mehr als sechzigjährig mochte er wünschen, das Erreichte nun in Frieden zu genießen; aber die Saat, die er gestreut, war noch lange nicht zur Ernte reif, und die neue Ehre brachte ihm zunächst schwere Sorge und Arbeitslast. Da die Curie vom Polenkönig nichts mehr erwartete, suchte sie Matthias Corvinus von Ungarn, dessen tapferen Arm bisher die Türken abgehalten hatten, für ihre Pläne zu gewinnen, auch hier wieder, wie in Polen, Interessen bei Seite schiebend, die ihr von Rechts wegen am Herzen liegen mußten. Im Sommer 1468[WS 1] verhandelt Bischof Rudolf mit ihm in Olmütz, im Mai 1469 bringt er in Gemeinschaft mit einem zweiten Legaten, Lorenzo Rovarella, Bischof von Ferrara, seine Wahl zum katholischen König von Böhmen zu Stande und geleitet ihn über Neiße, der Hauptstadt seines Bisthumslandes, nach Breslau zur Huldigung des eifrig katholischen Schlesiens. Er bringt dadurch seine neue Heimath in eine Verbindung, die weder ihr noch ihm selbst Befriedigung oder Segen gewährt hat. Auch Matthias vermag seinen hussitischen Gegner nicht zu bezwingen, nicht einmal nach dessen Tode am 22. März 1471 das böhmische Volk zu sich herüber zu ziehen. Er muß den Krieg gegen den von der nationalen Partei auf den Thron gerufenen Wladislaw, einen jüngeren[WS 2] Sohn Casimir’s von Polen, fortführen und selbst nach den glänzenden Kriegserfolgen des Jahres 1474 noch fünf Jahre lang schwierige Verhandlungen führen, ehe der Olmützer Friede von 1479, der das böhmische Reich unter beide Könige theilte, wenigstens die Waffen zum Schweigen brachte. Schwere, sorgenvolle Jahre für den alternden Bischof, den weder Abstammung noch Lebensführung an das Waffengetöse gewöhnt hatten, und der jetzt als schlesischer Landesfürst die Folgen der curialen Politik viel schärfer empfand, als vordem als [533] päpstlicher Diplomat. Der Politik, die ihn emporgebracht hatte, blieb er treu, an König Matthias hielt er, wenn auch ab und zu unmuthig, fest und erfuhr dessen Gunst und Gnade; sonst arbeitete er zu Frieden und Versöhnung, wo er konnte und soweit er es bei der von ihm selbst herbei geführten Lage der Dinge vermochte. Sein Legatenamt ward ihm verlängert, doch tritt er bei entscheidenden Verhandlungen immer nur in zweiter Linie neben anderen Legaten mit besonderer höherer Vollmacht auf. sodaß es sich hier nicht lohnt, dem Einzelnen weiter nachzugehen. Ein Mann von verbindlichen Formen, von persönlicher Milde, ja Gutmüthigkeit, war er immer gewesen; während ihm sein schärfster Gegner, Gregor Heimburg, Feinheit des Geistes abspricht, heben andere die Fähigkeit hervor, die Menschen bei ihren Eigenthümlichkeiten und Schwächen zu fassen. Einen letzten Beweis seiner Gewandtheit als Unterhändler und zugleich der körperlichen Rüstigkeit, der er sich erfreute, gab er im J. 1476, als er schon hoch bei Jahren dem König Matthias die jugendliche Prinzessin Beatrix von Neapel freite und aus ihrem Vaterlande nach Ofen zur Vermählung geleitete. Auch an den Friedenscongressen zu Brünn 1477 und 1478 und zu Olmütz 1479 hat er noch persönlich theilgenommen. – Was seine bischöfliche Thätigkeit betrifft, so hat er für Lavant keine Bedeutung, er hat seine erste Diöcese kaum gesehen; das Breslauer Bisthum verdankt ihm die Gewinnung von Freiwaldau und Zuckmantel; den Kanther Halt hat er dagegen wiederholt verpfändet. Von König Matthias erlangte er 1475 ein Privileg, das alle Güter, Rechte, Immunitäten und Freiheiten der schlesischen Kirche unter den königlichen Schutz stellte. Die die Macht des Bischofs stark beschränkenden Statuten, die 1457 dem Bischof Jost als Wahlcapitulation auferlegt worden waren, bestätigte er vor seiner Wahl als päpstlicher Legat; er wußte trotz derselben mit seinem Domcapitel besser auszukommen, als sein Vorgänger und sein Nachfolger. Der Kirchendisciplin wandte er eifrige Sorge zu. Auf seiner ersten Diöcesansynode 1473 bestätigte er im wesentlichen nur die alten Statuten seiner Vorgänger, auf der zweiten von 1475 erließ er neue ausführliche Statuten, die der Succentor Kaspar Elyan als erstes Erzeugniß der Breslauer Presse noch im selben Jahre veröffentlichte. Ob Bischof R. an dieser und der weiteren Druckthätigkeit Elyan’s einen ermunternden und fördernden Antheil gehabt hat, ist zwar nicht nachzuweisen, aber an sich wahrscheinlich; kann er doch recht wol in seinen früheren Jahren Gutenberg selbst und die ersten Erzeugnisse der neuen Kunst kennen gelernt haben. Was von seiner eigenen litterarischen Thätigkeit, Commentarien zu biblischen und scholastischen Schriften, sowie Predigten berichtet wird, möge so lange dahin gestellt bleiben, bis es zum Vorschein kommt. Dergleichen Angaben gehören zum conventionellen Ton älterer bischöflicher Biographien, verdienen aber deshalb nur dann Glauben, wenn sie sich mit Thatsachen belegen lassen. Die Werke, die Klose in Script. rer. Siles. III, 344 nach der Simler’schen Ausgabe von Konrad Gesner’s Bibliotheca und nach Possevino’s Sacer apparatus von ihm aufführt, sind offenbar dem im Anfang genannten Rudolfus Fabri von Rüdesheim zuzu schreiben. In Trithemius’ Catalogus illustrium virorum (Opp., Francof. 1601, p. 163), wo dieselben Bücher aufgezählt werden, ist die Verwechslung, bezw. Zusammenwerfung beider Rudolf unzweifelhaft. Den hussitischer Ketzereien bezichtigten Dompropst Höpner entsetzte er, ob derselbe gleich nicht überwiesen war, seiner Würde. Den Laien gegenüber hatte ihn seine ganze Vergangenheit zum unnachgiebigen Verfechter der geistlichen Gewalt gemacht; den Rath von Breslau that er wegen eines an der Dominsel eigenmächtig ausgeführten Uferbaues 1479 in den Bann. Er war durch und durch ein Kirchenmann in dem curialen Sinn der Zeit. – Nicht lange vor seinem Tode berief er auf Betreiben des Königs Matthias und wol ohne Befragung seines Capitels seinen Nachfolger in Lavant, Johannes Roth, zum Coadjutor; auf einer Reise [534] nach Neiße erlag er am 17. Januar 1482, fast 80jährig, einem Schlaganfalle; eine prachtvolle Messingplatte auf der Evangelienseite des Hauptaltars im Breslauer Dom bewahrt sein Andenken.
Rudolf von Rüdesheim, Bischof von Lavant und später von Breslau, † am 17. Januar 1482, entstammte einer bürgerlichen Familie zu Rüdesheim und ward im Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts geboren. Auf Grund einer Verwechslung mit Rudolfus Fabri von Rüdesheim, einem gleichzeitigen Landsmann, hat man ihm früher (