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ADB:Malorich

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Artikel „Malorich“ von Felix Dahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 146–147, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Malorich&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 17:43 Uhr UTC)
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Malorich: Friesenführer, c. 55 n. Chr. Sehr früh, schon unter Drusus, waren die Gaue der friesischen Gruppe, welche in zwei Mittelgruppen, Groß-Friesen und Klein-Friesen, jede ein Mehrzahl von Gauen umfassend, sich gliederten, von Rom in ein Verhältniß abhängiger Bundesgenossenschaft gezogen worden: nur unter Voraussetzung ihrer Freundschaft, ja Mitwirkung, hatte Drusus seine großartigen Canal- und Deicharbeiten unternehmen, hatte Germanicus seine Feldzüge von der See her die Ems aufwärts führen können. Das Verhältniß war nur im J. 28/29 n. Chr. vorübergehend gestört worden, da das arme Volk durch maßlose Aussaugung römischer Statthalter zu einem Aufstand der Verzweiflung war getrieben worden: doch im J. 46/47 n. Chr. wurden die Friesen wieder unterworfen. Tiberius und Claudius hatten aber auf die Angriffspläne eines Drusus und Germanicus verzichtet und unter anderen rechtsrheinischen Gebieten auch jenen Landstrich an dem Strom geräumt, den (zwischen Arnheim und Wesel) Rom früher als Operationsbasis für seine Vorstöße in das Innere von Germanien verwerthet hatte. Diese Strecke war jetzt völlig leer: die Führer friesischer Gaue Verrit und M. mochten in gutem Glauben annehmen, der Kaiser werde gegen eine Ueberwanderung in dieses Nachbargebiet nichts einzuwenden haben und führten denn die Wehrfähigen durch die Watten, Wälder und Sümpfe; die so beschwerlicher Märsche Unfähigen zu Schiff in die leer stehende Landschaft: man sieht, auch hier ist nicht Raubsucht, sondern das Bedürfniß nach weiterem und wohl auch besseren Boden der treibende Grund einer „Bewegung und Wanderung“, die in Wahrheit eine Ausbreitung der zunehmenden Bevölkerung war und sich von den Kimbern und Teutonen 120 v. Chr. bis zur Wanderung der Langobarden a. 568 n. Chr. so oft wiederholte: denn die alten Sitze der Friesen wurden nicht etwa geräumt: die Zurückbleibenden dehnten sich über die Gaue der Fortgewanderten aus. Sofort machten [147] sich die Einwanderer an die friedliche Arbeit der Ansiedelung: schon waren die Holzhäuser aufgezimmert, die Saaten bestellt, der neu gewonnene Boden als Heimath betrachtet, als der Statthalter von Nieder-Germanien, Dubius Avitus, erst von dem Vorgang erfuhr und sofort, unter Drohung mit den Waffen, Räumung des besetzten Landes und Rückkehr in die verlassenen Sitze forderte, falls nicht der Kaiser selbst das Verbleiben der Einwanderer gestatte. Solche Verstattung persönlich einzuholen, machten sich Verrit und M. auf den Weg nach Rom. Bis Nero Zeit fand, ihnen Gehör zu schenken, zeigte man ihnen, was man Barbaren zu weisen pflegt, und führte sie unter Anderen auch in das Theater des Pompejus, die Größe des Römervolkes ihnen vor Augen zu stellen. Während sie nun unbeschäftigt dasaßen – denn das Schauspiel konnte die Sprachunkundigen nicht vergnügen – die Ordnung der Sitze im Halbkreis, die Unterscheidungen der Stände, der Senatoren, der Ritter erkundeten, bemerkten sie in den Sitzreihen der Senatoren einige fremdartig, nicht römisch gekleidete Männer, und als sie auf ihre Fragen, wer wohl diese seien, erfuhren, diese Ehre werde nur den Gesandten solcher Völker zu Theil, welche durch Tapferkeit und Freundschaft mit Rom hervorragten, da riefen sie: „kein Volk überragt die Germanen an Ruhm der Waffen oder der Treue“, standen auf, verließen ihre Sitzreihe und nahmen gleich jenen Fremden ihre Plätze unter den Senatoren. Das römische Publicum nahm den auffallenden Schritt gut auf als einen Zug naiver, ursprünglicher Aufwallung und edeln Stolzes. Nero beschenkte beide Fürsten mit dem Bürgerrecht, befahl aber, daß die Einwanderer das besetzte Gebiet räumten. Da die Friesen nicht gehorchten, ließ man plötzlich die Hilfsreiterei über sie jagen und den Abzug erzwingen, wobei diejenigen, welche hartnäckig blieben, niedergehauen oder gefangen fortgeführt wurden. – So die in mehrfachem Betracht denkwürdige Ueberlieferung bei Tacitus. Dieselbe schildert uns anschaulich, wie damals noch ganz die gleichen von der Noth, von dem Landbedürfniß erzwungenen Ausbreitungsbewegungen, welche in den folgenden Jahrhunderten bei steigender Zahl und zumal engerer Zusammenschließung der Germanen zu größeren Verbänden und bei sinkender Widerstandskraft Roms mehr und mehr gelangen, mit leichter Mühe und mit schweren Verlusten auf Seiten der Wanderer von Rom abgewehrt wurden. – Sehr beachtenswerth ist endlich, daß Tacitus die beiden Führer als Könige bezeichnet: nicht nur von regere spricht er, gerade hier braucht er sein berühmtes „in quantum Germani regnantur“. Fest steht, daß später die Friesen keine Könige haben und die Vermuthung liegt nahe, Tacitus habe Gaugrafen mit Gaukönigen verwechselt: keineswegs leiteten die beiden die ganze Gruppe (natio, sagt Tacitus) der Friesen, deren weitaus größter Theil bei diesem Ausbreitungsversuch nicht betheiligt war, die alten Sitze nicht verlassen hatte, in welchen wir sie gleich darauf (und bis heute) wieder finden. Allein, obwohl regelmäßig der Entwickelungsgang vielmehr der ist, daß königslose Völker später Könige erhalten, müssen wir doch jede schablonenmäßige Construction vorgefaßter Meinung fern und es also, wegen des bestimmten regnantur immerhin für möglich halten, daß damals bei den Friesen Gaukönigthum (aber nicht Königthum über eine der beiden Mittelgruppen oder gar über die Gesammtgruppe) bestand, das später durch Gaugrafen ersetzt ward; freilich waren den Friesen damals schon senatus, magistratus, leges von den Römern aufgezwungen, was zu echtem Königthum wenig passt.

Vgl. Tacitus, Annal. XIII, 54. Dahn, Könige der Germanen, I, München 1861, S. 136 (daselbst weitere Litteratur). v. Wietersheim-Dahn, Geschichte der Völkerwanderung, I, Leipzig 1880. S. 94. Dahn, Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker, I, Berlin 1881, S. 116. Dahn, Deutsche Geschichte, I, 1. Gotha 1883. S. 410.