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ADB:Peter von Schaumberg

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Artikel „Peter von Schaumberg“ von Wilhelm Vogt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 462–464, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Peter_von_Schaumberg&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 18:32 Uhr UTC)
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Peter von Schaumberg (Schaumburg), (51.) Bischof von Augsburg, von 1424–1469. Auch das Augsburger Bisthum litt an dem Uebel jener Zeit, an der schismatischen Wahl, im höchsten Grade, bis Papst Martin V., um den Wirren ein Ende zu machen, die dissentirende Wahl des Domcapitels vom Jahre 1423 umstieß und aus eigener Machtvollkommenheit den Canonicus von Würzburg und Bamberg, P. v. Schaumberg zum Bischof ernannte 1424 (Bulle vom 1. März). P., dessen Geburtsjahr unbekannt ist, entstammte einem fränkischen Geschlechte (Schaumburg bei Schalkau, Herzogthum Meiningen). Durch Wissen und Gewandtheit ausgezeichnet wurde er nicht nur mit Ehren überhäuft, sondern auch mit ehrenvollen Aufträgen von Päpsten und Fürsten betraut; weniger gut waren auf ihn die Augsburger, mit denen er um allerlei Recht und Freiheiten öfter in Streit gerieth, zu sprechen. Einmal „was aller klag stuck bei 60“. Die Land- und Stadtvogtei, die Geleitsgerechtigkeit, die Schutz- und Kastenvogteien über die Klöster, die Gerichtsbarkeit über die gebrödeten Diener und das Gesinde, die Thorschlüssel der Stadt, den Pflasterzoll und andere Zölle, das Wein- und anderes Umgeld und noch anderes, behauptete der Bischof, hätte die Stadt widerrechtlich an sich gerissen. Aber Rath und Bürgerschaft waren entschlossen „all ee (zu) sterben und verlieren leib und guet und mit im kriegen … umb ir freihait, die sie hetten von künigen und kaisern herpracht“. Die einmüthige Festigkeit der Bürger zwang den Bischof endlich nachzugeben. Freundlich wurde deßhalb das Verhältniß nie. 1451, als P. nach Rom ging, bat ihn der Rath, „das er die stat versprech gegen dem bapst, ob sie verclagt wurden. Das verhieß er in, aber er hielts nit.“ „Es wär wäger, man hett mit im kriegt.“ Uebrigens giebt ihm sogar der Chronist Burkard Zink das Zeugniß: „der regiert also das Bistumb herlich und fridlich und macht das Bistumb reicher, dann es vor in 50 jaren nie gewesen wer, das ist war“. In der That suchte er mit großem Eifer die Angelegenheiten seines Bisthums in Ordnung zu bringen. Vor Allem ließ er sich angelegen sein, der eingerissenen Zuchtlosigkeit seines Weltklerus wie der Klöster wirksam entgegenzutreten. Zu diesem Zweck hielt er zwei Synoden, auf denen er genaue Vorschriften über die Pflichten der Geistlichen erließ. Beweisen dieselben auch an ihrem Theil den Verfall der Sitten [463] und die Verweltlichung des Clerus, wie es fast überall der Fall war, so erregt besonderes Interesse z. B. seine Forderung, daß keiner die Ordination erlangen solle, der nicht zuvor über wissenschaftliche Gegenstände geprüft worden sei, ferner daß jeder Priester bei Strafe von einem Gulden rheinisch wenigstens die Summa rudium oder die Summa Mag. Joan. de Aurach besitzen müsse. Dem klösterlichen Wesen suchte er durch die Einführung einer entsprechenden Reformation wieder aufzuhelfen. Dieses Streben kam vorzüglich dem Benediktinerkloster zu St. Ulrich zu gut, wo unter seiner Mitwirkung der gelehrte und sittenstrenge Melchior von Stamham zum Abte gewählt wurde (s. Artikel Melchior von Stamham); letzterem verdankte dies Kloster einen ungeahnten, wenn auch nur kurzen Aufschwung. War in den schlimmen Zeiten, welche seit den Tagen von Avignon über die ganze Kirche gekommen waren, überall Unordnung und Verwirrung eingerissen, so betrachtete es P. als seine vornehmste Pflicht diesem Unwesen zu steuern, den ewigen Streitigkeiten und Rechtshändeln der geistlichen Corporationen ein Ende zu machen, Rechte und Competenzen festzustellen, Mißstände aller Art abzuschaffen. Unleugbar besaß P. ein bedeutendes Verwaltungstalent, das entscheidend und vortheilhaft in die Mißstände seiner Diöcese eingriff. Diese Energie scheint ihn freilich verlassen zu haben, wenn er, der fränkische Ritter, gegen den Adel hätte vorgehen sollen. Er bewirkte nicht nur, daß von Papst Pius II. am 15. Februar 1465 das alte von der Stadt als Beleidigung empfundene und heftig bekämpfte Statut des Capitels bestätigt wurde, wornach nur Adelige und Ritterbürtige oder Licentiaten der Theologie und Rechte nach strenger Prüfung in das Capitel gewählt werden durften, sondern er gebot seinem Reformationseifer auch stillzustehen, als es sich darum handelte das ausschließlich adelige Kloster von Ellwangen zu seiner ordnungsgemäßen Zucht zurückzuführen. Selbst Braun, der Geschichtschreiber der Augsburger Bischöfe (s. Litter.), bekennt: „Das Kloster Ellwangen zu reformiren hatte P. weder Muth noch ernstlichen Willen.“ – Sonst sorgte er in seiner Diöcese auch für fromme Stiftungen und für gleichmäßige Vertheilung der Fundationen und Dotationen seiner zahlreichen Gotteshäuser. Die Restaurationsarbeiten am Augsburger Dom setzte er fort, indem er den östlichen Chor erweitern und wölben ließ. Als der Abt Melchior von Stamham die Ulrichskirche neu zu bauen beschloß 1465, weihte der Bischof dies Beginnen durch eine feierliche Grundsteinlegung und ertheilte derselben einen Ablaß am St. Simpertustag für alle, welche an diesem Feste bußfertig sich betheiligen und zur Unterhaltung der Kirche Kelche, Bücher oder andere Dinge beitragen würden. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß P. unter die tüchtigeren Kirchenfürsten seiner Zeit zu rechnen ist. Seine erfolgreiche Thätigkeit wie seine Brauchbarkeit in öffentlichen Geschäften ernteten deshalb schon damals die verdiente Anerkennung. Kaiser Sigismund schickte ihn unter Anderen als Gesandten von seinet- und des Reichs wegen auf das Concil zu Basel, das wiederum ihn als seinen Bevollmächtigten nach Böhmen abordnete, um mit den Utraquisten zu verhandeln. Kaiser Friedrich zog ihn über die wichtigsten Reichsangelegenheiten wiederholt zu Rath; die Herzoge von Baiern hörten gerne auf ihn, selbst bei den Königen von England und Frankreich genoß er hohes Ansehen. Es konnte nicht fehlen, daß die päpstliche Curie der Wirksamkeit dieses Bischofs gerechte Würdigung zu theil werden ließ. Schon Papst Martin V. ehrte ihn mit der Würde eines Kämmerers; Eugen IV. ernannte ihn zum Cardinal „propter grandia virtutum merita“ durch die Bulle vom 19. December 1439, während er den Cardinalshut erst 1450 bei seiner Romfahrt von Nicolaus V. erhalten zu haben scheint. Als 1467 wegen des Türkenkrieges ein Reichstag nach Nürnberg ausgeschrieben wurde, ernannte ihn Papst Paul II. zu seinem Legaten a Latere durch ganz Deutschland. Wegen [464] zunehmenden Alters gewährte ihm der Papst Pius II. 1463 auf seine Bitten einen Coadjutor in der Person des Domcapitulars Johann von Werdenberg. – P. entzog sich übrigens deshalb noch nicht der Thätigkeit, bis ihm am 12. April 1469 der Tod ein Ziel setzte.

Vgl. Placidus Braun: Geschichte der Bischöfe von Augsburg. – Die Chroniken der deutschen Städte.